Glättli Balthasar · Nationalrat · 2024-09-18
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-09-18
Wortprotokoll
Sie haben es von den ruhigeren Stimmen in der Debatte gehört: Es geht hier jetzt gar nicht um die Asylpolitik im Grossen, sondern es geht eigentlich um eine Hausordnung - um nicht mehr und nicht weniger. Das macht ja aus Sicht der Grünen einige der vorgesehenen Massnahmen so unangemessen.
Der Antrag der Minderheit I (Glättli) zu Artikel 25a Absatz 1 beschlägt nun genau den Geltungsbereich der Hausordnung. Warum heisst eine Hausordnung "Haus-Ordnung"? Weil sie im Haus gilt. Genau das wollte der Bundesrat ganz korrekt festhalten. Deshalb bitte ich Sie, bei der Formulierung des Geltungsbereichs dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Dieser besagt, dass es um das Verhalten innerhalb des Zentrums oder in dessen unmittelbarer Nähe, also zum Beispiel auf einem Vorplatz, geht. Bereits der Antrag der Mehrheit der Kommission geht darüber hinaus. Demnach soll die ganze Umgebung eines Asylzentrums betroffen sein.
Ich erkläre hier meine Interessenbindung. Ich wohne in Zürich West, einem Quartier mit einem Bundesasylzentrum. Sollen nun in meinem ganzen Quartier zwei unterschiedliche Rechtssysteme gelten? Wer "normal" die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, wäre dann ein Fall für die Polizei. Wer als asylsuchende Person die Sicherheit und Ordnung gefährdet, wäre ein Fall für das Bundesasylzentrum oder allenfalls für beide. Aber es gilt doch im Rechtsstaat das Prinzip, dass niemand wegen derselben Handlung zweimal bestraft werden darf. Dürfte also eine Person, die eine BAZ-Disziplinarstrafe für etwas erhält, das in der weiteren Umgebung des Bundesasylzentrums geschehen ist, für die gleiche Handlung keine polizeiliche Strafmassnahme mehr erhalten? Da gibt es Fragen über Fragen.
Der Einzelantrag Kolly schlägt aber dem Fass den Boden aus. Gemäss dem Wortlaut des Antrages - Beat Flach hat in seinem Votum einführend bereits darauf hingewiesen - soll quasi ausgehend vom Hausrecht der Bundesasylzentren ein paralleles Sonderdisziplinarreglement über die ganze Schweiz ausgespannt werden. Aber hallo - lassen wir doch die Kirche im Dorf!
Stimmen Sie mit der Minderheit I (Glättli), und bleiben Sie damit beim Entwurf des Bundesrates. Hausrecht ist Hausrecht, ist "Haus-Recht".