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Amherd Viola · Bundesrat · 2024-09-18

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-09-18

Wortprotokoll

Mit der Armeebotschaft 2024 unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten fünf Bundesbeschlüsse. Erstmals wird ein Bundesbeschluss vorgelegt, der die Eckwerte zur strategischen Entwicklung und Ausrichtung der Armee bis 2035 beschreibt. Mit den Bundesbeschlüssen über das Rüstungsprogramm 2024, über die Beschaffung von Armeematerial 2024 und über das Immobilienprogramm VBS 2024 beantragt der Bundesrat 2024 zudem Verpflichtungskredite in der Höhe von 4,9 Milliarden Franken. Schliesslich wird dem Parlament der Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028 unterbreitet.

Mit der am 14.[NB]Februar 2024 verabschiedeten Armeebotschaft 2024 will der Bundesrat die Verteidigungsfähigkeit der Armee stärken. In der Botschaft wird beschrieben, über welche Fähigkeiten die Armee mit dem zur Verfügung stehenden Budget verfügen soll. Damit kann sich das Parlament erstmals zur strategischen Ausrichtung der Armee in den nächsten zwölf Jahren äussern. Im Zentrum soll die Frage stehen, auf welche Bedrohungsszenarien die Armee sich künftig ausrichten soll und welche Fähigkeiten sie haben muss. Diese neue Art von Armeebotschaft geht auf die Empfehlung einer externen Analyse zurück, die ich im Herbst 2019 in Auftrag gegeben hatte. Die Empfehlung sah vor, die Rolle des Parlamentes bei der strategischen Ausrichtung der Armee und ihrer Fähigkeiten zu stärken. Dem kommt der Bundesrat mit dem vorliegenden Bundesbeschluss über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee für die nächsten zwölf Jahre nach.

Das Parlament beschliesst damit die strategische Ausrichtung der Armee. Dadurch kann sich die parlamentarische Debatte auf die für die Armee notwendigen Fähigkeiten fokussieren. Es geht nicht mehr nur um einzelne Rüstungsbeschaffungen, wie sie bis anhin im Zentrum standen. Im vorliegenden Bundesbeschluss über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee sind zehn Fähigkeitsbereiche aufgeführt. Dazu wird in der Armeebotschaft 2024 ein Vergleich zwischen dem aktuellen Fähigkeitsprofil und dem angestrebten Fähigkeitsprofil 2035 angestellt. In der Vergangenheit fehlte diese Gesamtsicht in der Armeebotschaft.

Ausgehend von verschiedenen Bedrohungsszenarien und unter Berücksichtigung des sicherheitspolitischen Umfelds wurden drei Varianten erarbeitet. Diese orientieren sich an möglichen Bedrohungsszenarien, wie sie im Sicherheitspolitischen Bericht 2021 und im Zusatzbericht 2022 beschrieben sind. Die Erkenntnisse aus dem Krieg in der Ukraine wurden berücksichtigt. Die erste Variante geht davon aus, dass die Eintretenswahrscheinlichkeit einer militärischen Bedrohung aus der Distanz am grössten ist. Die zweite Variante geht davon aus, dass Formen der hybriden Konfliktführung, der militärischen Bedrohung aus der Distanz und eines militärischen Angriffs gleichzeitig oder in rascher Abfolge eintreten können. Die dritte Variante fokussiert auf einen umfassenden militärischen Angriff. Die nun konkret vorgeschlagene Stossrichtung entwickelte sich aus der Gegenüberstellung dieser drei Varianten.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, von der zweiten Variante auszugehen. Diese Variante mit einer breiten und ausgewogenen Fähigkeitsentwicklung ist am besten geeignet, um die Schweiz und ihre Bevölkerung vor absehbaren Bedrohungen und Gefahren zu schützen. Mit dieser Variante kann die Armee bis 2035 in den zehn Fähigkeitsbereichen Wirkung erzielen und wird in allen Bereichen weiterentwickelt. Das ist wichtig, denn unsere Armee muss einer Vielzahl möglicher Bedrohungen entgegentreten können. Daher muss sie über ein breites und ausgewogenes Fähigkeitsprofil verfügen. Ein Aggressor wird nämlich in erster Linie versuchen, Verwundbarkeiten des Gegners zu suchen und dessen Fähigkeitslücken auszunutzen. Je weniger Lücken bestehen, desto beschränkter sind die gegnerischen Handlungsmöglichkeiten. Es wäre daher nicht zweckmässig, den Fokus nur auf einen Teil der potenziellen Bedrohungen auszurichten.

