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Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-12

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-12

Wortprotokoll

Sie wissen es: Der Bundesrat lehnt Postulate meistens ab. Dieser Tradition folgt er auch in diesem Fall, obwohl die Postulate hier gleich in geballter Ladung daherkommen.

Mit den fünf gleichlautenden Postulaten Funiciello, Mahaim, Christ, Maitre und von Falkenstein wird der Bundesrat beauftragt, ab Inkrafttreten des revidierten Sexualstrafrechts einen Monitoring- und Evaluationsprozess durchzuführen. Dieses Monitoring soll namentlich die Rechtsprechung zu den angepassten Strafbestimmungen in den Artikeln 189 und 190 des Strafgesetzbuches sowie die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden aller Verfahrensstufen und auf allen Instanzen beobachten und qualitativ und quantitativ analysieren.

Das Parlament hat die Revision des Sexualstrafrechts in der Sommersession 2023 verabschiedet, und die neuen Bestimmungen sind am 1.[NB]Juli dieses Jahres, also gerade erst, in Kraft getreten. Der Bundesrat begrüsst eine Evaluation der geänderten Artikel 189 und 190 StGB und allenfalls weiterer Bestimmungen, und er wird ohnehin eine solche Evaluation, ein solches Monitoring vornehmen. Eine Evaluation kann allerdings frühestens drei bis fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen angegangen werden, da sich zunächst eine neue Rechtspraxis herausbilden muss. Die neuen Bestimmungen können nämlich nur auf Taten angewendet werden, die nach ihrem Inkrafttreten begangen wurden. Innerhalb der zweijährigen Frist für die Erfüllung von Postulaten werden deshalb noch keine aussagekräftigen Daten vorliegen, die man analysieren könnte.

Ich bitte Sie deshalb und nur deshalb im Namen des Bundesrates, die Postulate abzulehnen.