Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-03-14
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-14
Wortprotokoll
Ich möchte zunächst kurz versuchen, Ihnen den Unterschied zwischen dem Leistungs- und dem Beitragsprimat näher zu erläutern.
Beim Leistungsprimat, das vom Bundesrat, vom Nationalrat sowie von den Personalverbänden bevorzugt wird, werden den Versicherten Leistungen versprochen, welche einem Prozentsatz des letzten versicherten Lohnes entsprechen. Das sind beim Bund, nach der vollen Dauer von 40 Versicherungsjahren, 60 Prozent. Zudem sei darauf hingewiesen, dass der Bund im Vergleich zur Privatwirtschaft mit der relativ tiefen Pensionsaltersgrenze von 62 Jahren eine recht grosszügige Regelung kennt. Dieses Leistungsprimat gilt bis zu einem Lohneinkommen von 168 000 Franken. Für das, was darüber liegt, also für die "Beletage", ist eine Zusatzversicherung vorgesehen, die auf dem Beitragsprimat beruht.
Das Leistungsprimat begünstigt somit die hohen Lohneinkommen, dies besonders dann, wenn kurz vor Antritt des Ruhestandes noch spezielle Lohnerhöhungen zugestanden wurden. Mit Fug und Recht kann deshalb gesagt werden, dass die hohen Lohnklassen in hohem Masse durch die tieferen Lohnklassen finanziert werden; eine eher unübliche oder nicht überall verstandene Umkehr des Solidaritätsgedankens von unten nach oben, vom weniger gut zum besser Verdienenden.
Beim Beitragsprimat hingegen werden feste Beitragssätze, in der Regel nach Alter gestaffelt, festgelegt. Neben einer Risikoprämie werden die Beiträge individuellen Sparguthaben gutgeschrieben und mit Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinnen angehäuft. Das Endkapital wird zu einem bestimmten Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt. Der Vorteil des Beitragsprimates liegt darin, dass wir ein sauber getrenntes Finanzierungskonzept für Risiko- und Altersleistungen vorfinden. Wir haben es also mit einem nachvollziehbaren Kapitalbildungsprozess zu tun, der auf unerwünschte Solidaritäten verzichtet und auch die Eigenverantwortung der Versicherten etwas mehr betont.
Der Nationalrat hat sich nun für Beibehaltung des Leistungsprimates entschieden. So ganz wohl war es ihm dabei allerdings nicht, denn immerhin ersucht er den Bundesrat per Postulat, nach Ablauf von sechs Jahren einen Bericht über einen vollständigen oder teilweisen Primatwechsel vorzulegen.
In unserer Kommission herrschte von Anfang an ein grosses Missbehagen über die auf Jahre hinaus vorgesehene Zementierung des Leistungsprimates. Der Impuls für einen Primatwechsel ging in erster Linie von Standesvertretern in unserer Kommission aus, die in Regierungsräten gewesen sind oder es immer noch sind, und zwar jener Kantone, die in den Neunzigerjahren mit grossem Erfolg den Primatwechsel vollzogen haben und nun das Beitragsprimat kennen.
In der Gefolgschaft unseres Finanzministers fand sich in der Kommission zwar eine ganze Reihe von Experten ein, aber kein einziger konnte, wollte oder durfte sich für den Systemwechsel aussprechen. Das kam uns schon irgendwie "spanisch" vor, denn was in den öffentlichen Verwaltungen der Kantone mit Unterstützung des Personals - nicht etwa gegen dessen Willen - vollbracht wurde, sollte auf Bundesebene tabu sein. Immerhin liess Bundesrat Villiger durchblicken, die Beibehaltung des Leistungsprimates sei mit den Personalverbänden des Bundes vereinbart worden. Deshalb stellt sich, wie schon beim Bundespersonalgesetz, einmal mehr die Frage, wer eigentlich der Gesetzgeber ist, ob die eidgenössischen Räte bloss noch Erfüllungsgehilfen dessen sind, was an irgendeinem Tisch - sei er nun rund oder eckig - zwischen Personalvertretern und Verwaltung ausgehandelt worden ist.
