AB 344568
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-18
Wortprotokoll
Einen Vorteil haben per Videokonferenz durchgeführte Einvernahmen: Man kann diejenigen, die nicht sprechen sollen, einfach auf "mute" stellen. Das ist vielleicht etwas, was wir hier im Parlament auch einführen sollten.
Aber zurück zur Sache und kurz zum Antrag der Minderheit Addor auf Nichteintreten, den Herr Golay eben vertreten hat: Die Gefahr, dass das Territorialitätsprinzip verletzt oder geschwächt wird, sehen wir nicht. Klar, es handelt sich um eine Ausnahme von diesem Prinzip, aber, und darauf gilt es noch einmal hinzuweisen, der Einsatz solcher Kommunikationsmittel ist erstens nicht neu, zweitens wurde er bisher immer bewilligt, und drittens - das ist ganz entscheidend - ist er nur bei freiwilliger Teilnahme möglich, das heisst, die betroffenen Personen müssen sich dazu bereit erklären. Das heisst auch, dass wir die Rolle der Personen, die an solchen Zivilprozessen beteiligt sind, mit dieser Möglichkeit stärken, weil sie dann nicht ins Ausland gehen müssen. Zudem, das hat auch Bundesrat Jans gesagt, wird der administrative Aufwand durch diese Lösung reduziert. Das ist sicherlich etwas, was begrüssenswert ist.
Ich sage auch noch kurz etwas zum Begriff "grenzüberschreitende Zivilprozesse". Ich habe es schon in meinem ersten Votum gesagt und wiederhole es einfach noch einmal: Dieser Begriff ist insoweit verwirrlich, als es sich um ausländische Prozesse handelt, die sozusagen grenzüberschreitend in die Schweiz kommen, nicht um inländische Prozesse, die grenzüberschreitend ins Ausland gehen.
Zu guter Letzt noch eine Bemerkung zu Kollege Flach: Der Bundesrat wird keine Verordnung machen; die Regeln für die Einvernahmen legt der ausländische Staat fest; die Regeln kontrolliert das ausländische Gericht. Aber - das ist eine Bemerkung an die Adresse von Herrn Addor und Herrn Golay - entscheidend ist auch, dass die Schweiz als Rechtsmittelbehörde das Recht hat, an diesen Einvernahmen teilzunehmen. Dadurch ist garantiert, dass die Rechte der Personen, die in diese Verfahren involviert sind, geschützt werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Entwurf für den Bundesbeschluss mit diesen Ergänzungen und Korrekturen zuzustimmen.