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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-03-14

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-14

Wortprotokoll

Auch ich begrüsse die Vorlage des Bundesrates, mit welcher die heutige Abteilung PKB aufgelöst und eine Pensionskasse mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen werden soll. Ich finde es richtig, dass die Kasse von der Bundesverwaltung ausgegliedert wird. Damit wird der Weg frei für eine organisatorische Lösung, welche derjenigen aller übrigen Pensionskassen in diesem Land entspricht - mit einer Kassenkommission als oberstem Leitungsorgan. Die neue Kasse, die als Gemeinschaftseinrichtung für die verschiedensten Arbeitgeber konzipiert ist - mit verschiedener Ausgestaltung der einzelnen Vorsorgepläne und separater Rechnung -, lässt auch den Einzelkassen den notwendigen Spielraum, um in Zukunft bestehen zu können.

In der Kommission - Sie haben es gehört - hat vor allem die Frage zu reden gegeben, ob die Kasse wie bisher nach dem Leistungsprimat oder neu nach dem Beitragsprimat geführt werden soll. Weil es hier um eine grundsätzliche Frage geht, welche im Vorfeld der heutigen Debatte zu einer politischen Frage geworden ist, möchte auch ich mich dazu äussern.

Mit dem Beitragsprimat löst man eine ganze Anzahl von Problemen. Ich bin der Auffassung, dass wir diesbezüglich heute die Weichen so stellen müssen - mit eindrücklichem Mehr, und nicht, wie der Nationalrat und auch die Minderheit der Kommission es uns vorschlagen, "lauwarm" mit einem Postulat. Erstens trägt das Beitragsprimat der veränderten Arbeitswelt wesentlich besser Rechnung; weil ihm ein individuelles Sparmodell zugrunde liegt, sind der Kapitalbildungsprozess und damit die Freizügigkeitsleistung für die Versicherten einfach nachzuvollziehen.

Dies ist deshalb wichtig, weil eine immer grössere Zahl von Beschäftigten, auch in Betrieben, die der PKB angegliedert sind, im Laufe ihrer Berufstätigkeit mehrmals die Stelle und noch häufiger ihr Arbeitszeitmodell wechseln. Insbesondere Frauen scheiden oft für eine gewisse Zeit ganz oder teilweise aus dem Erwerbsleben aus. Aber auch Männer teilen sich häufiger mit ihren Partnerinnen die Erziehungs- und Haushaltspflichten. Im Falle des Beitragsprimates sind alle Verdienstveränderungen, welche mit diesem Wandel verbunden sind, unmittelbar transparent und ebenso die Folgen bezüglich der Kassenleistungen.

Zweitens ist meines Erachtens die Transparenz einer der wesentlichen Vorteile des Beitragsprimates. Risikoleistungen und Altersleistungen sind in jedem Jahr bekannt. Bei Vorbezügen für Wohneigentumsförderung oder bei Auszahlung - das scheint mir je länger, je wichtiger - von Scheidungskapitalien gibt es keine Probleme, verbunden mit Kosten für den Arbeitgeber zufolge des abgegebenen Leistungsversprechens.

Drittens messe ich dem Solidaritätsaspekt, der von den Befürwortern des Leistungsprimates immer wieder als einer der wesentlichen Punkte beschworen wird, bei der Vorsorge eine weit geringere Bedeutung zu. Der Solidaritätsgedanke [PAGE 81] ist die Basis der AHV, nicht aber im gleichen Ausmass die Basis der zweiten Säule.

Im Falle des Leistungsprimates ergeben sich Solidaritäten, welche, so meine ich, sozialpolitisch fragwürdig sind. Es geht um die Solidarität zwischen Versicherten mit unterdurchschnittlicher Lohnentwicklung und solchen mit steilen Lohnsprüngen. Beim Leistungsprimat mit dem fest fixierten Prozentsatz der Altersrente kostet der Lohnsprung den Arbeitgeber hohe Einkaufssummen. Beim Beitragsprimat ist es üblich, dass der Versicherte, wenn er weiterhin die vollen 60 Prozent des letzten Verdienstes wünscht, mit persönlichen Beiträgen selbst einen Teil beisteuert. Wer indessen wenig Chancen bei der Lohnentwicklung hat, wird beim Beitragsprimat eine Altersrente erzielen, welche eher höher liegt als diejenige nach dem Leistungsprimat. Die oftmals gewünschte Solidarität zwischen jüngeren und älteren Versicherten kann beim Beitragsprimat durch altersabhängig stark gestaffelte Spargutschriften zumindest teilweise beibehalten werden.

Ich erinnere mich: Als ich noch die Finanzkommission des Grossen Rates im Kanton St. Gallen präsidierte, war es für mich immer ein Horror, machtlos zusehen zu müssen, wenn die Budgets wegen hoher Einkaufssummen überschritten wurden. Dasselbe galt für Nachzahlungen in Zeiten hoher Inflation. Apropos Inflation: Es stimmt nicht, dass die Versicherten beim Beitragsprimat a priori das Inflationsrisiko zu tragen haben. Das kommt auf die Ausgestaltung der Kasse an und muss nicht so sein.

Das Beitragsprimat erlaubt sehr vielfältige und flexible Lösungen. Von Sozialabbau kann deshalb nicht die Rede sein. Wie es in vielen anderen Kassen auch der Fall war, müssen die Details der Ausgestaltung bekannt sein, und es besteht für die Versicherten ein Erklärungsbedarf. Das braucht Zeit und ist eine hohe Anforderung an die Sozialpartnerschaft. Eine Frist von sechs Jahren, wie wir sie als Übergangsbestimmung vorsehen, ist dafür aber, so meine ich, richtig bemessen. Dies schafft auch keine so genannte Verunsicherung, wenn man die Zeit nutzt, um Vorurteile bei den Versicherten abzubauen, indem man aufklärt, so, wie es Tausende von Kassen in der Privatwirtschaft und fast ein Dutzend kantonale und städtische Verwaltungen mit Erfolg getan haben oder noch tun.

Ich bin deshalb der Meinung, dass unser Rat mit der heutigen Weichenstellung in der Übergangsbestimmung eine Entscheidung fällt, die letztlich für alle Arbeitgeber und Versicherten richtig sein wird.

In diesem Sinn bin ich für Eintreten.