Pfister Gerhard · Nationalrat · 2024-09-12
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-12
Wortprotokoll
Dieses Postulat geht zurück auf die parlamentarische Initiative Bendahan 22.479, "Das Recht auf digitale Unversehrtheit in die Verfassung aufnehmen". Die SPK Ihres Rates diskutierte diese parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 9.[NB]und 10.[NB]November 2023. Anlässlich der Sitzung führte sie auch sehr umfangreiche Hearings mit Expertinnen und Experten in dieser Sache durch. Eine Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 13 zu 11 Stimmen - beantragte, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie verneinte nicht den Handlungsbedarf, ist aber der Überzeugung, dass eine Regelung - wenn überhaupt - besser, konkreter und schneller auf Gesetzesebene zu realisieren ist. Deshalb reichte sie das Postulat ein, das Ihnen jetzt zur Entscheidung vorliegt.
Der Bundesrat soll darlegen, wo Lücken beim Schutz der Individualrechte im digitalen Bereich bestehen und wie dieser Schutz verbessert werden kann, insbesondere im Hinblick auf Menschenwürde, auf Unversehrtheit und auf die Wahrung der Privatsphäre. Daneben soll der Bundesrat allfällige Gesetzeslücken aufzeigen und prüfen, welche Massnahmen bei der Rechtsanwendung allenfalls nötig sind. Er muss auch beurteilen, ob es Sinn macht und nötig ist, das Recht auf digitale Integrität in der Verfassung zu verankern.
Die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat entbehrt überraschenderweise nicht einer gewissen Originalität, indem der Bundesrat eine für ihn seltene, bemerkenswerte Weitsicht zeigt. Denn er weiss, schon bevor er die Frage geprüft hat, dass es keinen Handlungsbedarf gibt. Ich meine, wenn er nicht nachschaut, dann findet er auch nichts. Wenn er sagt, er müsse gar nicht nachschauen, weil er gar nichts finden würde, dann wünsche ich der Landesregierung auch in anderen Bereichen diese Form von Weitsicht.
Dass eine Aufnahme des Rechts auf digitale Unversehrtheit in die Verfassung keinen Mehrwert bringen würde, ist allerdings auch die Auffassung der Mehrheit der SPK-N. Sie möchte dann aber doch vom Bundesrat wissen, ob er das auch so sieht, und möchte, dass er die Frage mindestens einmal prüft. Für irgendetwas ist man Bundesrat bzw. ist man in der Bundesverwaltung angestellt. Der Verweis des Bundesrates auf die laufenden Arbeiten, insbesondere auf die Bestandesaufnahme zur KI-Regulierung, genügt nicht. Denn diese Arbeiten werden zwar angekündigt, aber kaum an die Hand genommen; die Resultate lassen deshalb auch lange auf sich warten. Es lohnt sich für die Mehrheit der SPK-N, dafür zu sorgen, dass der Bundesrat und anschliessend das Parlament die Fragen um die digitale Unversehrtheit vertieft prüfen und diskutieren können.
Die Argumente des Antrages der Minderheit Nantermod werden Sie noch separat hören, deshalb gehe ich als Kommissionssprecher nicht gesondert darauf ein, ausser mit dem Hinweis, dass die Minderheit die Ansicht des Bundesrates teilt, die Sie in der Antwort des Bundesrates sehen können.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die SPK-N mit 17 zu 8 Stimmen, dieses Postulat anzunehmen.