Flach Beat · Nationalrat · 2024-09-18
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-09-18
Wortprotokoll
Man kann ein Problem bewirtschaften und damit Wahlen gewinnen, oder man kann versuchen, ein Problem anzugehen und Lösungen zu finden. Dann muss man das den Leuten auch ein bisschen erklären. Die SVP macht das Erstere ganz hervorragend, wie andere Parteien im Ausland auch. Das ist ja jetzt quasi das Schaulaufen für die grosse Asyldebatte. Hier geht es aber eigentlich nur um das Hausherrenrecht bei den Asylzentren. Entgegen dem, was Kollege Rutz vorhin gesagt hat, ist der Bericht Oberholzer schon auch aufschlussreich im Hinblick darauf, dass es Vorkommnisse und auch Strafverfahren gegeben hat. Der Bericht Oberholzer hat eben auch die Mankos aufgezeigt, die man heute hat, und diese können wir hier aufnehmen.
Die Grünliberale Fraktion wird in Block 1 mit zwei Ausnahmen überall der Kommissionsmehrheit folgen.
In Artikel 25a Absatz 1 - das habe ich schon beim Eintreten gesagt - geht es darum, wie weit die Aufsicht eines Asylzentrums durch die dazu beauftragten Personen ausserhalb dieses Asylzentrums gehen soll. Die Mehrheit möchte gerne, dass sie viel weiter geht als im Entwurf des Bundesrates vorgesehen. Es wurde vorhin gesagt, es sollten auch dann Disziplinarmassnahmen ergriffen werden, wenn etwas im Nachbardorf oder sonst irgendwo in der Umgebung vorgefallen ist. Da muss ich Ihnen einfach sagen, die Aufsicht in einem Asylzentrum ist kein Untersuchungsrichter, auch keine Strafverfolgungsbehörde, die dann nach dem Untersuchungsgrundsatz Einvernahmen oder irgendwelche anderen Dinge durchführen kann. Das ist Sache der Strafverfolgungsbehörden.
In unmittelbarer Nähe des Asylzentrums, d.[NB]h. ringsherum, im Garten, was weiss ich, in der Strasse davor, im Café daneben, vor dem Kiosk gleich nebenan oder so, ja, da ist man quasi in Schritt- und Sichtdistanz. Da kennt man die Leute, da kann man auch hingehen, wenn man sieht, da sind womöglich Leute aus einem anderen Asylzentrum auf Besuch, die da irgendwelchen Mist anstellen. Dann kann man da auch eingreifen; das ist korrekt, das ist richtig, das will ja auch die Mehrheit, und der Bundesrat will das auch. Eine Ausweitung der Aufsicht durch irgendwelche von Dritten beauftragte Sheriffs, die dann irgendwo patrouillieren, lehnen wir ab.
Bei Artikel 25b, auf den ich ganz kurz zu sprechen komme, folgen wir ebenfalls der Kommissionsmehrheit. Der Antrag der Minderheit I (Jost) möchte, dass nur volljährige Asylsuchende kurzfristig festgehalten oder irgendwo in einen Raum gebracht werden können. Da muss ich Ihnen sagen: Ich verstehe auf der einen Seite das Anliegen, muss aber auf der anderen Seite natürlich auch sagen, dass es dann eben auch den 17-Jährigen gibt, der vielleicht einen Kopf grösser als ich und traumatisiert ist oder was weiss ich. Den müssen Sie dann halt auch kurzzeitig irgendwo unterbringen können. Das dauert nicht lange, es ist ja keine Haft im eigentlichen Sinne, sondern es geht auch um den Schutz der anderen Personen innerhalb dieser Unterkunft.
Bei Artikel 25c Absatz 3 bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen. Der Bundesrat sagt dort, für welche Aufgaben besondere Ausbildungen erforderlich sind. Ein gewisses Minimum an Ausbildung für diese Aufgaben setzt die Grünliberale Fraktion voraus, damit es nicht wieder zu Situationen mit völlig überforderten Betreuungspersonen kommt, was ja der Anlass für den Bericht Oberholzer war. Und nun ist es so, dass die Mehrheit und auch der Bundesrat der Meinung sind, dass es bei der Beschäftigung von Asylsuchenden, bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung, bei der Umsetzung der Hausordnung, über die wir jetzt gerade sprechen, bei der Organisation und Durchführung von Personentransporten und bei administrativen Tätigkeiten keine solchen Anforderungen brauche. Ich habe in der Kommission nachgefragt: Warum wollen Sie ausgerechnet bei diesen Tätigkeiten, bei denen das Personal so nah an den Bewohnerinnen und Bewohnern der Asylzentren ist, keine Anforderungen stellen, sodass Firmen Hinz und Kunz anstellen können, die das dann ohne eine Qualitäts- oder Sicherheitskontrolle oder etwas Ähnliches machen? Da lautete die Antwort: Wir finden ja sowieso keine Leute, die das machen. Also, das kann es ja nicht sein! Es braucht selbstverständlich auch für Tätigkeiten nach Absatz 1 ein Minimum an qualitativer Ausbildung bei den Personen, die diese Tätigkeiten übernehmen, weil die Probleme sonst - ich sage es Ihnen klipp und klar - wieder vorprogrammiert sind. Dann haben wir nachher genau dasselbe wie vorher.
Ich bitte Sie insofern, unserer Haltung zu folgen.