Germann Hannes · Ständerat · 2024-09-16
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-16
Wortprotokoll
Ich bitte Sie auch hier, an der klaren Version des Ständerates festzuhalten. Es geht hier wirklich darum, dass Werbung eben dort erlaubt sein kann, wo Minderjährige damit nicht erreicht werden. Das ist so auch als verfassungskonform festgestellt worden.
Der Kommissionssprecher hat bereits erwähnt, dass hier insbesondere die Festivals gemeint sind. Dort kann man relativ gut sicherstellen, dass eben Minderjährige nicht Zutritt haben oder dass die Werbung für sie nicht sichtbar ist. Wenn ein Zelt da ist, das neutral beschriftet ist, und wenn am Eingang auch noch eine Alterskontrolle stattfindet, dann ist das genügend sichergestellt, und Minderjährige können trotzdem an diesem Festival sein. So, wie der Ständerat das gemacht hat, ist es eben ganz pragmatisch, meine ich.
Was der Nationalrat daraus macht, Herr Kollege Bischof und Mehrheitssprecher, das überlassen wir doch dem Nationalrat. Er kann es ja nachher immer noch ergänzen, wenn er das Gefühl hat, es müsse etwas hinzugefügt werden.
Ich bitte Sie jetzt einfach, die Vorlage nicht immer noch weiter zu verschlechtern, sonst stürzt sie dann definitiv ab, und dann können wir wieder zurück auf Feld eins. Und wir sind es nun wirklich auch den Initianten schuldig, dass man diese Volksinitiative umsetzt, in ihrem Willen, so weit als möglich. Aber wir dürfen und müssen auch den Spielraum des Gesetzgebers beachten. Es gibt auch noch andere Verfassungsbestimmungen; sonst erinnere ich Sie gerne wieder einmal daran, wie genau bei der Zuwanderungs-Initiative die Verfassung umgesetzt wurde. Der Gesetzgeber nimmt sich einfach den Spielraum heraus, und das darf er auch. Darum, meine ich, sei hier sogar alles im verfassungsmässigen Rahmen, auch gemäss den Initianten. Hiermit, mit dieser Fassung, war ja einst auch der Promotor der Initiative, alt Ständerat Stöckli, einverstanden.
Ich bitte Sie also, meiner Minderheit I zu folgen.