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Knutti Thomas · Nationalrat · 2024-09-18

Knutti Thomas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-18

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel steht eine weitere Verwässerung im Asylbereich bevor. Wir sind der Meinung, dass eine Strafe eine richtige Strafe sein muss. Es liegt doch in der Natur der Sache: Ein Ausschluss von drei Tagen ist keine wirkliche Strafe. Es ist deshalb unverständlich, dass die Dauer auf höchstens drei Tage beschränkt werden soll. Wir beantragen stattdessen eine Dauer von höchstens zehn Tagen. Jeder Schweizer Rekrut wird bei Fehlverhalten härter angefasst als Asylsuchende. Das militärische Disziplinarrecht sieht zum Beispiel einen Arrest in Einzelhaft vor, der bis zu zehn Tage dauern kann.

Wir müssen schon sehen: Wir haben es in den Bundesasylzentren mit Leuten zu tun, die sich massiv danebenbenehmen. Es geht um Tätlichkeiten gegen Personal und Polizei, das Zeigen von Geschlechtsteilen, Gewalt gegen Ehefrauen, Sachbeschädigungen, Randale, Aufstand, Zusammenrottung gegen das Personal, sexuelle Belästigung und Brandstiftung. Wer in diesen Zentren arbeitet, der will deshalb eine Handhabe in Form von griffigen Disziplinarmassnahmen, um sich besser gegen Gewalt schützen zu können.

Ich denke, wir haben hier eine wichtige Verantwortung. Wir müssen, das wurde schon mehrmals gesagt, für Ordnung sorgen. Deshalb braucht es in den Bundesasylzentren eine gewisse Abschreckung. Daher bitte ich Sie, den Antrag meiner Minderheit zu unterstützen. Die Gewalt in den Bundesasylzentren hat sich verdoppelt: Mehr als dreimal pro[NB]Tag[NB]ist[NB]im[NB]Jahr[NB]2023[NB]Gewalt ausgebrochen. Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass die beantragten zehn Tage angemessen und härtere Disziplinarmassnahmen angebracht sind.

Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.

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