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AB 34365

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-04

Wortprotokoll

Nachdem meine Kollegin für die knappe Minderheit einige gute Worte eingelegt hat, erlaube ich mir, noch für die "knappe Mehrheit" einige gute Worte einzulegen.

Ich kann allerdings nicht darum herumkommen, meiner Kollegin Ménétrey doch noch zu sagen: Alle hier lieben alte Bücher, Frau Kollegin Ménétrey. Selbstverständlich kommt es nicht infrage, alte Bücher als schönes Kulturgut etwa "wegzurationalisieren". Aber was Kollegin Ménétrey eben nicht weiss, ist, dass viele Werte alter Bücher durch neue Computersysteme erhalten werden. So gibt es Textforschungen über alte Bücher, die nur dank moderner Computersysteme möglich sind. Es ist also nicht ein Gegensatz, sondern Synergien sind gefragt.

Selbstverständlich stehen auch bei diesem Gesetz die Vorteile der elektronischen Signatur im Vordergrund. Ich darf das noch einmal sagen: Es ist ein Gesetz, das diese Infrastruktur schaffen soll, das dafür sorgen soll, dass diese Unterschrift breit und sicher zum Einsatz kommen kann; dies im Übrigen auch mit Kostenfolgen im Positiven, davon war heute noch nicht die Rede. Man geht davon aus, dass im Detailverkehr in vielen anderen Bereichen mit der Zeit auch klare Kostenreduktionen die Folge sein könnten, die sich letztlich auch für die Nutzerinnen und Nutzer auswirken sollten. Ich darf insbesondere in Bezug auf diesen Artikel hier, der natürlich wirklich zentral ist, noch einmal sagen, dass auch die Mehrheit hier in keiner Art und Weise irgendwelche Schutzvorschriften abschaffen oder umgehen will. Selbstverständlich werden wir im Rahmen des schon erwähnten Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr noch einmal ausführlich diskutieren. Kollege Alexander Baumann hat vorher schon auf ein bestimmtes Problem hingewiesen. Auch die Möglichkeit, von Verträgen zurückzutreten, wird dadurch in keiner Weise geändert. Ich darf auch darauf hinweisen, dass die Formulierung der Minderheit eben nicht nur sehr extensiv ist - Arbeitsvertragsrecht, Mietrecht, Konsumkreditrecht, Leasingrecht -, sondern dass die Formulierung "insbesondere" auch eine Unschärfe beinhaltet, die eine [PAGE 820] Ausdehnung auf weitere Rechtsfelder möglich machen würde. Das führt uns klar zur Bilanz, dass Sie, wenn Sie dieser Minderheit zustimmen, eigentlich jetzt, am Schluss, Sinn und Zweck dieses ganzen Gesetzes infrage stellen bzw. es aushöhlen, indem nachher diesem Gesetz nur noch sehr kleine Rechtsbereiche überhaupt unterstellt würden.

Ich würde Sie also hier bitten, dieser "knappen Mehrheit" der Kommission zu folgen und davon abzusehen, der Minderheit zuzustimmen, und damit diesem Gesetz, vor allem der elektronischen Unterschrift, auch eine wirkliche Chance zu geben, sich in der Zukunft durchzusetzen.