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Walti Beat · Nationalrat · 2024-09-16

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-16

Wortprotokoll

Ich bedauere natürlich ausserordentlich, dass es jetzt länger gedauert hat und dass Herr Molina warten musste, bis ich mich hier für die FDP-Fraktion für dieses Geschäft ins Zeug legen darf. Ich mache es deshalb aber nicht mit weniger Motivation.

Lassen Sie mich etwas zurückblenden. 1995 hob der letzte Kanton in der Schweiz das Konkubinatsverbot auf. Es war der Kanton Wallis, und dort war das bis zu diesem Zeitpunkt ein Offizialdelikt, das verfolgt wurde. Seit 2021, wie Sie sich erinnern, steht das Institut der Ehe nun allen Menschen in der Schweiz offen. Die "Ehe für alle" wurde in der Volksabstimmung mit 65 Prozent der Stimmen angenommen. Man dürfte also meinen, es bestehe ein breiter gesellschaftlicher Konsens für eine liberale Gesellschaftsordnung in unserem Land. Das gilt sicher auch für viele Lebensbereiche. Interessanterweise schaut heute lediglich noch der Fiskus unseren Lebensgemeinschaften unter die Decke und knüpft an den Zivilstand unterschiedliche materielle steuerliche Folgen. Fast ein bisschen eine Ironie der Geschichte ist es, dass diese Folgen für die Konkubinatspaare in der Regel positiv sind und die Ehepaare benachteiligen. Sie können sich dazu Ihre eigenen Gedanken machen.

Fest steht auch, was meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits gesagt haben, dass diese Heiratsstrafe wirklich abgeschafft gehört. Und das ist ja das Hauptziel dieses Geschäfts. Sowohl der indirekte Gegenvorschlag wie auch die Volksinitiative wollen diesem Missstand zu Leibe rücken. Das ist gut und richtig so, und zwar aus zwei grundsätzlichen Überlegungen, nämlich einer gesellschaftspolitischen und einer volkswirtschaftlichen.

Gesellschaftspolitisch ist die Vorlage deshalb wichtig, weil es unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit keinen Grund gibt, nicht alle Menschen als Individuen gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beurteilen und zu besteuern. Gesellschaftspolitisch ist sie auch deshalb wichtig, weil wir, wie wir gehört haben, das bestehende System der Aufrechnung von Einkommen in ehelichen Gemeinschaften die Erwerbsanreize für Zweitverdienende, typischerweise oder sehr häufig eben die Frauen, mindern, um nicht zu sagen eliminieren. Das hat verschiedene gesellschaftspolitische und vorsorgerechtliche Konsequenzen und ist für unsere Gesellschaft nicht gut. Dieses Geschäft vertritt also auch ein eminent gleichstellungspolitisches Anliegen.

Volkswirtschaftlich ist diese Vorlage wichtig, weil wir es uns nicht leisten können, das vorhandene Arbeitspotenzial an Fachkräften oder auch nur Arbeitskräften in der Schweiz nicht maximal auszuschöpfen. Schon heute besteht ein Mangel an Arbeitskräften, und das wird sich noch akzentuieren. Die Umstellung, die wir hier diskutieren, hat gemäss Prognosen ein Potenzial von 40[NB]000 bis 60[NB]000 Vollzeitstellen. Das löst nicht alle Probleme, aber bewirkt auch nicht nichts und muss deshalb unbedingt realisiert werden. Die Demografie zwingt uns dazu, diesen Schritt zu machen. Und alle, die jeweils über die hohe Zuwanderung klagen, sollten sich das dick und prägnant hinter die Ohren schreiben, und sie sollten mit Begeisterung bei diesem Projekt mitmachen. Schliesslich geht es auch allgemein um Produktivitätsgewinne in der Volkswirtschaft. Mehr Arbeit bedeutet mehr Steuersubstrat, mehr Möglichkeiten für einen guten Service public, und das gibt dem Staat mehr Handlungsmöglichkeiten und verbessert den Wohlstand für diejenigen, die das Arbeitseinkommen erzielen. Das ist doch eine gute Sache.

