Germann Hannes · Ständerat · 2024-09-16
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-16
Wortprotokoll
Der Mehrheitssprecher hat jetzt in Bezug auf meinen Minderheitsantrag von einer "lockereren Version" gesprochen. Ich finde das überhaupt nicht. Das ist einfach die klarere Version, weil wir letztlich auch eine klare und praktikable Regelung haben müssen. Das muss am Schluss umsetzbar und praktikabel sein. Im Prinzip sind wir uns ja darin einig.
Die vom Ständerat im vergangenen September angenommene Ergänzung entspricht dieser Vorgabe. Sie ist richtig. Der Bundesratsentwurf hingegen geht über die Verfassungsgrundlage hinaus: Dort, wo Werbung Minderjährige nicht erreicht, soll sie weiterhin erlaubt sein. Im Rechtsgutachten Uhlmann kann man das auch nachlesen. Daraus geht klar hervor, dass der Beschluss des Ständerates in diesem Punkt verfassungskonform ist.
Die Minderheit I übernimmt diese Fassung, die verlangt, dass geeignete Massnahmen sicherstellen, dass die Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist. Hier liegt die Betonung auf Massnahmen, die ergriffen werden müssen, um dieses Ziel zu erreichen. Sie beinhaltet also eine aktive Verpflichtung, Massnahmen zu ergreifen, und betont den Weg zum Ziel. Für die Minderheit I ist klar, dass man durch geeignete Massnahmen den Auftrag, dass Tabakwerbung Minderjährige nicht erreicht, erfüllt. Der Fokus liegt auf den Handlungen, die vorgenommen werden müssen, und impliziert, dass es verschiedene Wege gibt, dieses Ziel zu erreichen. Das ist der praktikablere Weg.
Die Kommissionsmehrheit hingegen verlangt, dass sichergestellt wird, dass Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist, und fordert damit eine vollständige Ausblendung derselben. Das bedeutet, dass diese Werbung so platziert werden muss, dass sie für Kinder und Jugendliche nicht sichtbar ist und sie keinerlei Zugang haben. Das heisst, Werbung darf nicht an Orten angebracht werden, wo Kinder diese auch nur sehen könnten. Es geht um das konkrete Ziel, dass die Werbung weder gesehen werden noch Kinder und Jugendliche erreichen soll.
In der heutigen digitalisierten Welt ist es doch nahezu unmöglich, diesbezüglich absolute Sicherheit oder Nichtzugänglichkeit gewährleisten zu wollen. Seien wir doch ehrlich: Das lässt sich nicht realisieren. Darum ist eben diese Formulierung zu strikt, und sie könnte in vielen Fällen kaum oder gar nicht umgesetzt werden. Würde man es gar auf den absolut letzten Punkt treiben und die Initiative sogar noch überinterpretieren, dann müsste man eigentlich sagen, dass in keinem Laden mehr Zigaretten verkauft werden dürften. Schliesslich sehen die Kinder das auch, wenn sie mit ihren Eltern dort sind, was ja auch schon eine Werbewirkung haben könnte. Abgesehen davon ist es völlig abstrus, zu behaupten, dass ein Kind auf die Idee kommen würde, rauchen zu wollen, weil es irgendwo den Namen Philip Morris oder BAT gesehen hat. Das wäre ja ziemlich weit von der Realität entfernt. Kinder oder Jugendliche beginnen zu rauchen, weil es eine Gruppendynamik gibt und weil manchmal der Gruppendruck zu gross ist. Das ist meine Erfahrung, die ich einst als Pädagoge gemacht habe. Aber früher war es ja anders. Heute ist alles besser.
Bleiben wir vernünftig und irgendwie doch noch halbwegs pragmatisch. Bitte folgen Sie hier der Minderheit I. Das würde unserem ersten Beschluss entsprechen, den wir damals sehr weise gefasst haben.