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Zybach Ursula · Nationalrat · 2024-09-16

Zybach Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-16

Wortprotokoll

In unserer Beziehung habe jeweils ich die Steuererklärung für uns beide ausgefüllt. Nach unserer Hochzeit habe ich mich bei der Steuerverwaltung gemeldet, weil ich wollte, dass das steuerbare Einkommen erhöht wird. Ich habe damals mehr als mein Mann verdient und wollte, dass ein entsprechender Einzahlungsschein kommt. Doch die Mitarbeiterin auf der anderen Seite der Leitung hat die Auskunft verweigert, weil ich ja gar keine Nummer mehr habe und ich eigentlich gar nicht mehr existiere. Es müsse sich schon mein Mann melden. Aha!

Ich habe mich in den letzten 24 Jahren meiner Ehe daran gewöhnt, dass ich bei den Steuern oder auch bei Versicherungen nicht existiere, selbst wenn ich Aufgaben übernehme. So muss ich etwa, wenn ich mit meinem Login im Kanton Bern zu unserer gemeinsamen Steuererklärung kommen möchte, einen Bogen schlagen und die Login-Daten meines Mannes organisieren, damit ich dann mit unserer Steuernummer und seinem Geburtsdatum zu den entsprechenden Angaben komme. Oder wenn ich zu viel einbezahlt habe, dann bekommt mein Mann das Geld zurück, obwohl ich die Einzahlungen gemacht habe.

Wir haben von vielen Männern gehört, es sei ein bewährtes System. Sie fragten, weshalb man dieses aufgeben solle? Eben, genau deshalb, weil auch ich die Dinge selber für mich erledigen und Gewissheit haben möchte, am Schluss das Geld selber zu erhalten. Schön ist, wenn man in einer Ehe weiss, dass es am richtigen Ort landet. Aber es kann ja durchaus auch Situationen geben, in denen man zum Beispiel in Scheidung ist und das Geld dann einfach nur an einem Ort landet.

Aber, wie gesagt, das sind nur die Zugangshürden. Das eigentlich Stossende an der Besteuerung in der Schweiz ist, dass Menschen, die entscheiden, gemeinsam durchs Leben zu gehen, mehr Steuern bezahlen müssen, und Paare, die sich gegen die Veränderung des Zivilstandes entscheiden, nicht nur weniger Steuern bezahlen, sondern teilweise auch profitieren können, zum Beispiel von einer individuellen Prämienverbilligung. Die Besteuerung soll möglichst fair und gerecht sein. Und das ist sie, wenn sie nicht abhängig davon ist, ob man sich ein Jawort gegeben hat, sondern davon, wie viel man verdient und über welches Vermögen oder welche Schulden man verfügt.

Die im indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates gemachten Anträge erfüllen dies und sind ausgewogen. So wurde etwa der Betrag erhöht, den Ehepaare mit Kindern abziehen können, damit sie nicht bestraft werden.

Wir haben heute Nachmittag oft gehört, es entstehe ein Bürokratietiger oder ein Bürokratiemonster. Doch seien wir ehrlich: Wir leben nicht mehr im Fax-Zeitalter, sondern wir leben im KI-Zeitalter. Es wird Möglichkeiten für Problemlösungen geben. Im Gegenteil, ich gehe davon aus, dass die Individualbesteuerung der IT-Technologie auch einen Schub geben wird.

Die individuellen Steuern werden dazu führen, dass Frauen und Männer nicht bestraft werden, wenn sie zusätzlich zum Haupteinkommen noch über ein Zusatzeinkommen verfügen. Das ist ein weiteres wichtiges Element auf dem steinigen Weg zur Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Schweiz. Die einzige Anpassung, die aus meiner Sicht zwingend gemacht werden muss: Die Umstellung auf die Individualbesteuerung muss so gemacht werden, dass sie für Bund und Kantone tragbar ist. Eine Milliarde Franken Mindererträge sind klar zu viel. Ich erwarte, dass man die Steuersätze so anpasst, dass die Individualbesteuerung ertragsneutral wird.

Das Thema Gleichberechtigung soll nicht missbraucht werden, um insgesamt Steuern zu sparen, sondern die Individualbesteuerung zielt einzig und allein darauf ab, nun endlich eine faire Besteuerung für alle zu haben. Bei der Umsetzung soll sichergestellt werden, dass beide Verheirateten oder Personen mit eingetragenen Partnerschaften Zugang zu den beiden Steuerdossiers haben können, ohne so eigenartige technische Umwege wie heute gehen zu müssen, und dass man gemeinsame Daten wie Kinderabzüge, Liegenschaften, Hypotheken oder was auch immer nur einmal erfassen muss, sodass man als Bürgerin und Bürger nicht einen doppelten Aufwand hat und es keine unnötigen Fehlerquellen gibt. Im KI-Zeitalter, denke ich, sollte das möglich sein.

Deshalb: Ja zum indirekten Gegenvorschlag.