Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-18
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-18
Wortprotokoll
Herr Knutti, ich glaube, dass ich vorhin in meinem Votum recht detailliert erklärt habe, warum wir das ablehnen. Ich kann es gerne wiederholen. Sie haben diesen Beschluss schon einmal gefasst. Sie haben intensiv darüber diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass Sie Handys nicht aus Sicherheitsgründen konfiszieren wollen. Warum? Weil das unter anderem in Konflikt mit unserer Bundesverfassung stehen würde, nämlich mit dem Schutz der Grundrechte und - gemäss Artikel 13 der Bundesverfassung - mit dem Schutz der Privatsphäre. Hier müssen Sie das Problem anders adressieren, umfassender adressieren und uns aufzeigen, wie Sie diesen Konflikt lösen wollen. Mit dieser Bestimmung allein hätte das SEM überhaupt keine Orientierung, welche Handys wie, wann und wozu durchsucht werden dürften.