Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2003-06-04
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort. Die Behandlung meiner Motion liegt etwas quer in der Landschaft, weil der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Tierschutzgesetzes ja bereits verabschiedet hat und damit der Ball beim Parlament liegt.
Immerhin stellt der Bundesrat auch fest, dass im bisherigen Tierschutzgesetz spezifische Regelungen für die Fische fehlen. Ich teile diese Einschätzung. Allerdings ist in der Botschaft des Bundesrates, wie sie vorliegt, nicht festzustellen, dass der Bundesrat jetzt wenigstens spezifische Regelungen für die Fische vorgesehen hätte. Der Bundesrat will im Tierschutzgesetz auch nicht einzelne Tierklassen oder Tiergattungen erwähnen. Die Folge davon ist aber eben bekannt, dass es dann auch in den Verordnungen z. B. für Fische keine Regelungen gibt. Das ist genau das, was ich ändern möchte! Denn für die übrigen Tiergattungen gibt es in den Verordnungen Mindestanforderungen bezüglich des Umgangs mit den einzelnen Tiergattungen. Der Vollzug ist geregelt, die Fragen für Aus- und Weiterbildung sind geregelt, und es sind auch Direktzahlungen vorgesehen.
All das fehlt in Bezug auf den Umgang mit Fischen und die Haltung von Fischen. Ich sehe nicht ein, warum wir Bauernbetriebe, die Nahrungsmittel produzieren, mit Direktzahlungen unterstützen, aber Fisch produzierende Familien nicht unterstützt werden - vorausgesetzt, dass auch sie eine gemeinwirtschaftliche Leistung erbringen. Aber auch der Vollzug fehlt heute fast gänzlich, weil verbindliche Massnahmen fehlen. Gerade bei den Fischen fehlen auch [PAGE 858] wissenschaftliche Grundlagen, weshalb ich die Forschung im Bereich der Ethologie von Fischen fördern möchte. Die Aus- und Weiterbildung ist nicht nur für jene notwendig, die Fische verarbeiten, um sie für uns als Nahrungsmittel aufzubereiten, sondern auch für den Verkauf von Zierfischen.
Ich habe aber anfangs gesagt, dass die Behandlung dieses Vorstosses jetzt parallel zur Botschaft des Bundesrates läuft. Es macht deshalb wenig Sinn, hier an der Motionsform festzuhalten. Ich gehe aber davon aus, dass der Bundesrat so, wie er das in seiner Antwort versprochen hat, bereit ist, die Anliegen dieser Motion in die Beratungen zum Tierschutzgesetz einfliessen zu lassen. Denn was jetzt als Botschaft vorliegt, entspricht nicht den Forderungen dieser Motion.
Ich bin deshalb einverstanden, diese Motion als Postulat zu überweisen. Ich zähle auf das Engagement des Bundesrates und des Parlamentes und wünsche Ihnen einen guten Appetit!