Hinzu kommt, dass die Armee mit einem breiten, ausgewogenen Fähigkeitsprofil die anderen sicherheitspolitischen [PAGE 1690] Instrumente wie zum Beispiel Zivilschutz und Polizei wirksamer ergänzen und deren Durchhaltefähigkeit erhöhen kann. Aufgrund der verfügbaren finanziellen Mittel müssen mit dieser Variante zwar Abstriche bei der Tiefe der Fähigkeitsausprägungen in Kauf genommen werden. Sie hilft aber, Fähigkeitslücken zu verringern. Fähigkeitslücken bestehen insbesondere bei der Führung und Vernetzung sowie beim Nachrichtenverbund und bei den Sensoren, aber auch bei der Wirkung am Boden, in der Luft sowie im Cyber- und elektromagnetischen Raum. Daher soll die Führungsfähigkeit der Armee verbessert und das Spektrum der Sensoren erweitert werden. Auch sollen weitere Mittel zur bodengestützten Luftverteidigung, moderne Artilleriesysteme und eine Boden-Boden-Lenkwaffe beschafft werden. Hinzu kommen die Verlängerung der Nutzungsdauer des Kampfpanzers Leopard 2, der weitere Aufbau des Kommandos Cyber und die Ergänzungsbeschaffung von Munition. Mittelfristig werden auch Investitionen in die Logistik und in die Luftmobilität notwendig sein.

Ein weiterer Eckwert für die Ausrichtung der Armee ist der Ausbau der internationalen Kooperation. Dadurch kann die Armee Know-how aufbauen und bewährte Standards übernehmen. Vor allem aber können durch solche Kooperationen Rüstungsbeschaffungen effizienter gestaltet werden, indem Synergien in den Bereichen Ausbildung, Unterhalt oder Logistik genutzt werden.

Mit dem Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2024 werden Verpflichtungskredite für Armeematerial und für die Vorbereitung von Rüstungsbeschaffungen beantragt. Diese Kredite werden neu alle vier Jahre anstatt wie bisher jedes Jahr beantragt. Die Armee erhält damit eine grössere Planungssicherheit und kann sich in einem über mehrere Jahre definierten Rahmen weiterentwickeln. Der Bundesbeschluss umfasst für die Jahre 2024 bis 2027 Verpflichtungskredite im Umfang von 3,52 Milliarden Franken.

Mit dem Verpflichtungskredit für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung werden Beschaffungen für 800 Millionen Franken vorbereitet. Der Kredit wird für den Bau von Prototypen, für Tests, für Entwicklungsaufträge und für den Bereich Wissenschaft und Technologie verwendet. Weiter werden Studien und Konzepte erarbeitet sowie Truppenversuche und Verifikationen durchgeführt. Dies alles reduziert die Risiken für Rüstungsbeschaffungen, die später beantragt werden.

Der Verpflichtungskredit für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf macht mit 2 Milliarden Franken einen wesentlichen Anteil der Rüstungsausgaben aus. Darunter fallen unter anderem die Ausrüstung der Armeeangehörigen und Ausbildungsmaterial. Auch Ersatz- und Nachbeschaffungen für bereits eingeführtes Material sind in diesem Kredit enthalten. Die grössten Investitionen sind bei den folgenden Materialgruppen vorgesehen: Werterhalt bestehender Systeme im IKT-Bereich, Rüstungsmaterial, Material für friedensfördernde Einsätze sowie Ausrüstungsgegenstände für die Kampfmittelbeseitigung und Minenräumung, Versorgungs- und Transportdienstmaterial, Kampfbekleidung, Kampfstiefel, Trag- und Trinksysteme zur Kampfbekleidung, Gepäcksystem.

Der Verpflichtungskredit von 720 Millionen Franken für Ausbildungsmunition und für die Munitionsbewirtschaftung wird für die Beschaffung, die Revision und die Entsorgung von Armeematerial und Munition verwendet. Weiter kann festgehalten werden, dass der für vier Jahre beantragte Verpflichtungskredit für die Beschaffung von Armeematerial auf die einzelnen Jahre gerechnet pro Jahr rund 880 Millionen Franken ausmacht. Damit bewegt sich die Beschaffung von Armeematerial im selben Rahmen wie in den Vorjahren, als diese Verpflichtungskredite noch jährlich beantragt wurden.

