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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2024-09-17

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-17

Wortprotokoll

Besten Dank an Kollege Dobler, dass er hier diese ideologische Klärung noch gemacht hat. Wir waren etwas verwirrt bei der Unterstützung der Minderheit Badran Jacqueline, aber ich glaube, so stimmt es wieder. Über den Antrag dieser Minderheit können wir jetzt diskutieren, damit wir wissen, über was wir reden.

Ich muss noch etwas Zweites korrigieren: Ich habe vorhin die Auseinandersetzung zwischen Kollege Dobler, Kollegin Badran und anderen zitiert und habe dort auf ein Beispiel in den Unterlagen bezüglich Sandoz verwiesen. Das ist das falsche Beispiel. Korrekter wäre im Rahmen dieser Diskussion beispielsweise Syngenta gewesen.

Aber jetzt geht es hier um den Antrag der Minderheit Badran Jacqueline zu Artikel 3 Absatz 4 erster Satzteil. Es wurde von mehreren Rednerinnen und Rednern erwähnt: Hier ist die Frage, inwiefern der Bundesrat eine Art Generalausnahme von der Genehmigungspflicht für bestimmte Staaten machen kann. Ich muss Ihnen offen gestanden sagen: Persönlich bin ich da etwas skeptischer als die Mehrheit der Kommission; das gilt auch mit Blick auf die Diskussion in der Kommission. Aber gut, das kann eine Massnahme sein, auf die wir uns einigen können. Der Bundesrat kann zum Beispiel sagen, dass man für Staaten in der Europäischen Union, mit denen wir entsprechende Verträge haben, oder allenfalls sogar, wenn man sehr grosszügig sein muss, für OECD-Staaten eine Ausnahme für staatliche Investoren machen kann, weil wir andere Mittel haben, um das zu prüfen. Das ist völlig korrekt.

Nur: Die zentrale Erweiterung, die Ihre Kommission gemacht hat, war eben, zu sagen, dass es zunehmend Fälle gibt, in denen wir zwischen staatlichen Akteuren und privaten Akteuren nicht in der Präzision unterscheiden können, wie man das am Anfang dieses Gesetzgebungsprozesses glaubte. Erwähnung fanden insbesondere Investorinnen und Investoren aus dem Umfeld des russischen Regimes oder auch aus China. Es betrifft aber auch noch ganz andere Länder.

Wenn Sie jetzt hier der Kommissionsmehrheit folgen und nicht der Minderheit Badran Jacqueline, dann machen Sie dieses Konzept gerade wieder kaputt. Dann können nämlich sowohl die privaten wie auch die staatlichen Investoren eine solche Ausnahmegenehmigung kriegen, und wir laufen Gefahr, dass diese Liste dann de facto zur Aushebelung dieses Gesetzes führt. Wir würden Ihnen deshalb empfehlen, gerade weil die Kommission diese Differenzierung hier in Artikel 3 Absatz 4 ausgeführt hat, nur bei Ausnahmemöglichkeiten für ausländische Investoren zu bleiben.

Ich danke Ihnen, wenn Sie hier dem Antrag der Minderheit Badran Jacqueline zustimmen.