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Amherd Viola · Bundesrat · 2024-09-18

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-09-18

Wortprotokoll

Angesichts der verschlechterten Sicherheitslage in Europa muss die Schweiz ihre eigene Verteidigungsfähigkeit und die internationale Kooperation stärken. Diese beiden Bestrebungen bedingen und verstärken einander. Ein wesentlicher Bestandteil der internationalen Kooperation ist das gemeinsame Üben. Im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden trainiert die Armee schon seit 1996 zusammen mit der Nato in ausgewählten Übungen. Vor dem Hintergrund der verschlechterten Sicherheitslage richten sich die Übungen der Nato zunehmend auf die Verteidigung aus. Es ist im Interesse der Schweiz, an Teilen solcher Übungen teilzunehmen, an den Teilen, die nicht den Bündnisfall betreffen. Die Armee muss ihre Aufgaben und Fähigkeiten üben können, um ihre Verteidigungsfähigkeit zu verbessern. Gerade dazu eignen sich internationale Übungen. Sie erzeugen den grössten Lerneffekt.

Es soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Schweiz auch an Verteidigungsübungen der Nato teilnehmen kann, um damit das Spektrum der potenziellen Übungen zu erweitern. Ich will klar festhalten: Die Schweiz will sich nicht an der Bündnisverteidigung der Nato beteiligen. Wir üben nicht die Verteidigung der Nato-Aussengrenzen. Die Schweiz würde die Rolle ausüben, die sie als neutraler Staat auch in der Realität hat. Das wissen unsere Partner; sie erwarten und wollen nichts anderes von uns. Hingegen dient es uns, dass unsere Partner die Rolle und die Möglichkeiten der Schweiz in einer Krisensituation kennen. Die Teilnahme an Übungen der Nato ist mit der Neutralität vereinbar, insofern keine Verpflichtungen oder Sachzwänge geschaffen werden, die etwas anderes sagen.

Der Bundesrat prüft jede Teilnahme an einer internationalen Übung einzeln und berücksichtigt dabei Sicherheits- sowie aussenpolitische Interessen. Sich jetzt im Voraus mit einem Verbot, wie es die Motion fordert, selbst einzuschränken, ist nicht sinnvoll. Damit würden der Schweizer Armee von vornherein Kooperations- und Übungsmöglichkeiten verwehrt, die im Interesse der Schweiz und ihrer Sicherheit liegen.

Die Teilnahme an Übungen dient der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Armee; das ist im aktuellen geopolitischen Kontext absolut notwendig. In der Nationalratsdebatte wurde gefragt, ob die bisherige Praxis der Teilnahme an Übungen bei Annahme der Motion so weitergeführt werden könnte. Die Antwort ist: nein, höchstens teilweise. Es gäbe nur noch bilaterale Übungen, an denen wir teilnehmen können, wenn die Motion angenommen wird. Auch die Nato dürfte gelegentlich andere als Artikel-5-Übungen durchführen, aber das Angebot wird massiv kleiner, es gibt praktisch keine mehr. Mittlerweile werden praktisch alle Übungen auf die Verteidigung und die Anwendung von Artikel 5 ausgerichtet. Gerade im Cyberbereich, wo das Üben mit internationalen Partnern wichtig ist, sehen wir diese Tendenz.

In Zukunft könnten wir also an insgesamt weniger Übungen teilnehmen und nur an solchen, die für unsere Verteidigungsfähigkeit weniger relevant sind. Ich habe es gesagt und wiederhole es gerne: Auch bei Artikel-5-Übungen können wir an Teilen dieser Übungen teilnehmen, nämlich an solchen, die nicht die Verteidigung der Aussengrenzen der Nato betreffen. Das ist absolut mit der Neutralität vereinbar. Es geht auch darum, das wurde bereits in verschiedenen Voten gesagt, zu üben, sollte eines Tages der Fall eintreten, dass sich die Schweiz verteidigen muss. Dann brauchen wir je nach Angriff, je nach Ereignis auch die Unterstützung von Partnern, und das muss im Vorhinein geübt werden, sonst wird es nicht funktionieren.

Ich erlaube mir der guten Ordnung halber, noch auf zwei Punkte einzugehen, die bei der Begründung des Einzelantrages Z'graggen angesprochen wurden.

Erstens ist es nicht so, dass der Streitkräftetransport künftig ohne Bewilligung erfolgen könnte, wenn wir bei Permanent Structured Cooperation (Pesco) teilnehmen würden. Das ist falsch. Auch wenn wir bei Pesco dabei sind, braucht es in Zukunft immer eine Bewilligung. Mit Pesco wird einzig und allein die Bürokratie und der administrative Aufwand verkleinert. Weiterhin muss ein Transport bewilligt werden. Das ist wichtig zu wissen, weil das erwähnt wurde, auch wenn wir heute nicht von Pesco sprechen.

Zweitens noch ein Punkt zur European Sky Shield Initiative (Essi): Die zuständigen Fachkommissionen wurden zu Essi konsultiert. Die Fachkommissionen haben diese Initiative positiv zur Kenntnis genommen und eine Teilnahme an Essi unterstützt. Dabei geht es um Boden-Luft-Verteidigung, und gerade hier ist es ganz wichtig, dass wir interoperabel sind und im Fall, dass die Schweiz angegriffen würde, mit Partnern zusammenarbeiten können. Es geht auch darum, Beschaffungen günstiger machen zu können, wenn von den Erfahrungen bei Beschaffungen anderer Länder profitiert werden kann. Wir können beim Betrieb und beim Unterhalt günstiger [PAGE 830] fahren, wenn wir wissen, wie andere Länder das managen, wenn die kritische Grösse von solchen Waffensystemen erhöht wird. Das ist also nur zum Vorteil der Schweiz.

Das war nun ein Ausflug zu zwei Projekten, die heute nicht zur Debatte stehen, aber mir war es trotzdem wichtig, das richtigzustellen.

Ich bitte Sie namens des Bundesrates und gemäss der einstimmigen Kommission, diese Motion sowie den Einzelantrag Z'graggen abzulehnen.