Wir vertagten also nach dem Eintretensentscheid, der immer unbestritten war, die Inangriffnahme der Detailberatung und suchten für die nächste Sitzung einen Experten, der auf der Linie des Beitragsprimates stehen würde. Wir fanden diesen in der Person des Leiters der Versicherungskasse des Kantons Schwyz und der Kirchlichen Pensionskasse Urschweiz/Glarus/Tessin: Herrn Viktor Reichmuth, ein Absolvent der Handelshochschule St. Gallen und profunder Kenner der Vorsorgematerie. Aufgrund des zusätzlichen Hearings mit diesem Experten von kantonalen Kassen bahnte sich dann der definitive Durchbruch zugunsten des Beitragsprimates in der Kommission an.
[PAGE 79] Zudem erfuhren wir, wer alles in den letzten Jahren auf dieses modernere System umgestiegen ist. Während bis anhin fast ausschliesslich von der Firma Novartis die Rede war, die sich für den Verbleib beim Leistungsprimat entschlossen hat, wissen wir jetzt, dass Novartis praktisch den Ausnahmefall darstellt. Umgestellt auf das Beitragsprimat haben in den Neunzigerjahren in chronologischer Reihenfolge - ich bitte die Damen und Herren Standesvertreter dieser Kantone, gut zuzuhören - die Kantone Luzern, Solothurn, Uri, Schaffhausen, Schwyz, Thurgau, Zug, Obwalden, Zürich, beide Appenzell und die Stadt Zürich. In den Kantonen Glarus und Graubünden ist die Umstellung in Vorbereitung.
In der gleichen Zeitspanne haben in der Privatwirtschaft unter anderem folgende Firmen umgestellt: ABB, Elektrowatt, Sulzer, Berner Kantonalbank, Landis und Gyr, Clariant, Digital Swiss und Roche. Wenn Sie also so wollen, neutralisieren Clariant und Roche das Parade- und Gegenbeispiel Novartis gleich doppelt.
Es wurde in der Kommission zu Recht die Frage gestellt, warum bis jetzt keine welschen Kantone umgestellt hätten. Die ehrliche Antwort muss so lauten: Es fehlt diesen Kantonen offenbar an den Anfangsfinanzen, bzw. sie legen die Ausgabenprioritäten anders fest. Hier besteht vielleicht auch eine Parallele zur unterschiedlichen Haltung rund ums Gesundheitswesen und um das KVG zwischen Deutschschweiz und Welschschweiz.
In der Tat benötigt der Systemwechsel ein gewisses Anfangskapital. Wie hoch das in unserem Fall wäre, daran scheiden sich allerdings die Geister. Bundesrat und Verwaltung sprechen von einer Milliarde Franken, die, bei einer ohnehin zu füllenden Kapitaldeckungslücke von rund 12 Milliarden Franken, vom Bund einzuschiessen sei. Dies wird von neutralen Experten aber stark angezweifelt. So hat mir beispielsweise Professor Heinz Schmid, ein anerkannter Pensionskassenexperte, der auch schon wiederholt vom Bund beigezogen worden ist, eine Stellungnahme zukommen lassen, aus welcher ich Ihnen kurz ein paar Auszüge verlesen möchte: "Als versicherungsmathematischen Experten, selbstständig und unabhängig, Pensionskassenexperten und Dozenten an der Universität Bern seit 1969 für Versicherungsmathematik, insbesondere Sozialversicherungen, erstaunt mich dieser hohe Betrag von einer Milliarde Franken sehr. Die Umstellungskosten fallen grundsätzlich in derselben Grössenordnung an, ob die Umstellung heute oder im Jahr 2006 erfolgt. Die Kosten für die Konsolidierung sind in jedem Fall von den Umstellungskosten für den Wechsel des Finanzierungssystems zu trennen. Ich bitte Sie also um weitere Informationen, wie sich der Betrag von einer Milliarde Franken zusammensetzt. Welche Komponenten sind einbezogen worden? In der Privatwirtschaft und auch in öffentlichen Verwaltungen sind in den letzten Jahren verschiedene Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat erfolgt, ohne derart gravierende finanzielle Auswirkungen. Wenn schon auf der grünen Wiese eine neue Pensionskasse errichtet werden soll, wäre es zweckmässiger, auch gleich das Finanzierungssystem von Anfang an zu ändern. Es könnte sein, dass sich im Jahre 2006 zusätzliche Umstellungskosten ergeben." So weit also Professor Schmid, der sich für einen sofortigen Primatwechsel ausspricht.
