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Heimgartner Stefanie · Nationalrat · 2024-09-12

Heimgartner Stefanie · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-12

Wortprotokoll

Eine restriktive Auslegung des Geldspielgesetzes sorgt bei Vereinen für erheblichen Unmut, da sie die Durchführung von Tombolas und Vereinslottos mit Gutscheinen als Preise massiv erschwert. Ein Rundschreiben der interkantonalen Geldspielaufsicht hat dazu geführt, dass Kantone strengere Regeln für Vereinslottos und Tombolas anwenden müssen, was deren Organisation komplizierter macht. Der Knackpunkt? Werden bei Vereinslottos und Tombolas Waren, Konsumationsgutscheine oder Edelmetalle, zum Beispiel Minigoldbarren, verlost, gelten diese nicht mehr als Sachpreise, sondern als Barpreise. Diese sind bei den üblichen Vereinslottos jedoch nicht erlaubt. Wer also Gutscheine oder Edelmetalle verlosen will, benötigt gemäss Geldspielgesetz eine Kleinlotteriebewilligung der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde. Eine solche Bewilligung ist jedoch mit umfangreichen Anforderungen verbunden. Es müssen genaue Angaben zur Konzeption und Durchführung gemacht, Berichte über Spielverlauf, Abrechnung und Gewinnverwendung eingereicht werden, und es ist eine Gewinnquote einzuhalten, auch wenn das Vereinslotto schlecht besucht ist.

Auf diverse Fragen und Vorstösse hin hat der Bundesrat Bereitschaft signalisiert, das Thema zu prüfen, empfiehlt jedoch meine Motion zur Ablehnung. Es sei noch zu früh für konkrete Gesetzesänderungen, da mögliche Evaluationsergebnisse noch nicht vorliegen würden. In einer Stellungnahme vom 15.[NB]November 2023 schreibt der Bundesrat jedoch: "Ob Kleinspiele ebenfalls im Rahmen der Evaluation diskutiert [PAGE 1520] und als Thema berücksichtigt werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch offen."

Das ist für mich unzureichend, weshalb ich an meiner Motion festhalte. Vereinstombolas oder, einfacher gesagt, Lottos im "Säli" sind eine wichtige und oft sogar die Haupteinnahmequelle für Vereine. In der heutigen Zeit fällt es Vereinen zunehmend schwer, Einnahmen zu generieren, und Sponsorengelder fliessen auch nicht mehr so leicht. Neben der finanziellen Bedeutung sind diese Anlässe auch Tradition und haben einen wichtigen sozialen Aspekt. Lottos bringen Spannung, Spass und Glück und sind Veranstaltungen für die ganze Familie. Besonders ältere Menschen nutzen diese Gelegenheiten, um soziale Kontakte zu pflegen, was in einer Zeit, in der solche Kontakte oft abnehmen, von grosser Bedeutung ist.

Diese Veranstaltungen fördern das Vereinsleben, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Teilnehmenden. Die zahlreichen freiwilligen Helfer leisten einen grossen Beitrag zur Soziokultur unserer Gesellschaft. Auch das lokale Gewerbe profitiert, da es sich durch das Sponsoring mit Sachpreisen präsentieren kann und so zur Stärkung des Vereinswesens beiträgt. Gastronomiebetriebe und Getränkehändler werden durch die Konsumation an den Anlässen ebenfalls unterstützt und geben wiederum etwas an die Vereine zurück. Im Gegensatz zu Online-Geldspielen oder anderen Geldspielen, die zu Sucht führen können, sehe ich beim Lotto keine Suchtgefahr. Die aktuelle Überregulierung durch das Geldspielgesetz gefährdet jedoch das Überleben dieser Tradition und ist ein Totengräber für Vereinstombolas und Lotterien.

Ich fordere deshalb vom Bundesrat, dass er in der kommenden Evaluierung des Geldspielgesetzes die Situation im Kleinspielbereich so überprüft, dass die Auslegungsfrage[NB]betreffend die Geltung von Gutscheinen als Sachpreise anschliessend zugunsten der Vereine entschieden wird. Zudem sollten die unterschiedlichen kantonalen Vollzugsbestimmungen auf ihre Praxistauglichkeit geprüft und im Sinne des Vereinswesens vereinheitlicht werden.

Unterstützen Sie die Vereine und das lokale Gewerbe, und fördern Sie die Soziokultur in unserer Gesellschaft, indem Sie meine Motion unterstützen.