Der Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2024 umfasst fünf Verpflichtungskredite im Umfang von 490 Millionen Franken. Damit können wesentliche Fähigkeitslücken der Armee geschlossen werden. In erster Linie betrifft dies die Bodentruppen. Seit der Ausserdienststellung der Panzerjäger 90 im Jahre 2018 können die Bodentruppen gepanzerte Ziele nur noch auf kurze Distanz bekämpfen. Die Bodentruppen sollen daher mit einer neuen Boden-Boden-Lenkwaffe ausgerüstet werden. Der Krieg in der Ukraine zeigt, dass die Fähigkeit zur Panzerabwehr auf Distanz wichtig ist. Moderne Panzerabwehrlenkwaffen gehören zu den wichtigsten Mitteln der Verteidigung. Sie können gegen gepanzerte Ziele eingesetzt werden und verursachen dank eines Lenksystems ein Minimum an Kollateralschäden. Für die Boden-Boden-Lenkwaffe wird ein Verpflichtungskredit von 210 Millionen Franken beantragt.

Das zweitgrösste Vorhaben mit 130 Millionen Franken beinhaltet die Ausstattung der Rechenzentren VBS. Mit diesen wird die Armee eine sichere, robuste, standardisierte und automatisierte Digitalisierungsplattform erhalten. Damit kann ein wesentliches Element der Informatikinfrastruktur erneuert und kann diese besser gegen Cyberangriffe geschützt werden.

Die übrigen Verpflichtungskredite sind für folgende Vorhaben bestimmt: Für teilmobile passive Sensoren zum Erfassen von Radarsignalen sind 40 Millionen Franken vorgesehen. Passive Sensoren sind weniger stark exponiert und somit weniger verwundbar als aktive Sensoren. Damit kann das Luftlagebild ergänzt werden. Für den Werterhalt des PC-7 sind 70 Millionen Franken nötig. Damit kann das bewährte Schulungsflugzeug für weitere fünfzehn Jahre genutzt werden. Bei der Cybersicherheit sind es 40 Millionen Franken. Damit können weitere Hauptsysteme der Armee an das zentrale Managementsystem angeschlossen werden, in welchem die digitalen Zugriffsberechtigungen gespeichert sind.

Das Rüstungsprogramm 2024 ist mit Blick auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit zwingend, insbesondere vor dem Hintergrund dessen, dass die Lieferzeiten von Systemen aktuell in der Regel zweieinhalb bis drei Jahre betragen. Zudem erwartet die Industrie eine weitere Verlängerung dieser Lieferzeiten. Etwas salopp gesagt: Wer jetzt nicht bestellt, muss sich in der Warteschlange zuhinterst einreihen.

Der Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm 2024 umfasst Verpflichtungskredite im Umfang von 886 Millionen Franken. Die Hauptposition umfasst den Bau eines vollgeschützten militärischen Rechenzentrums für 483 Millionen Franken. Damit wird ein vom Bundesrat 2014 beschlossenes Konzept umgesetzt, das einen Verbund von vier bundeseigenen Rechenzentren vorsieht: ein ausschliesslich zivil genutztes und ein zivil und militärisch genutztes Rechenzentrum sowie zwei Rechenzentren, die ausschliesslich militärischen Zwecken dienen. Das erste rein militärisch genutzte Rechenzentrum mit der Bezeichnung Fundament ist mittlerweile in Betrieb. Es erfüllt die Anforderungen bezüglich Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sehr gut. Mit dem Bau des zweiten Rechenzentrums für rein militärische Zwecke werden die IKT-Strategien Bund und Verteidigung erfüllt. Daten und Applikationen müssen an mehreren Standorten gespiegelt werden. Das Rechenzentrum Kastro[NB]II wird bezüglich Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit die gleichen Anforderungen wie das Rechenzentrum Fundament erfüllen. Kastro II soll zwischen 2025 und 2033 realisiert werden.

Das Immobilienprogramm enthält auch die Verlegung einer Strasse auf dem Militärflugplatz Emmen, Ausbau- und Sanierungsarbeiten auf dem Waffenplatz Frauenfeld, die Teilsanierung auf dem Waffenplatz Bière sowie weitere Immobilienvorhaben wie beispielsweise den Bau eines Energieparks in Graubünden, wo getestet wird, wie Wind und Sonne im alpinen Raum zur lokalen Stromerzeugung genutzt werden können. Zudem wird der Ausbau von Elektroladestationen weiterverfolgt.

Die Neubauten werden im Standard Minergie-A-Eco erstellt, die Teilsanierung erfolgt gemäss dem Minergie-Modul-Standard. Dank des Minergie-Standards kann der CO2-Ausstoss um rund 60 Prozent reduziert werden. Die vier Gebäude in Frauenfeld werden mit der Abwärme des benachbarten Rechenzentrums Campus beheizt. Es werden Fotovoltaikanlagen installiert, welche jährlich 550 Megawattstunden produzieren. Dies entspricht dem Strombedarf von rund 140 Haushalten.

