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Arslan Sibel · Nationalrat · 2024-09-16

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2024-09-16

Wortprotokoll

Die Einführung einer Individualbesteuerung ist aus mehreren Gründen zu unterstützen. Zum einen trägt sie zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter bei, da die Individualbesteuerung Erwerbsanreize für Zweiteinkommen setzt. Heute sind es immer noch meistens Frauen - wir haben es heute mehrfach gehört -, die auf ein eigenes Einkommen und somit auf wirtschaftliche Eigenständigkeit und soziale Absicherung verzichten, da sich die Erwerbsarbeit aus Steuergründen schlicht nicht lohnt. Mit der Individualbesteuerung werden Einverdienermodelle steuerlich nicht mehr bevorzugt, und die Gleichstellung wird somit vorangetrieben.

Weiter wird sich die Individualbesteuerung positiv auf den Fachkräftemangel auswirken. Wenn Zweiteinkommen steuertechnisch lohnenswerter werden, haben wiederum insbesondere Frauen, die häufig in Branchen arbeiten, in denen Fachkräftemangel droht, einen Anreiz, erwerbstätig zu bleiben oder das Pensum zu erhöhen. Eine Studie zeigt, dass die Individualbesteuerung das Fachkräftepotenzial um bis zu 40[NB]000 Vollzeitstellen erhöhen kann. Das heisst, 300[NB]000 Personen könnten ihr Arbeitspensum um 20 Prozent erhöhen. Durch die erhöhte Erwerbstätigkeit werden auch die Einnahmen der Sozialversicherungen ansteigen.

Die Gegner und Gegnerinnen dieser Vorlage argumentieren mit dem Mehraufwand für zusätzliche Steuererklärungen. Ja, es ist wahr, es wird mehr administrative Arbeit geben - vorerst. Dank der sich immer verbessernden technischen Möglichkeiten, Automatisierungen und KI wird sich diese jedoch in Grenzen halten. Eine eigene Steuererklärung auszufüllen stärkt ausserdem die Finanzkompetenz und gibt jeder Person einen transparenten Überblick über die eigene finanzielle Situation.

Ein weiterer Grund, weshalb die Initiative und vor allem der Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative zu befürworten sind, ist die Aufhebung von Heiratsboni und Heiratsstrafen. Die Individualbesteuerung ist zivilstandsneutral. Dadurch kann der Entscheid zur Eheschliessung frei von steuerlichen Kalkulationen getroffen werden. Es bleibt jedoch trotzdem möglich, das Ehepaar in anderen Rechtsgebieten als Wirtschaftsgemeinschaft zu betrachten. Ausgaben für Kinder wie die Kita-Beiträge hängen vom Einkommen beider Eltern ab. Das kann auch mit der Individualbesteuerung so weitergeführt werden, denn auch heute schon werden bei nicht verheirateten Paaren die Informationen aus zwei Steuererklärungen entnommen.

Die Vorteile der Individualbesteuerung überwiegen also ganz klar. Sowohl gleichstellungspolitisch als auch volkswirtschaftlich macht die Individualbesteuerung Sinn. Das Steuersystem soll keinen Einfluss darauf haben, ob Paare heiraten möchten oder nicht. Ich stelle mir das immer noch als einen romantischen Akt vor, aber da bin ich wahrscheinlich in der Minderheit. Es soll auch nicht beeinflussen, ob beide Eheleute einer Erwerbsarbeit nachgehen oder zu welchem Pensum sie dies tun. Mit einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung werden Eheleute nicht mehr benachteiligt, wenn beide erwerbstätig sind. Das führt zu wirtschaftlicher Eigenständigkeit, sozialer Absicherung und fördert die Gleichstellung der Geschlechter.

Ich bitte Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen und auf den Gegenvorschlag einzutreten.