Graf Maya · Ständerat · 2024-09-16
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2024-09-16
Wortprotokoll
Die Motion Giacometti 22.3952, "Den Besonderheiten von Eseln, Maultieren und Mauleseln in der Tierschutzverordnung Rechnung tragen", wurde im Nationalrat am 1.[NB]März 2023 mit 99 zu 75 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. Ihre WBK hat sie in der Folge zweimal vorberaten und beantragt Ihnen heute einstimmig, die Motion abzulehnen, da sie in der Zwischenzeit mit entsprechenden Änderungen in der Tierschutzverordnung erfüllt ist.
Gemäss Tierstatistik leben heute in der Schweiz etwa 11[NB]000 Esel, Maultiere und Maulesel. Das Anliegen der Motion ist, dass bei der Haltung von Eseln, Maultieren und Mauleseln auf deren besondere Eigenschaften Rücksicht genommen werden sollte, dies insbesondere in Bezug auf ihre sozialen Kontakte. Esel, Maultiere und Maulesel dürfen nämlich heute je alleine zusammen mit einem oder mehreren Pferden gehalten werden. Dies entspricht aber nicht ihren natürlichen Bedürfnissen. Kurz: Um glücklich zu sein, braucht ein Esel immer einen anderen Esel bzw. ein Maultier oder einen Maulesel als Sozialpartner und umgekehrt. Dazu muss man wissen, dass Esel, Pferde und ihre Kreuzungen zwar alle zur Familie der Equiden gehören, doch viele Studien zeigen, dass sie bevorzugt den Sozialkontakt zu ihren Artgenossen suchen, wenn dies möglich ist. Esel und ihre Kreuzungen gehören denn auch nicht zur selben Spezies wie Pferde. Ein Maulesel ist eine Kreuzung zwischen - wissen Sie es? - einer Eselstute und einem Pferdehengst; ein Maultier ist eine Kreuzung zwischen einer Pferdestute und einem Eselhengst.
Mit diesem Fachwissen hat sich Ihre Kommission also an die Beratungen gemacht und kann Ihnen heute mitteilen, dass die von der Motionärin und dem Nationalrat gewünschte und vom Bundesrat begrüsste Änderung in der Tierschutzverordnung zugunsten einer artgerechten Haltung von Esel und Co. auf dem Weg zur Umsetzung bzw., was die Anforderungen an die Haltungsbedingungen betrifft, schon heute erfüllt ist. Ihre WBK veranlasste, dass die noch offene Problematik des Sozialkontaktes im Rahmen der Änderung von Artikel 59 und fortfolgende in die laufende Vernehmlassung der Tierschutzverordnung aufgenommen wurde. Am 17.[NB]Juni dieses Jahres [PAGE 789] konnte die Kommission zur Kenntnis nehmen, dass die Vernehmlassungsergebnisse positiv sind und mit Anpassungen übernommen werden können.
In der revidierten Verordnung wird also nun Folgendes vorgesehen: Artspezifischer Sozialkontakt soll für Esel zur Pflicht werden. Für Maultiere und Maulesel sind nach wie vor alle Equidenarten, also Esel und Pferde, konforme Sozialpartner. Für beim Inkrafttreten bestehende Paare aus Eseln und Pferden gibt es eine Ausnahmemöglichkeit, zumal wir Tiere, die schon lange zusammenleben, nicht trennen möchten. Die so geänderte Tierschutzverordnung wird Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Wir können heute also feststellen: Esel gut, alles gut!
Die Kommission beantragt Ihnen daher einstimmig, die Motion abzulehnen, da ihr Anliegen mittlerweile erfüllt ist.