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Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-12

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-12

Wortprotokoll

Geschätzter Herr Postulant, Sie werden diese Auslegeordnung erhalten.

In seiner Stellungnahme vom 15.[NB]November 2023 beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates 23.4008 aus materiellen Gründen. Die Überlegungen, die gegen die Einführung einer Kronzeugenregelung sprechen, sind nach wie vor zutreffend. Inzwischen spricht aber ein zusätzliches Argument gegen die Annahme des Postulates 23.4008: Am 20.[NB]Dezember 2023 hat der Ständerat das Postulat 23.4317 seiner Kommission für Rechtsfragen entgegen dem Antrag des Bundesrates angenommen. Dieses Postulat beauftragt den Bundesrat mit einer umfassenden Prüfung und Darlegung der Vor- und Nachteile einer Kronzeugenregelung, einem umfassenden Rechtsvergleich mit europäischen und aussereuropäischen Regelungen und der Darstellung der dort gemachten Erfahrungen. Deshalb weist das Postulat Farinelli gegenüber dem Auftrag, den der Bundesrat mit dem Postulat der RK-S erhalten hat, keinen Mehrwert auf. Es ist unnötig, dem Bundesrat mit zwei Postulaten den gleichen Auftrag zu erteilen.

Aus diesem Grund ersuche ich Sie namens des Bundesrates, das Postulat Farinelli abzulehnen.