Dittli Josef · Ständerat · 2024-09-18
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-18
Wortprotokoll
Die Mehrheit sieht das mit 12 zu 1 Stimmen komplett anders. Die Militärdienstpflicht ist nämlich anders ausgestaltet und organisiert als die Schutzdienstpflicht, darum macht es wenig Sinn, die gleichen Vorgaben und Ansätze zu verwenden. Beim Militär- und beim Zivildienst müssen grundsätzlich alle Diensttage geleistet werden, und die Diensttage der Rekrutenschule werden dazugerechnet, sodass keine Altersgrenze nötig ist, dies im Gegensatz zum Zivilschutz, wo die maximale Grenze von 245 Diensttagen kaum je erreicht wird und die Zivilschutzangehörigen daher auch Wehrpflichtersatz bezahlen müssen. Deshalb ist eine altersmässige Einschränkung nötig.
Dass der Beginn der Schutzdienstpflicht an den Beginn der Grundausbildung geknüpft wird, ist wichtig. Es ist nämlich möglich, dass ein Zivilschutzangehöriger die Grundausbildung gegen Ende eines Jahres beginnt und erst im darauffolgenden Jahr beendet. Die maximale Dienstpflichtdauer wird bereits auf 38 Jahre und damit um zwei Jahre erhöht. Dies hat für die Wirtschaft eine Mehrbelastung zur Folge, da ihr die zivilschutzpflichtigen Arbeitskräfte entzogen werden. Es ist deshalb nicht zielführend, die Dauer der Schutzdienstpflicht noch weiter zu verlängern und die bereits eingeteilten Zivilschutzangehörigen noch stärker zu belasten. Mit der Erhöhung auf 38 Jahre wird gewährleistet, dass ein grosser Teil der Zivilschutzdienstpflichtigen, die regulär rekrutiert werden, [PAGE 820] die Dienstpflichtdauer von 14 Jahren auch erfüllen kann. Einzig bei Spätrekrutierten, vor allem Eingebürgerten, wird dies nicht der Fall sein.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.