Nun, wie soll das alles erreicht werden? Sie haben es schon im Detail und mehrfach gehört, ich will es nur kurz zusammenfassen. Kernelement ist die einzelne Veranlagung aller natürlichen Personen, unabhängig davon, ob verheiratet, im Konkubinat lebend oder selbstverständlich auch alleinstehend. Da ändert sich nichts. Grundsätzlich wird mit dieser Änderung auch die Progression verschärft, nicht im Sinne der Anhebung der maximalen Abschöpfung, sondern indem eine Beschleunigung im Tarif stattfindet. Man erreicht also die maximalen Grenzsteuersätze schneller. Das darf man nicht vergessen, wenn man dem Wehklagen der linken Seite, dass die Progression ungenügend sei, zuhören muss. Diese wird bereits mit der bundesrätlichen Vorlage spürbar verschärft, und daran darf erinnert werden.

Ebenfalls ein wichtiges Element ist die Erhöhung des Kinderabzugs von 6700 Franken auf 12[NB]000 Franken, was vor allem wegen der Aufteilung des Kinderabzugs auf die beiden individuell veranlagten Einkommen eine wichtige Massnahme ist.

In der Summe, über alle Steuerpflichtigen hinweg gesehen, werden wir in der Schweiz deutlich mehr entlastete Personen - die also von dieser Vorlage gemäss bundesrätlichem Entwurf profitieren - als Personen haben, die mehr bezahlen müssen. Aber natürlich gibt es auch hier, je nach Lebenskonstellation, die einen oder anderen, die mit einer etwas höheren Steuerrechnung rechnen müssen. Aber insgesamt sind diese Folgen sehr moderat.

Man kann zusammengefasst sagen, dass prozentual wahrscheinlich jene mit tiefen und mittleren Einkommen wegen verschiedener tariflicher Entlastungsmassnahmen mehr profitieren. In absoluten Zahlen hingegen, also in Franken und Rappen, profitieren eher jene mit höherem Einkommen stärker. Das hat allerdings sachlogisch, wie ich das immer [PAGE 1576] wieder gerne feststelle, mit dem Wesen der Progression zu tun. Entlastet werden kann nur, wer auch belastet ist. Gerade die Bundessteuer ist eine ausserordentlich progressiv ausgestaltete Steuer, und deshalb schenkt das hier mehr ein.

Die Kritik, die hier aufgefahren wurde, geht meiner Meinung nach daneben, wonach insbesondere die Bürokratie und der verwaltungstechnische Aufwand im Zusammenhang mit dieser Umstellung des Systems auf die Individualbesteuerung zu gross seien. Es muss kein einziger neuer Steuerfaktor aufgegriffen werden, der nicht bereits heute irgendwo in eine Steuererklärung einfliesst. Es geht also um die genau gleiche Datenmenge. Sie ist einfach anders verteilt, nämlich auf mehr Eingaben. Es ist auch nicht wahr, dass im Zusammenhang mit der Zuordnung der Steuerfaktoren irgendetwas neu erfunden werden müsste. Genau die gleiche Situation, wie wir sie bei Individualbesteuerten sehen würden, besteht nämlich bereits heute bei Konkubinatspaaren. Es ist also eins zu eins praxiserprobt, und Sie müssen sich überhaupt keine Sorgen machen, dass das nicht gutgehen würde. Hingegen gibt es eine administrative Entlastung, weil es bei Veränderungen des Zivilstandes, also Scheidung oder Tod, keine Umstellungen mehr geben wird. Heute fällt hier ein erheblicher Aufwand an. Das wird in Zukunft nicht mehr der Fall sein. In der Summe ist das alles besser und einfacher. Also Sie können mit Blick auf den Bürokratieaspekt dieser Vorlage sehr entspannt zustimmen und auch die Volksinitiative zur Annahme empfehlen.

Ich will zusammenfassen: Die Vorlage ist finanzpolitisch ausgewogen und in ihren Konsequenzen vertretbar; ich werde gerne bei den Minderheitsanträgen noch etwas auf diese Tariffragen eingehen. Sie ist gesellschaftspolitisch richtig und wichtig. Die Individualbesteuerung ist die einzige Methode zur Beseitigung der Heiratsstrafe, die nicht neue Ungerechtigkeiten und Probleme wie beispielsweise ein Splitting-Modell schafft. Deshalb unterstützen wir auch hier klar die Individualbesteuerung und nicht ein Splitting-Modell. Sie schafft mehr Steuergerechtigkeit für die betroffenen Männer und Frauen im Land, und sie fördert die Chancengleichheit und Gleichstellung, insbesondere der Zweitverdienenden. Häufig sind das die Frauen.

Ich bitte Sie deshalb aus Überzeugung, auf diesen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten und auch die Volksinitiative zu unterstützen.