Ich möchte Ihnen aber klar sagen, dass es nicht die Frage bezüglich der Milliarde war, die uns in der Kommission dazu bewogen hat, den Primatwechsel erst auf das Jahr 2007 hin vorzunehmen. Deshalb haben wir diese Milliarde auch nicht auf den letzten Franken auseinander genommen, sondern sie, neben den ohnehin zu erbringenden 12 Milliarden Franken, einfach mal so im Raum stehen lassen. Ich möchte Sie aber bitten, Herr Bundesrat Villiger, uns - auch zuhanden der Öffentlichkeit - heute in Bezug auf die folgenden, nicht unwichtigen Nebenfragen klaren Wein einzuschenken:
1. Wie setzt sich die von Ihnen veranschlagte Milliarde Franken für die Umstellung im Einzelnen zusammen?
2. Wie viel von dieser Milliarde wird bereits für die Teilumstellung bei der "Beletage"-Versicherung gebraucht? Gratis zu haben ist das Beitragsprimat bei dieser Zusatzversicherung für wohlsituierte Bundesangestellte ja wohl nicht.
3. Ist es seriös, heute bereits eine so spezifizierte Zahl - eine Milliarde Franken - zu nennen, bevor überhaupt die Ausführungsbestimmungen gemäss Artikel 20 des neuen Gesetzes erlassen sind?
Doch wie bereits angetönt: Hauptargument dafür, den Primatwechsel nicht sofort, sondern erst in sechs Jahren vorzunehmen, waren nicht diese einmal anfallenden Kosten. Ein Hauptargument war der Wille, die Nachwehen aus dem zehnjährigen Versicherungsdebakel nun ein für alle Mal zu beseitigen und den zuständigen und verantwortlichen Leuten die Möglichkeit zu geben, diese Aufräumarbeiten endgültig unter Dach und Fach zu bringen, bevor eine neue Basisarbeit, eben die Umstellung, angepackt werden muss.
Ein weiterer Grund war die Rücksichtnahme auf die Versprechen, die der Bundesrat den Personalverbänden abgegeben hat. Wir wollen ja das Bundespersonal nicht einfach handstreichartig vor neue Tatsachen stellen, im Gegenteil. Diese Zwischenphase soll auch voll und ganz dafür genutzt werden, das Personal vom neuen System zu überzeugen, wie das bereits in jenen Kantonen der Fall war, die zum Beitragsprimat gewechselt haben. Da zogen letztlich auch die Personalverbände mit, wie wir uns in der Kommission haben überzeugen lassen. Offenbar braucht es auf Bundesebene einfach etwas länger, bis sich die Personalverbände auch bei uns vom zeitgemässeren System überzeugen und für einen Wechsel motivieren lassen.
Ich bitte Sie also: Treten Sie auf den Entwurf für das neue Gesetz ein, und folgen Sie bei der Kernfrage in Artikel 29a der Kommission. Mit einem klaren Entscheid von 11 zu 2 Stimmen beantragt sie Ihnen, es bis Ende 2006 bei den Altersleistungen bei einem gemischten System bewenden zu lassen, nämlich beim Leistungsprimat bis zu einem Bruttolohn von 168 000 Franken und beim Beitragsprimat für die darüber liegenden Lohnanteile. Für die Zeit danach, ab dem Jahr 2007, beantragt sie Ihnen den Systemwechsel auf das ausschliessliche Beitragsprimat. Allen Unkenrufen zum Trotz, die sie in den letzten Tagen schriftlich zugestellt bekommen haben, verdient das Bundespersonal bei der beruflichen Vorsorge zumindest mittelfristig ebenfalls ein modernes Pensionskassensystem.