Schneider Johann N. · Nationalrat · 2003-06-04
Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion unterstützt grossmehrheitlich die Formulierung der Minderheit I (Baader Caspar).
Unbestritten ist für uns, dass staatliche Einheiten eine bedeutende Anbieter- und Nachfragemacht ausüben können. Die öffentliche Hand ist ohne die Präzisierung in Artikel 2 Absatz 1bis als Anbieter und Nachfrager von wirtschaftlichen Leistungen vom Geltungsbereich des Kartellgesetzes weitestgehend ausgenommen. Im geltenden Recht wird das Kartellrecht nur dann angewandt, wenn die öffentliche Hand eine eigene Rechtspersönlichkeit aufweist. Ein Bundesamt ohne Rechtspersönlichkeit, das in einer Submission seine Nachfragemacht missbrauchen könnte, ist vom Kartellgesetz heute nicht erfasst. Auch hier muss aber der Markt spielen können. Wie bei privatrechtlichen Unternehmen soll die Macht von diesen Stellen weder als Einkäufer noch als allfälliger Verkäufer missbraucht werden können.
Die Gleichbehandlung zwischen öffentlicher Hand und Privaten muss sichergestellt sein. Deshalb beantragt Ihnen die FDP-Fraktion, die öffentliche Hand als Marktteilnehmer dem Kartellgesetz zu unterstellen, und zwar nach der Fassung des Ständerates. Dies müssen wir aus zeitlichen Gründen tun, denn das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen wird erst in zwei bis vier Jahren revidiert. So lange wollen wir nicht warten.
Die FDP-Fraktion wird grossmehrheitlich die Minderheit I (Baader Caspar) unterstützen.