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Egger Mike · Nationalrat · 2024-09-12

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-12

Wortprotokoll

Am 12.[NB]September 2023 präsentierte die Universität Zürich den "Bericht zum Pilotprojekt zur Geschichte sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20.[NB]Jahrhunderts". Das Fazit des Berichtes ist erschütternd: 1002 Fälle sexuellen Missbrauchs im Umfeld der katholischen Kirche wurden erfasst, davon 75 Prozent mit minderjährigen Opfern. In den meisten Fällen verschwiegen, ignorierten oder bagatellisierten die Verantwortlichen der Kirche die ihnen zugetragenen Vorkommnisse oder verpflichteten die Opfer zum Schweigen. Das führt dazu, dass zahlreiche Straftaten ungesühnt bleiben, weil sie mittlerweile leider verjährt sind. Gemäss dem Strafgesetzbuch gilt die Unverjährbarkeit für sexuellen Missbrauch von Kindern unter 12 Jahren. Für die Altersgruppe 13 bis 18 Jahre gelten unterschiedliche Fristen, was aus meiner Sicht unbefriedigend ist.

Mit meiner Motion möchte ich das Strafgesetzbuch durch eine Bestimmung ergänzen, mit der die Unverjährbarkeit für sexuellen Missbrauch auf Straftaten gegen Opfer im Alter von bis zu 16 Jahren ausgeweitet wird. Die Ausweitung der Unverjährbarkeit bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Schutzes von Opfern und zur Durchsetzung der Gerechtigkeit. Opfer sexuellen Missbrauchs tragen schwere physische, emotionale und psychologische Traumata davon. Die Unverjährbarkeit stellt sicher, dass die Opfer jederzeit die Möglichkeit haben, Gerechtigkeit zu suchen, unabhängig davon, wann der Missbrauch stattgefunden hat. Dies gibt den Opfern die Gewissheit, dass sie nicht länger durch Verjährungsfristen behindert werden und dass ihre Stimme auch nach all den Jahren noch gehört wird.

Durch die Unverjährbarkeit werden potenzielle Täter abgeschreckt, da sie wissen, dass ihre Handlungen nicht im Laufe der Zeit strafrechtlich verjähren. Mit meiner Motion können wir die Prävention stärken, was wiederum dazu beitragen kann, zukünftige Fälle von sexuellem Missbrauch zu verhindern, indem potenzielle Täter vom Missbrauch abgehalten werden. Die Unverjährbarkeit stellt sicher, dass Täter unabhängig davon, wie viel Zeit vergangen ist, für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden können, und trägt so dazu bei, Straffreiheit zu verhindern.

Viele Opfer sexuellen Missbrauchs erleben jahrelange Stille und Scham, bevor sie den Mut finden, über ihre Erfahrungen zu sprechen. Die Unverjährbarkeit gibt diesen Überlebenden die Möglichkeit, Gerechtigkeit zu suchen und ihre Stimme entsprechend zu erheben, auch wenn seit den Vorfällen Jahre vergangen sind.

In der Schweiz erlebt leider rund jedes siebte Kind mindestens einmal sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt durch Erwachsene oder ältere Kinder. Im virtuellen Raum ist das Ausmass der Übergriffe sogar noch grösser. Gewalt ausübende Personen kommen dabei aus unterschiedlichen sozialen Milieus. Es geht bei meiner Motion nicht um das Anzeigeverhalten von Jugendlichen, sondern darum, auch 13-, 14- und 15-Jährigen mehr Schutz zu gewähren, indem wir dafür sorgen, dass die Täter wissen, dass man sie für immer für ihre Verbrechen zur Rechenschaft ziehen kann.

In der Stellungnahme des Bundesrates heisst es, bei einer Erhöhung der Altersgrenze auf 16 Jahre würden beispielsweise auch Paare erfasst, bei denen die ältere Person 20-jährig und die jüngere knapp unter 16-jährig ist und die völlig einvernehmlich sexuelle Handlungen vornehmen. Dieses Argument ist fragwürdig und lenkt vom eigentlichen Thema meiner Motion ab, denn wenn die Handlung einvernehmlich ist, wird es auch keine Anzeige geben.

Im Jahr 2020 wurden schweizweit 1257 Fälle von sexuellen Handlungen mit Kindern gemeldet. Weil nicht alle Straftaten aufgedeckt werden, dürfte die Dunkelziffer von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aber leider noch höher liegen. Jeder Fall steht für grosses Leid und bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die sexuelle Integrität und die gesunde Entwicklung eines jungen Menschen.

Ich bitte Sie inständig, ein klares Zeichen zu setzen und meine Motion entsprechend zu unterstützen, damit die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.