Fässler Daniel · Ständerat · 2024-09-18
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-18
Wortprotokoll
Unser Rat hat an seiner Sitzung vom 7.[NB]März 2024 die beiden von unserem Ratskollegen, Ständerat Thierry Burkart, am 5.[NB]Dezember des letzten Jahres eingereichten Motionen der zuständigen Kommission zur Vorberatung zugewiesen. Die Staatspolitische Kommission unseres Rates führte diese Vorberatung an ihrer Sitzung vom 18.[NB]Juni durch. Bereits zuvor, am 15.[NB]Februar dieses Jahres, liess sich die Kommission von der Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei einen umfassenden Rückblick auf die Nationalratswahlen vom 22.[NB]Oktober des letzten Jahres geben.
Die Kommission beantragt Ihnen nach durchgeführter Vorberatung mit je 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, beide Motionen abzulehnen. Ihnen liegt ein Kommissionsbericht vor. Vor und nach den letzten nationalen Wahlen wurde in diversen Medien die Frage aufgeworfen, ob es beim Wahlverfahren Reformen brauche, so beispielsweise in einem Artikel der Online-Ausgabe der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 26.[NB]September des letzten Jahres, der den Titel trägt: "Der überforderte Wähler. Bei der Zahl von Kandidaten und Listen brechen alle Dämme". Die "NZZ" spielte dabei natürlich nicht auf die sechs Majorzkantone an, in denen nur ein Nationalratssitz zu vergeben ist, sondern auf jene Kantone, welche ihre Volksvertreter im Proporz wählen. Im wahrsten Sinne des Wortes dicke Post erhielten die Wählerinnen und Wähler vor allem in jenen sechs Kantonen, die mehr als zehn Nationalratssitze zu vergeben haben, nämlich Zürich, Bern, Waadt, Aargau, Genf und St.[NB]Gallen.
Eine Analyse der Bundeskanzlei zu den Nationalratswahlen 2023 zeigte dann konkret folgende Entwicklungen auf: Die Zahl der Kandidierenden stieg im Vergleich zu den Wahlen 2019 um 27 Prozent auf 5909. Eine ähnliche Steigerung gab es bei den Listen, die um 20 Prozent zulegten, nämlich auf 618. Die Zahl der Listenverbindungen - das war doch eine eher überraschende Feststellung - ging minimal zurück. Die Unterlistenverbindungen stiegen demgegenüber von 108 auf 118, was einer Zunahme von 9 Prozent entspricht. Die Wahlbeteiligung ist trotz der Zunahme der Zahl von Kandidierenden oder vielleicht auch gerade wegen der grösseren Anzahl an Kandidierenden und der grösseren Anzahl an Listen leicht gestiegen, von 45,1 Prozent auf 46,7 Prozent.
Nun, was möchte unser Kollege Ständerat Burkart erreichen? Er möchte mit der Motion 23.4355 die Unterlistenverbindungen zahlenmässig beschränken. Mit der Motion 23.4356 verlangt er eine grundlegende Änderung des Wahlverfahrens. Das bisher zur Anwendung kommende Zuteilungsverfahren Hagenbach-Bischoff soll durch ein System abgelöst werden, das überparteiliche Listenverbindungen überflüssig macht. Der Motionär nennt in seiner Begründung als Beispiel die Methode Sainte-Laguë. Dieses doppeltproportionale Zuteilungsverfahren ist schon seit über 100 Jahren bekannt und wird auch in mehreren Schweizer Kantonen angewandt.
Der Bundesrat lehnt beide Motionen ab. Er verweist in seinen Stellungnahmen vom 14.[NB]Februar dieses Jahres auf die weitreichenden Auswirkungen, welche eine Änderung der Regeln für die Nationalratswahlen und namentlich des Zuteilungsverfahrens auf die politische Ordnung der Schweiz haben könnte. Der Bundesrat begrüsst es jedoch, dass sich die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte mit der Frage des Wahlsystems und der Wahlrechtsregeln befassen. Diesen Bestrebungen und den geplanten Arbeiten möchte der Bundesrat aber nicht vorgreifen.
Was spricht der Bundesrat damit an? Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates beschloss am 25.[NB]April dieses Jahres die Einreichung der parlamentarischen Initiative 24.422, "Nationalratswahlen. Für ein faires und transparentes Wahlsystem". Diese Kommissionsinitiative verlangt, dass erstmals für die Nationalratswahlen 2031 die Zuteilung der Sitze nach der Methode Sainte-Laguë erfolgt. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob Listenverbindungen abgeschafft oder eingeschränkt werden sollen. Die zweite Forderung betrifft die Unterlistenverbindungen: Diese sollen anzahlmässig beschränkt werden.
Ihre Kommission hat sich im Rahmen der Vorberatung der beiden Motionen Burkart auch mit der Kommissionsinitiative der Schwesterkommission befasst. Bei der Vorprüfung nahm sie diese nach eingehender Beratung mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Da somit die SPK des Nationalrates in der Pflicht steht, eine Vorlage auszuarbeiten, soll der gleiche Auftrag nicht auch noch an den Bundesrat erteilt werden.
Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die beiden Motionen Burkart aus formalen Gründen abzulehnen.