Michel Matthias · Ständerat · 2024-09-16
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-16
Wortprotokoll
Bei den heutigen Diskrepanzen, zu denen wir dann noch kommen, geht es vor allem um die Verkaufsförderung. Bei dieser ganzen Debatte ist der Fokus auf die Presseerzeugnisse etwas verloren gegangen. Printmedien gibt es bekanntlich nach wie vor, und wir möchten sie auch immer wieder fördern.
Für die Presseerzeugnisse im Inland sieht der bundesrätliche Vorschlag nun ein absolutes Verbot vor. Ich schlage Ihnen vor, dass dieses Verbot ein klein wenig, wirklich ein klein wenig relativiert wird, indem die Werbung im Innenteil von abonnierten Publikationen erlaubt wird, aber nur von solchen, die mindestens zu 95 Prozent von Erwachsenen abonniert werden.
Das ist nicht ein ganz neues Thema. Kommission und Rat haben sich vor einem Jahr mit diesem Artikel beschäftigt. Die damalige Kommission hat eine Klausel unterstützt, welche Werbung bei "mehrheitlich" von Erwachsenen abonnierten Publikationen erlaubt hätte. Diese Formulierung war also weniger streng als meine. Diese Fassung - "mehrheitlich" - wurde im Rat mit 22 zu 17 Stimmen abgelehnt. Von der Mehrheit wurde eingewendet, die Fassung würde es erlauben, doch einen sehr grossen Teil von[NB]Jugendlichen[NB]zu[NB]erreichen.[NB]Um[NB]diesen Einwand zu entkräften, haben die KVF-N und in der Folge auch der Nationalrat die Einschränkung mit den 95 Prozent gemacht. Und dieser Beschluss kam nur deshalb nicht zu uns, weil bekanntlich der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung abgelehnt hat.
Bezüglich dieser Formulierung, die Ihnen nun vorliegt, knüpfe ich also an dieselbe Formulierung an, welche der Nationalrat genehmigt hatte. Sie ist aus meiner Sicht verfassungskonform, und auch andere sehen dies so. Denn die Initiative ist im Lichte des Gesamtkontextes der Verfassung, das heisst auch unter Beachtung anderer Grundrechte wie etwa der Wirtschaftsfreiheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit, zu interpretieren. Und[NB]auch[NB]die[NB]Initianten[NB]selber[NB]sahen das so. In einem Dokument der Initianten stand: "Das Verbot gilt beispielsweise für: [...] Inserate in Printmedien, ausser diese erreichen Minderjährige nicht (z.[NB]B. im Innenteil in Tageszeitungen, die mehrheitlich über Abonnemente an Erwachsene verkauft werden)."
Man wendet natürlich ein, es läge nicht an den Initianten und Initiantinnen, die vom Volk angenommene Verfassungsbestimmung richtig zu interpretieren. Diese fordert ja ein absolutes Verbot. Aber dazu ein Zweifaches: Erstens ist es doch interessant, dass die Initiantinnen und Initianten selber ihre Initiative nicht so absolut auslegen, wie das nun der Bundesrat tut. Es gibt also einen gewissen, einen kleinen Spielraum, die Verfassung verfassungskonform auszulegen und nicht in dieser Absolutheit. Zweitens ist meine Formulierung viel enger gefasst als die von den Initianten vorgeschlagene Fassung. Ich spreche bezüglich des Anteils der[NB]Erwachsenen,[NB]die[NB]das[NB]Presseerzeugnis abonniert haben, nicht von "mehrheitlich", sondern von "mindestens 95 Prozent".
Es gibt also drei einschränkende Voraussetzungen bei meinem Vorschlag. Erstens, es muss sich um abonnierte Presseerzeugnisse handeln - keine Gratispublikationen. Zweitens, wie gesagt, mindestens 95 Prozent müssen von Erwachsenen abonniert sein. Das wäre zum Beispiel bei der "NZZ" der Fall, nicht aber beim "Blick", dort sind es weniger als 95 Prozent. Also beim "Blick" wäre Werbung nicht möglich. Diese Zahlen werden regelmässig vom Forschungsinstitut WEMF erhoben. Meine Lösung wäre also praktikabel. Drittens, die Werbung dürfte nur im Innenteil von Zeitungen enthalten sein.
Abschliessend vielleicht noch zwei Punkte: Ich glaube, man überschätzt auch hier die Wirkung einer absoluten Auslegung der Initiative, in der Meinung, man könne Jugendliche dann vom Rauchen abhalten. Ich tue dies - eine Vorrednerin hat das Argument auch schon eingebracht - aus Sicht eines Vaters von vier Kindern, die im Teenageralter zum Teil auch geraucht haben, und dies bestimmt nicht deshalb, weil sie in die "NZZ" ihres Vaters geschaut haben.
Zweitens sorgen wir uns immer wieder um die Förderung der Presse und das Überleben der Pressepublikationen. Am 2.[NB]Juli 2024 hat die KVF-N zur parlamentarischen [PAGE 778] Initiative 22.423, "Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen", Stellung genommen. Sie fordert eine stärkere staatliche Unterstützung der indirekten Presseförderung. Es ist irgendwie komisch, dass wir die Medien einerseits um jeden Werbefranken beschneiden, sie aber andererseits fördern möchten.
Ich bitte Sie also, diesem Antrag zuzustimmen, der fordert, was, wie gesagt, vom Nationalrat bereits einmal beschlossen wurde. Damit geben Sie dem Nationalrat mit einem Steilpass die Möglichkeit, sich mit diesem Artikel nochmals zu beschäftigen.