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Burkart Thierry · Ständerat · 2024-09-18

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-18

Wortprotokoll

Ich mache Ihnen beliebt, dem Antrag der vorberatenden Kommission zu folgen, und dies aus drei zusätzlichen Gründen.

1.[NB]Der Elefant im Raum, der Kern dieser Diskussion, ist die Neutralität. Über die Neutralität haben wir hier in diesem Rat schon ausgiebig gesprochen. Wir werden es auch in Zukunft noch tun können, Gelegenheit dazu wird es geben. Unbestritten aber ist, dass die Neutralität unseres Landes im Kriegsfall nicht mehr gilt. Das stellt sogar die Neutralitäts-Initiative, die hängig ist und die dann gelegentlich auch im Parlament beraten wird, fest. Darin heisst es: "Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen [...] für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs." [PAGE 829]

Ja, um was geht es hier denn? Es geht ja eben gerade darum, dass wir uns für den Ernstfall, für den Fall, dass auch wir bedroht sind bzw. sogar im Krieg stehen würden, entsprechend vorbereiten können. Wer den Ernstfall erfolgreich vorbereiten will, der muss ihn auch trainieren, der muss die Zusammenarbeit trainieren. Denn machen wir uns nichts vor: Die Wahrscheinlichkeit, dass auch weite Teile Europas bedroht sind, wenn die Schweiz bedroht ist, ist natürlich sehr gross. Insofern ist es notwendig, dass wir diese Zusammenarbeit im Hinblick auf einen gemeinsamen Verteidigungsfall trainieren können, ganz nach dem Grundsatz: "Si vis pacem para bellum." Das kann man tun, ohne dem Bündnis, also der Nato, beizutreten.

2.[NB]Die Nato unterscheidet verschiedene Arten von Übungen: erstens Übungen zur Bündnisverteidigung, "collective defence"; zweitens Aufstandsbekämpfung, "counterinsurgency"; drittens Terrorismusbekämpfung, "counterterrorism". Das zeigt, dass es verschiedene Formen der Zusammenarbeit und verschiedene Formen von Nato-Übungen gibt. Aber es ist in der Tat so, die meisten - nicht alle, aber die meisten - Übungen, insbesondere die meisten Verteidigungsübungen, sind sogenannte Artikel-5-Übungen. Die Beteiligung an solchen Übungen ist eigentlich Mitgliedern der Nato vorbehalten, aber die Nato oder der Nordatlantikrat kann die Teilnahme von Partnerstaaten an einzelnen Übungen oder an Teilübungen ermöglichen.

Die Schweiz hat bislang vereinzelt als Beobachterin an Verteidigungsübungen der Nato teilgenommen. Als Teilnehmerin könnte sie die Übung mitgestalten und eigene Anliegen einbringen. Als Teilnehmerin würde die Schweiz in jedem Fall ihre Rolle so spielen, wie sie diese aufgrund ihrer Neutralität definiert. Somit würde sie nicht die Rolle eines Nato-Mitgliedes einnehmen oder sich an der Bündnisverteidigung, zum Beispiel an der Aussengrenze der Nato, beteiligen. Ich gehe davon aus, dass die Bundespräsidentin diesen Umstand auch entsprechend bestätigen wird. Aus einer Übung erwächst keine Beistandspflicht für die Schweiz.

3.[NB]Eine Teilnahme an Übungen liegt im Interesse unserer verfassungsmässigen Pflicht zur Landesverteidigung. Weshalb? Weil die Neutralität im Kriegsfall hinfällig wird und wir dann darauf angewiesen sind, die Zusammenarbeit, die Massnahmen und die Abläufe zu kennen und trainiert zu haben; weil wir so Entscheidungsmechanismen der Nato besser verstehen; weil wir von den Erfahrungen und Fähigkeiten anderer Streitkräfte profitieren und etwas über die Prozesse unserer eigenen Verteidigungsfähigkeit lernen können; weil wir in der Schweiz weder im Luftraum noch terrestrisch über die notwendigen Trainingsräume für grosse Verbandsübungen verfügen.

Eine Annahme der Motion und damit eine Absage an die sicherheitspolitische Kooperation würde der Glaubwürdigkeit der Schweiz angesichts der aktuell angespannten und ungewissen Sicherheitslage in Europa schaden. Wir würden als unsolidarische Trittbrettfahrerin wahrgenommen, was wiederum unseren Sicherheitsbemühungen schaden könnte. Die Teilnahme an Übungen zur Bündnisverteidigung ohne Nato-Beitritt liegt also im Interesse der Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit der Schweiz.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Motion nicht zuzustimmen und dem Antrag der vorberatenden Kommission zu folgen.