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Grossen Jürg · Nationalrat · 2024-09-16

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2024-09-16

Wortprotokoll

Die Grünliberale Fraktion unterstützt die Individualbesteuerung. Diese Individualbesteuerung ist eine zentrale Massnahme, um den Wohlstand unseres Landes zu sichern, mehr Fachkräfte zu erhalten und nicht zuletzt auch die Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben zu stärken.

Die Heiratsstrafe hat ja zwei Bedeutungen: Zum einen betrifft sie die Tatsache, dass verheiratete Paare je nach Einkommensverhältnissen mehr oder eben auch weniger Steuern bezahlen; zum andern betrifft sie die Progressionsstrafe auf dem Zweiteinkommen, also die Tatsache, dass sich Erwerbsarbeit für Zweitverdienende kaum lohnt. Die Erwerbsanreize sind sehr schlecht. Das zu korrigieren ist der Auftrag, den wir hier haben.

Dieser Auftrag wurde bereits vierfach erteilt, nämlich mit der Rückweisung einer Bundesratsvorlage im Rahmen des Legislaturprogramms 2019-2023, mit der angenommenen Motion Markwalder und mit der Steuergerechtigkeits-Initiative. Auch unsere Fraktion hat vor über zehn Jahren eine parlamentarische Initiative eingereicht; es war dies das Geschäft 13.469, "Gleichstellung aller Lebensgemeinschaften", das unter anderem das Steuerrecht betraf. Leider fanden wir damals noch kein Gehör. Aber die vier identischen Aufträge fordern alle die Einführung der Individualbesteuerung, nicht die Abschaffung der Heiratsstrafe.

Die Heiratsstrafe, geschätzte Kolleginnen und Kollegen aus der Mitte- und der SP-Fraktion, fällt mit dieser Individualbesteuerung dann auch noch weg. Aber im Zentrum der Forderung steht die Reduktion schlechter Erwerbsanreize, die aufgrund einer gemeinsamen Progression entstehen. Das gehört ebenfalls korrigiert, und das erreichen Sie eben nicht mit einer gemeinsamen Veranlagung, also auch nicht mit einem Splitting-Modell, wie es den Gegnern vorschwebt. Darauf weisen Ökonominnen und Ökonomen im Ausland und im Inland seit Jahrzehnten hin. Sie machen darauf aufmerksam, dass der Schweizer Wohlstand nicht gottgegeben ist, sondern darauf beruht, dass sich eben arbeiten lohnt und dass zahlreiche Erwerbstätige auf dem Arbeitsmarkt tätig sind. Es geht auch darum, dass es sich für Zweitverdienerinnen und -verdiener mit Kindern - das betrifft meistens Frauen - lohnt, [PAGE 1573] dass sie erwerbstätig sind. Die heutige Situation ist eigentlich zutiefst unschweizerisch und gehört dringend korrigiert.

Der Bundesrat schätzt die positiven Beschäftigungseffekte der Individualbesteuerung, sie soll ja auch auf Kantons- und Gemeindeebene eingeführt werden, auf rund 40[NB]000 bis 50[NB]000 zusätzliche Vollzeitbeschäftigte. Das sind rund 150[NB]000 Personen, welche ihr Pensum um 30 Prozent erhöhen. Im Zuge des Fachkräftemangels und des Bedarfs an Arbeitskräften sind wir volkswirtschaftlich dringend auf diese Erwerbstätigen angewiesen. Wir sollten ihnen daher ermöglichen, dass sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser lohnt. Arbeit soll sich lohnen - das ist eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit.

