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Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-12

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-12

Wortprotokoll

Am 12.[NB]Juni dieses Jahres hat der Ständerat das Postulat Friedli Esther 24.3165, "Wäre die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende auch in der Schweiz eine Möglichkeit?", angenommen. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, einen Bericht zu den Vor- und Nachteilen von Bezahlkarten für Asylsuchende zu verfassen. Darin sollen auch die Modalitäten bei einer allfälligen Einführung aufgezeigt werden. Der Bericht wird eine breite Auslegeordnung beinhalten und ist deshalb mit den Forderungen des vorliegenden Postulates der SPK-N deckungsgleich.

Erlauben Sie mir, kurz auf einige wesentliche Punkte einzugehen. Artikel 82 Absatz 3 des Asylgesetzes legt fest, dass die Unterstützung für Asylsuchende nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten sei. Für die Ausrichtung und Ausgestaltung der Sozialhilfe sind aufgrund der Kompetenzverteilung der Bundesverfassung und des Asylgesetzes grundsätzlich die Kantone zuständig. Dem Bund steht in diesem Bereich gar kein Weisungs- oder Aufsichtsrecht zu. Die Kantone entscheiden also, ob und inwieweit die Sozialhilfe als Geld oder als Sachleistung ausgerichtet werden soll. Bei Geldleistungen steht es ihnen zudem frei, über die Form der Ausrichtung zu bestimmen, beispielsweise im Rahmen von Bargeldauszahlungen am Schalter, elektronischen Zahlsystemen wie Banküberweisungen oder mittels Debitkarten.

Sie sehen, die Kantone können bereits heute ein solches System beschliessen und einführen. Auf Bundesebene ist deshalb keine Gesetzesänderung notwendig. Allfällige Empfehlungen an die Kantone könnten jedoch bei Bedarf von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) erlassen werden, um eine möglichst breite Harmonisierung zu erreichen. Der Vorstand der SODK hat allerdings kürzlich die Einführung einer Bezahlkarte einstimmig abgelehnt.

Aus den dargelegten Gründen bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen.