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Riner Christoph · Nationalrat · 2024-09-18

Riner Christoph · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-18

Wortprotokoll

Ich spreche zu zwei Minderheitsanträgen. Bei Artikel 9 Absatz 3 und Artikel 25a Absatz 2 bitte ich Sie, auf die gleichlautende Bestimmung, den Interessen von minderjährigen Asylsuchenden sei angemessen Rechnung zu tragen, zu verzichten. Warum? Weil diese Bestimmung eine unnötige Ausdehnung des Gesetzestextes darstellt. Die Forderung, bei der Durchsuchung sei den Interessen von minderjährigen Asylsuchenden angemessen Rechnung zu tragen, ist bereits im Grundsatz der Verhältnismässigkeit enthalten, sprich: Die Massnahme muss geeignet, erforderlich und zumutbar sein. Aus meiner Sicht fahren wir stets gut damit, wenn wir Gesetze so schlank wie möglich ausgestalten.

Die geplante Änderung des Asylgesetzes legt den Fokus auf die Sicherheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und von Asylsuchenden in den Bundeszentren. Das SEM darf Asylsuchende, die in einem Bundeszentrum untergebracht sind, und ihre mitgeführten Sachen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf Reisepapiere, Beweismittel, Waffen oder gefährliche Gegenstände, Betäubungsmittel und Vermögenswerte unklarer Herkunft durchsuchen. Das ist richtig und wichtig. Es braucht gesetzliche Grundlagen für die Aufrechterhaltung der Sicherheit. Die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sollte aber nicht nur Thema sein beim Betrieb von Bundesasylzentren. Die Menschen in diesem Land sollen sich sicher fühlen, egal ob Frau oder Mann, jung oder alt, unabhängig von der Tageszeit und völlig unabhängig vom Aufenthaltsort. Die Menschen in diesem Land haben ein Recht auf Sicherheit. Hierzu braucht es den überparteilichen politischen Willen, konsequent gegen kriminelles Verhalten vorzugehen.

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