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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-06-04

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-06-04

Wortprotokoll

Ich bin sehr froh, dass der Antrag der Minderheit Garbani zurückgezogen worden ist. Mit dem Antrag der Mehrheit zu Ziffer 1 und Ziffer 1bis ist der Bundesrat einverstanden.

Vom Antrag zu Ziffer 1ter hingegen würde Ihnen der Bundesrat abraten. Es geht hier um die Schaffung einer Ausnahme für privatrechtliche Forderungen bis 1000 Franken. Die Betreibungspraxis zeigt nämlich, dass sehr viele Betreibungsforderungen unter 1000 Franken liegen. Mit der vorgeschlagenen Änderung würden Sie also einen grossen Schritt in Richtung Abschaffung der Konkursbetreibung unternehmen. Dadurch würde auch das Grundsystem des SchKG beeinträchtigt, wonach konkursfähige Schuldner der Konkursbetreibung, alle anderen jedoch der Pfändungsbetreibung unterliegen. Forderungen von 1000 Franken mögen zwar auf den ersten Blick als klein erscheinen. Das ist aber relativ, das sehen Sie, wenn Sie zum Beispiel das Stammkapital einer GmbH von 20 000 Franken nehmen; da fallen auch schon 1000 Franken ins Gewicht.

Es stellt sich auch eine ganz praktische Frage: Wie soll verhindert werden, dass die Gläubiger grössere Forderungen in Teilbeträge splitten, um der Konkursbetreibung zu entgehen? Die vorgeschlagene Regelung stellt also nicht nur das System des SchKG auf den Kopf, sondern hat auch ein gewisses Missbrauchspotenzial, und dieses wurde in der Vernehmlassung auch zu Recht kritisiert.

Es kommt noch ein ökonomischer Gesichtspunkt hinzu: Auch wirtschaftlich betrachtet wäre die Ausnahme der kleinen privatrechtlichen Forderungen fragwürdig. In der Vernehmlassung wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass dadurch auch die konkursreifen Schuldner künstlich am Leben erhalten würden, zum späteren Schaden der übrigen Gläubiger und auch der Allgemeinheit.

Ich bitte Sie also, Ziffer 1ter zu streichen und dem Bundesrat zu folgen. Damit kommen Sie auf den ursprünglichen Inhalt dieser Parlamentarischen Initiative zurück, wo es um die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung geht, um dafür - und nur dafür - eine neue Ausnahme zu machen.