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Jost Marc · Nationalrat · 2024-09-18

Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-18

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag betrifft Artikel 25b Absatz 1. Es geht um die Frage der Festhaltung. Der Antrag wendet sich also nicht gegen Disziplinarmassnahmen und auch nicht gegen Disziplinarmassnahmen bei Minderjährigen. Es geht explizit um die Frage der Festhaltung von Minderjährigen.

Wenn die persönliche Freiheit eingeschränkt wird, und das geschieht bei dieser Zwangsmassnahme, dann ist ein [PAGE 1658] Grundrecht betroffen, das eingeschränkt wird. Das ist schon bei erwachsenen Personen sehr delikat, bei Minderjährigen umso mehr. Deshalb gelten auch hohe Anforderungen. Es[NB]muss[NB]eine[NB]unmittelbare Gefahr oder eine erhebliche Gefährdung vorhanden sein; dies kann auch eine Selbstgefährdung sein.

Nun, ich bin vielleicht in dieser Frage ein Stück weit befangen. Ich habe in meiner Familie drei Teenager, die genau im Altersbereich zwischen 15 und 18 oder 19 Jahren sind, über den wir diskutieren. Ich habe mir überlegt, dass eine Festhaltung von Personen aus der Schweiz in einem Jugendheim - abgesehen vom Strafvollzug oder vom Massnahmenvollzug - heute nicht möglich ist. In einem Notfall würde ein Sozialpädagoge die Polizei rufen. Diese würde dann professionell die Sicherheit gewährleisten.

Weshalb soll jetzt plötzlich neu genau dies in einem Bundesasylzentrum oder in einem UMA-Zentrum eingeführt werden? Aus meiner Sicht ist es problematisch, wenn wir[NB]hier[NB]neue[NB]Situationen schaffen, in denen das Sicherheitspersonal, das oftmals für den Umgang mit Minderjährigen nicht geschult und nicht sensibilisiert ist, solche Zwangsmassnahmen vollziehen darf, die prinzipiell der Polizei vorbehalten sind. Solche Zwangsmassnahmen sind heute bei Minderjährigen im Justizvollzug oder auch bei der Ausschaffungshaft mit höchsten Auflagen möglich, bei diesen Personen liegt jedoch eine Verurteilung vor. Hier sind die jungen Menschen nicht verurteilt, sondern wohnen in einer Erstunterkunft, in einem Bundesasylzentrum oder in einem UMA-Zentrum. Es liegt nichts gegen sie vor. Das muss aus meiner Sicht berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass in diesem Fall bei Jugendlichen Fachpersonen zum Zug kommen. Es reicht dabei nicht, dass wie bei den Disziplinarmassnahmen den Interessen der Minderjährigen Rechnung getragen wird, sondern ich erwarte, dass die Grenze für Zwangsmassnahmen und Festhaltung auf 18 Jahre festgelegt wird.

Stellen Sie sich vor, ein Kind oder ein Jugendlicher ist von seinen Fluchterfahrungen traumatisiert und wird dann von nicht oder wenig ausgebildetem Personal gewaltsam bis zu zwei Stunden festgehalten. Ist das angemessen und verhältnismässig? Aus meiner Sicht nicht. Wenn es für Jugendliche aus der Schweiz in Jugendheimen andere, bessere Lösungen gibt, dann, bin ich überzeugt, gibt es auch gute Lösungen für Jugendliche im Asylbereich. Dazu kommt, dass das Alter oft aufgrund der mangelnden Papiere gar nicht festgestellt werden kann. Es ist viel angemessener, das Alter bei 18 Jahren, also bei der Mündigkeit, anzusetzen, weil dort klarer ist als bei 15 Jahren, wie es die Mehrheit will, ob das Alter erreicht ist.

Ich bitte Sie, auf die Festhaltung von Minderjährigen in Bundesasylzentren zu verzichten und meine Minderheit I zu unterstützen.