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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-16

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-16

Wortprotokoll

Sehr geehrter Herr Wandfluh, die bewaldeten Ufer von Gewässern, bei denen ein Schadenpotenzial besteht, sind seit 2013 Bestandteil des Schutzwaldes. Die konkrete Ausscheidung des Schutzwaldes erfolgt durch die Kantone. Der Holzschlag entlang der Gewässer ist Bestandteil der Schutzwaldpflege. Der Bund unterstützt die Schutzwaldpflege und damit den nötigen Holzschlag zur Risikobegrenzung entlang der Gewässer mit Abgeltungen. Im Durchschnitt betragen sie 5000 Franken pro Hektare. Die Umsetzung und damit die Priorisierung der Massnahmen im Schutzwald liegt in der Verantwortung der Kantone.

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