Rieder Beat · Ständerat · 2024-09-16
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-16
Wortprotokoll
Mein Antrag ist ein Rettungsschirm für den Ständerat. Falls Sie wirklich auf diese Vorlage eintreten wollen, rate ich Ihnen dringend, das Geschäft an Ihre Kommission zurückzuweisen, damit sich die Kommission Gedanken über die Regulierungsfolgenabschätzung und insbesondere über die Missbrauchsbekämpfung macht.
Ich hätte gerade zwei, drei Ratschläge, nämlich dass man in diesem Bereich Anhörungen macht: Anhörungen der Strafverfolgungsbehörden, Anhörungen der Handelsregisterführer und Anhörungen der Betreibungsämter. Genau solche Anhörungen wurden vor drei Jahren von Ihrer Kommission für Rechtsfragen bei der Beratung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses durchgeführt. Das Gesetz wurde zwischenzeitlich am 18.[NB]März 2022 vom Parlament verabschiedet. In einer heftigen Auseinandersetzung hier in diesem Rat ging es um den Punkt Einmann- bzw. Einfraubetriebe. Damit Sie auch etwas das Gerüst des potenziellen Missbrauches sehen: Wir haben in der Schweiz 600[NB]000 Unternehmen, 480[NB]000 Unternehmen haben eine eingeschränkte Revisionspflicht, das heisst, es sind Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Angestellten. Dieses Zahlengerüst ist wichtig, weil unsere Kommission für Rechtsfragen damals feststellen musste, dass wir in diesem Bereich in der Schweiz Missbräuche in Milliardenhöhe zu verzeichnen haben. Das führte dann zu dieser Gesetzesrevision.
Da wir diese Vorlage zum ersten Mal im Rat beraten, möchte ich Ihnen zwei, drei Punkte offenlegen. Es scheinen mir keine Kleinigkeiten zu sein. Ich hoffe, dass die Kommission diese bei ihren Beratungen berücksichtigt hat. Falls sie sie nicht berücksichtigt hat, wäre es dringend notwendig, nochmals über die Bücher zu gehen.
Ein Hinweis: Wir hatten im Rat eine heftige Auseinandersetzung über die Streichung von Artikel 43 Ziffer 1 und Ziffer 1bis SchKG. Dort ist festgehalten, dass der Staat - der Bund, der Kanton, die Gemeinde - den Zahlungssäumigen nur über Pfändung, nicht aber auf Konkurs betreiben kann. Herr Kollege Hefti hat sich sehr ausführlich mit diesem Thema befasst und uns dargelegt, dass diese Lösung noch besser wäre als die Lösung, die dann aber vom Rat appliziert wurde. Die heutige Lösung lautet, dass der Bund, der Kanton und die Gemeinde jede säumige Zahlung auf Konkurs betreiben müssen - sie müssen das tun, sie haben kein Wahlrecht.
Gestützt auf diese Änderung des SchKG ergibt sich also eine Konstellation, die ich wie folgt beschreiben würde: Ein Kleinunternehmer, der nicht revisionspflichtig ist, keine Bücher führt, eine Opting-out-Klausel hat - diese kann er beantragen - und eine Steuerrechnung nicht zahlt, muss nicht wie in früheren Jahren einen Bestatter anstellen, um einen Konkurs hinzulegen, sondern der Bestatter ist der Staat. Der Staat wird ihn dann bei der ersten säumigen Steuerrechnung auf Konkurs betreiben. Nach einer gewissen Zeit wird[NB]der[NB]Konkurs[NB]ausgesprochen, und anschliessend - das sehen Sie in der Vorlage - ist die Anspruchsberechtigung gegeben.
Damit möchte ich nicht behaupten, dass die Unternehmer dieser 460[NB]000 Klein- und Kleinstunternehmen ein höheres Potenzial an verbrecherischen Aktivitäten aufweisen würden, absolut nicht. Aber es ist empirisch belegt - und wir haben uns das in den damaligen Beratungen vom Bundesrat, von den Strafverfolgungsbehörden usw. sagen lassen müssen -, dass es in diesem Bereich bereits zu früheren Zeiten solche Konkursreitereien gegeben hat. Wir haben diese abgestellt. Wenn Sie diese Schleuse jetzt wieder öffnen, dann könnte es sein, dass wir hier vor einem Debakel stehen, dass wir nämlich eine Türe für einen absolut einwandfreien Missbrauch öffnen, den ein Strafverfolger nie als strafbaren Betrug auslegen kann. Das Nichtbezahlen einer Rechnung - einer Steuerrechnung, einer Parkbusse - ist kein Betrug. Wenn ich kein Geld in meiner Kasse habe, weil ich die Löhne zahlen muss, weil ich die Waren zahlen muss, weil das Geschäft nicht gut läuft, und ich die Steuerrechnung der Gemeinde nicht bezahle, dann ist das kein Betrug. Sie werden diesen Artikel zum Versicherungsbetrug wahrscheinlich kaum je einsetzen und anwenden können.
Deshalb betrachte ich es als zwingend notwendig, dass sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit einmal mit den Fachleuten in diesem Bereich zusammensetzt und dass die Fachleute ihr erklären, ob es ein grösseres Missbrauchspotenzial gibt oder nicht. Kollege Würth und ich sind der Meinung: Ja, das gibt es. Vielleicht sagen die Fachleute: Nein, das ist kein Problem, das schaffen wir locker. Ich bezweifle es aber.
Also, falls Sie wirklich auf diese Vorlage eintreten, beantrage ich Ihnen, dieses Geschäft zurückzuweisen. Die Kommission soll noch einmal über die Bücher. Wenn die Kommission sagt, dass sie alle diese Umstände erfasst und alles abgewogen habe, dann bin ich sehr froh, denn dann hat sie sich sicherlich auch mit der damaligen Konstellation vor diesem Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses befasst.