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Germann Hannes · Ständerat · 2024-09-16

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-16

Wortprotokoll

Es wird Sie nicht wundern, dass ich jetzt, nach dem Eintretensvotum von Kollegin Wasserfallen, trotzdem kurz das Wort ergreifen muss. Also, Sie bringen hier schon einiges durcheinander. Wir waren uns ja einig, dass man auf dieses Gesetz einzutreten hat und dass die Initiative umzusetzen ist. Davon möchte ich in keiner Weise abrücken, und dazu stehe ich auch. Aber wir haben auch zur Kenntnis nehmen dürfen, dass der Ständerat seinen ersten Beschluss mit relativ komfortablen Mehrheiten gefasst hat. Der Ständerat hat diesen Beschluss in den Nationalrat geschickt, und der Nationalrat hat am Schluss, aus welchen Gründen auch immer, seine Vorlage, deren Entscheide wir hier in der Fahne nicht sehen, insgesamt abgelehnt - wahrscheinlich in einer unheiligen Allianz von solchen, die sehr viel wollten, und solchen, die etwas weniger wollten, Letztere wahrscheinlich eher auf bürgerlicher Ratsseite.

Aber nun, Frau Wasserfallen, kommen Sie und legen hier die Extremvariante vor. Sie alle hier drin wissen, dass einer der Initianten, unser geschätzter ehemaliger Ratskollege Stöckli, nach der Verabschiedung im Ständerat explizit ausgeführt hatte, er sei mit der Fassung des Ständerates einverstanden, sie entspreche den Intentionen der Initiantinnen und Initianten. Und nun kommen Sie hier in den Rat und sagen, man habe die Anliegen der Initiative unterlaufen. Das stimmt einfach nicht. Also, lassen Sie auch Vernunft walten!

Der Gesetzgeber hat einen gewissen Spielraum, namentlich wenn es um Werbung oder Promotion und all diese Details geht. Dort gibt es noch ein letztes Reststück Wirtschaftsfreiheit, das wir aufrechterhalten sollten, solange man Raucherwaren bzw. all diese modernen elektronischen Produkte verkauft, die ja übrigens keinen Teer mehr enthalten, also auch Schäden nicht mehr im früheren Ausmass anrichten können. Weil die Kollegin auch ausgeführt hat, wie viele Menschen noch rauchen, verweise ich einfach noch darauf, dass man in der Schweiz bekannterweise nicht für Cannabis werben darf. Trotzdem entnehme ich den offiziellen Ausführungen des Bundes, dass 18 Prozent der 14- bis 15-Jährigen - hören Sie gut hin: der 14- bis 15-jährigen Knaben und Mädchen - schon mindestens einmal im Leben Cannabis zu sich genommen haben. Gegen 10 Prozent konsumieren regelmässig Cannabis, und das gänzlich ohne das geringste Ausmass an Werbung, die nicht erlaubt ist und die es auch nicht gibt. Und trotzdem konsumiert man es. Vielleicht müssen Sie hier wirklich mal hinterfragen, ob - wenn Sie auf jede Möglichkeit Jagd machen, einem Kunden oder einer Kundin ein Produkt näherzubringen - allein diese Möglichkeiten den grossen Schaden anrichten oder nicht.

In diesem Sinne bitte ich Sie einfach, jetzt bei den Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben. Wir haben, Herr Kommissionssprecher, überhaupt keinen Grund, davon abzuweichen. Wir haben das letzte Mal alles richtig gemacht, und darum ist es auch richtig, wenn wir daran festhalten. Der Nationalrat hat aus anderen Gründen abgelehnt, es war, wie gesagt, eine unheilige Allianz. Er wird bestens damit leben können, wenn wir ihm diese Vorlage, so, wie wir sie verabschiedet haben, auch wieder zurückgeben. Dafür setze ich mich mit meinen Minderheitsanträgen ein.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und bei meinen beiden Minderheitsanträgen eben der Minderheit.