Fässler Hildegard · Nationalrat · 2003-06-04
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Es geht in diesem Absatz darum, den Begriff "marktbeherrschende Unternehmen" zu definieren, und nicht um das Wort "Marktmissbrauch", wie dies Herr Bührer gesagt hat.
Wir haben den Entwurf des Bundesrates, der davon ausgeht, dass es genügt zu definieren, dass ein Unternehmen marktbeherrschend ist, wenn es selber im wesentlichen Umfang unabhängig sei. Wir haben aber letztes Mal in unserem Rat beschlossen, dass zur marktbeherrschenden Stellung auch gehört, wenn andere Unternehmen - also Anbieter oder Abnehmer - von diesem Unternehmen abhängig sind. Das war die eigentliche Idee unseres Einschubes. Der Bundesrat hat einfach in Klammern eingefügt: "Mitbewerbern, Anbietern oder Nachfragern." Uns war das zu wenig klar, insbesondere, weil wir noch einmal auf die vertikalen Abreden hinweisen wollten.
Wir haben jetzt einen anderen Antrag der Kommission, von dem wir annehmen, dass er wirklich besser ist, weil wir hier den Begriff "aus marktstrukturellen Gründen" eingefügt haben. Es ist nämlich nicht gemeint, ein Unternehmen sei marktbeherrschend, wenn andere Unternehmen irgendwie von ihm abhängig sind. Es wurde in der Kommission das Beispiel eines Anwaltsbüros gebracht, das einen Grossteil seiner Aufträge von einer Bank bekommt, dies aber freiwillig macht. Es ist nicht gemeint, dass diese Bank nun das marktbeherrschende Unternehmen sei. Deshalb haben wir hier das Wort "marktstrukturell" eingefügt.
Es geht hier auch nicht darum, irgendwelche Strukturerhaltung zu betreiben, sondern wirklich darum, den Begriff "marktbeherrschendes Unternehmen" von beiden Seiten her anzuschauen - vom einzelnen Unternehmen, aber auch von den anderen Unternehmen, die von ihm abhängig sind. Das ist hier der wesentliche Punkt. Ich glaube, dass wir diesen Akzent hier setzen müssen, dass wir hier darauf hinweisen müssen, dass auch in diesem Sinn eine Marktbeherrschung vorliegen kann. Es wurde uns auch gesagt, dass die Weko den Begriff eigentlich schon heute in dieser Art und Weise anwendet.
Ich meine, dass es deshalb richtig ist, mit der Mehrheit zu beschliessen, diesen Punkt hier aufzunehmen.