AB 344764
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-18
Wortprotokoll
Ich werde dieses Postulat ablehnen. Der verlangte Prüfbericht dient meines Erachtens weder der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit, noch taugt er als Ideenkatalog für Sparmassnahmen, im Gegenteil: Wenn wir es mit der Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung ernst meinen, dann müssen wir zwingend alle versprochenen Massnahmen in der Lärmschutz-Verordnung und im Umweltschutzgesetz raschestmöglich umsetzen. Bei rund 40 von insgesamt 140 Waffen- und Schiessplätzen in der Schweiz ist die Lärmbelastung für die Nachbarschaft gemäss VBS zu hoch. Der Lärmschutz wird oder wurde erhöht, dies mit Bauten wie Lärmschutzwänden oder gedämmten Hallen, aber auch mit Schiesstrainings in Simulatoren statt draussen. Bis in rund einem Jahr müssen diese Arbeiten abgeschlossen sein, das sieht die Frist im Gesetz vor. Es ist für mich nicht nachzuvollziehen, warum die Lärmsanierungen den Betrieb der Schiessstände verhindern würden. Der Grossteil der Massnahmen, der auch bei der Sanierung der zivilen Schiessstände umgesetzt wurde, schränkt den Betrieb doch gar nicht ein.
Am 18.[NB]Mai 2022 nahm der Bundesrat zur Sanierung der militärischen Waffen- und Schiessplätze im Rahmen der Beantwortung der Interpellation Fivaz Fabien 22.3339, "Schiessstände. Massnahmen gegen den Lärm?", wie folgt Stellung: "Die Lärmsanierungen der militärischen Waffen- und Schiessplätze und von einigen wenigen zivilen[NB]Schiessplätzen sind noch nicht abgeschlossen. Das Ziel ist, dass bei allen diesen Anlagen die massgebenden Grenzwerte eingehalten werden und nur bei wenigen Plätzen Ausnahmen gewährt werden müssen. Dies soll mit dem Einbau von Schiesstunnels, dem Zusammenlegen von Schiessen, dem Verlegen von Schiessständen, der Begrenzung des Schiessbetriebes und der Schusszahlen und Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg erreicht werden." Unter den erwähnten Massnahmen könnte lediglich die Begrenzung des Schiessbetriebes einen Einfluss auf den Betrieb haben, während alle anderen Massnahmen den Betrieb gar nicht beeinflussen.
Das Bundesamt für Umwelt hält fest, dass Lärm stresst und krank macht. Durch die Lärmschutz-Verordnung und das Umweltschutzgesetz soll die Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Lärmeinwirkungen geschützt werden. Dies gilt auch für Gebiete in der Nähe von Waffenplätzen.
Die Bevölkerung erwartet von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern, dass wir diese Gesetze ernst nehmen und nicht die unethische Gunst der Kriegsstunde in Europa nutzen, um im sicheren Land Schweiz wichtige Schutzmassnahmen zugunsten der Aufrüstung der Armee aufzuheben. Im Grunde ist das, angesichts der realen Bedrohungen, gewissermassen Schlangenfängerei, denn wir müssen nicht in erster Linie üben, wie man auf den Mann schiesst. Ich rufe dazu auf, die Prioritäten der Armee auf die tatsächlichen Bedrohungen zu fokussieren. Naturkatastrophen, hybride Angriffe, terroristische Bedrohungen und Cyberattacken erfordern eine gut ausgerüstete und flexibel einsetzbare Armee. Die Debatte über Lärmpegel darf nicht davon ablenken, dass der Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelastung ein verbrieftes Recht ist. Wenn die Anliegen der Bevölkerung und insbesondere der dem Schiesslärm ausgesetzten Menschen ernst genommen werden, hat dies auch Auswirkungen auf das Bild, das die Armee gegen aussen vermittelt. Dadurch steigen auch die Akzeptanz und die Verteidigungsfähigkeit.
Ich habe mich bei der Abstimmung in der Kommission zwar enthalten, aber in der Zwischenzeit klar entschieden, das Postulat abzulehnen und dem Antrag Vara zuzustimmen.