Heute sind schon rund hunderttausend Stellen unbesetzt, bald fehlen uns mehrere hunderttausend Arbeitskräfte. Diese Entwicklung verschärft sich deutlich, da eine Million Babyboomer in Pension gehen. Weil geburtenschwache Jahrgänge nachrücken, fehlen in der Schweiz bis 2030 rund eine halbe Million Arbeitskräfte. In der Altenpflege, im Gesundheitswesen, beim Lehrpersonal, überall drohen Versorgungsengpässe, welche mit Migration alleine nicht lösbar sind. Und diese hat ja auch ihren Preis, nämlich in Form von politischen Spannungen und zusätzlichem Druck sowie Kosten auf dem Wohnungsmarkt und bei der Mobilität. Dies ist darum eine der günstigsten und nachhaltigsten Massnahmen, in das inländische Arbeitskräftepotenzial zu investieren.

In Anbetracht dessen, dass uns in den nächsten beiden Jahrzehnten mehrere hunderttausend Fachkräfte fehlen, ist dies eine Art "low-hanging fruit", die wir unbedingt rasch pflücken müssen. Und ja, das lösen wir natürlich nicht mit dieser Vorlage allein. Es braucht dazu z.[NB]B. auch noch Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung. Aber diese Vorlage hilft bei diesen Herausforderungen ganz klar. Das sieht auch die Wirtschaft so. Economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband und verschiedene Handelskammern unterstützen diese Vorlage und den Wechsel zur Individualbesteuerung. Wir Grünliberalen unterstützen sie ebenfalls mit Überzeugung, und auch die Volksinitiative unterstützen wir mit Überzeugung, weil es einfach notwendig ist, dass wir jetzt einen Schritt vorwärts machen.

In der Detailberatung werden wir einerseits die Modelle ablehnen, die anstelle einer Individualbesteuerung ein Splitting-Modell einführen wollen. Diese Modelle sind als Gegenvorschlag zur Initiative nicht geeignet, da sie in direktem Widerspruch zu dieser stehen: Weder wird die zivilstandsneutrale Besteuerung erfüllt, noch werden negative Beschäftigungsanreize bei Zweitverdienenden reduziert. Avenir Suisse z.[NB]B. zeigt in mehreren Beiträgen auf, dass ein Splitting-Modell die Erwerbsanreize für Frauen sogar noch reduziert. Das Resultat wäre, dass wir Mindereinnahmen bei den Steuern in Kauf nehmen müssten, um sicherzustellen, dass Ehepaare einen Steuerbonus erhalten, ohne dass wir damit eine Wirkung erzielen würden und ohne dass wir im Gegenzug eben auch mehr Beschäftigte im Arbeitsmarkt hätten. Die Individualbesteuerung ist die viel bessere Lösung. Sie schafft[NB]die[NB]Heiratsstrafe[NB]ebenfalls ab, hat aber zusätzlich zahlreiche weitere Vorteile und nicht gewichtige Nachteile wie das Splitting.

Und andererseits haben wir angesichts der angespannten Bundesfinanzen und der Rückmeldungen der Kantone und Städte, aber auch verschiedener Fraktionen, welche die Individualbesteuerung zwar befürworten, die Mindereinnahmen aber als zu hoch erachten, einen Kompromissvorschlag eingebracht, um die erwarteten Mindereinnahmen bei der Einführung auf 500 Millionen Franken zu beschränken. Die Individualbesteuerung wird dynamische positive Effekte auf die Beschäftigung und auch auf die Steuereinnahmen haben. Diese entstehen jedoch primär durch den Wechsel auf die individuelle Veranlagung und erfüllen sich auch, wenn die Mindereinnahmen geringer ausfallen. Wir werden Ihnen in der Detailberatung daher eine Variante beantragen, welche den Steuertarif während einer Übergangsphase von zehn Jahren so anpasst, dass die Einnahmenausfälle bei Einführung geringer ausfallen. Später werden die Ausfälle dann durch die dynamischen Effekte kompensiert, und dann kann man sukzessive zum Tarif wechseln, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wird.

Ich komme zum Schluss: Die Grünliberalen werden auf den Umsetzungsentwurf eintreten und bitten Sie, dasselbe zu tun.