Götte Michael · Nationalrat · 2024-09-16
Götte Michael · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-16
Wortprotokoll
Die Volksinitiative zur Einführung der Individualbesteuerung adressiert ein Problem, das wir aus vielen anderen Bereichen des staatlichen Handels ebenfalls kennen. Wir haben es mit gesetzlichen Regelungen zu tun, die nur noch bedingt den aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen. Es besteht Reformbedarf, ohne Wenn und Aber. Falsch ist jedoch, wenn wir ein altes Problem lösen und gleichzeitig ein neues schaffen. Die Individualbesteuerung beseitigt die Benachteiligung der Doppelverdiener gegenüber Konkubinaten, aber gleichzeitig diskriminieren wir mittelständische Familien mit einem traditionellen Familienmodell. Die Alleinverdienerstrafe tritt an die Stelle der Heiratsstrafe. Mit dem verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat beides nichts zu tun.
Dazu kommt ein Preisschild, das quer in der finanzpolitischen Landschaft steht. Dies gilt nicht nur für die zu erwartenden Steuerausfälle von über einer Milliarde Franken. Nicht weniger ins Gewicht fällt der zusätzliche administrative Aufwand, den bei einem Systemwechsel die Steuerverwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden zu leisten haben. Dies ist nicht in unserem Interesse. Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Verwaltung.
Erlauben Sie mir abschliessend eine grundsätzliche Bemerkung. Steuern dienen dazu, den Staat zu finanzieren - nicht mehr und nicht weniger. Fragwürdig ist aus meiner Sicht, wenn das Steuersystem mit Blick auf die Erwerbsquote von Frauen gesellschaftspolitisch instrumentalisiert wird.
Das Gegenteil von gut ist bekanntlich nicht schlecht, sondern gut gemeint. Dies gilt auch für die Volksinitiative zur Einführung der Individualbesteuerung und den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates.
Ich empfehle Ihnen daher, den Gegenvorschlag abzulehnen und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.