Abschliessend kann zum Immobilienprogramm gesagt werden, dass das VBS mit definierten Massnahmen im [PAGE 1691] Aktionsplan Energie und Klima den Energieverbrauch senkt und die Energieeffizienz, den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern und den Selbstversorgungsgrad erhöht. Um einen Teil des Strombedarfs zu decken, produziert das VBS auf über 70 Fotovoltaikanlagen Strom. Mit dem vorliegenden Immobilienprogramm trägt das VBS wesentlich zu mehr Nachhaltigkeit bei.

Schliesslich unterbreitet der Bundesrat mit der Armeebotschaft 2024 den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028. Bereits im Voraus halte ich fest, dass der Zahlungsrahmen der Armee konform ist mit dem Ausgabenwachstum, das der Bundesrat am 25.[NB]Januar 2023 beschlossen hat und das vom Parlament im vergangenen Dezember bestätigt wurde. Im Juni 2024 befasste sich der Ständerat mit der Armeebotschaft. Er hat eine Erhöhung des Zahlungsrahmens der Armee 2025-2028 um 4 Milliarden Franken auf 29,8 Milliarden Franken beschlossen. Damit soll das Armeebudget bis 2030 den Zielwert von 1 Prozent des BIP erreichen. Zudem folgte der Ständerat einem Einzelantrag Mühlemann: Einerseits sollen die zusätzlichen 4 Milliarden Franken ausdrücklich und vollumfänglich für Rüstungsaufwand und Investitionen eingesetzt werden. Andererseits sollen die 4 Milliarden kompensiert werden, 50 Prozent davon bei der internationalen Zusammenarbeit, 15 Prozent beim Eigenbereich Betriebsaufwand der Gruppe Verteidigung und der Armasuisse, 35 Prozent bei den übrigen Verwaltungseinheiten.

Zu den Einsparungen im Eigenbereich der Armee halte ich Folgendes fest: Die Armee ist daran, ihre gesamten Betriebsausgaben zu evaluieren und zu identifizieren, wo Mittel zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit freigemacht werden können. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Reduktion der Betriebsausgaben keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit der Schweiz, die Einsatzbereitschaft der Armee und die Verteidigungsfähigkeit haben darf. Diese Rahmenbedingung wird zu berücksichtigen sein.

Ihre Finanzkommission hat ebenfalls eine Erhöhung des Zahlungsrahmens um 4 Milliarden Franken beschlossen. Sie hat aber vom Ständerat abweichende Beschlüsse zu den Kompensationen der zusätzlichen finanziellen Mittel gefasst. Ebenso hat Ihre SiK die Erhöhung des Zahlungsrahmens beschlossen. Die Mehrheit Ihrer SiK will jedoch keine Kompensation in anderen Bereichen, sondern hat einen temporären Armeefonds beschlossen.

Der Bundesrat hält an seinen Beschlüssen zur Finanzierung der Armee fest. Demnach sollen die Armeeausgaben bis 2035 den Wert von 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts erreichen. Die schwierige Finanzlage des Bundes erlaubt kein zusätzliches Ausgabenwachstum.

Ihre Finanzkommission ist auf die fünf Bundesbeschlüsse eingetreten. Ihre Sicherheitspolitische Kommission ist auf die ersten vier Bundesbeschlüsse ebenfalls eingetreten, hat jedoch in der Gesamtabstimmung den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028 abgelehnt. Entsprechend liegt Ihnen nun der Antrag der Mehrheit vor, auf den Bundesbeschluss 5 nicht einzutreten. Zusätzlich liegt zum Bundesbeschluss 1 ein Minderheitsantrag Fivaz Fabien auf Nichteintreten vor. Die Minderheit Fivaz Fabien favorisiert eine andere Ausrichtung der Armee. Nicht auf den Bundesbeschluss 1 einzutreten und keine Eckwerte zur Ausrichtung der Armee festzulegen, verunmöglicht jedoch letztlich die Weiterführung der parlamentarischen Debatte zur strategischen Ausrichtung der Armee. Im Ständerat wurde die Debatte bereits geführt und dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt. Die Bundesverfassung hält klar fest, dass die Armee das Land und seine Bevölkerung verteidigt. In der Konsequenz[NB]muss[NB]die[NB]Armee[NB]demnach[NB]verteidigungsfähig[NB]sein.

Zum Antrag der Mehrheit zum Bundesbeschluss 5 kurz Folgendes: Der Zahlungsrahmen dient als Planungsinstrument für die längerfristige Ausgabensteuerung. Nur mit dem Zahlungsrahmen kann die Armee eine verlässliche Investitionsplanung erarbeiten. Der Zahlungsrahmen bietet der Armee die erforderliche Planungssicherheit. Die Beschaffung von Rüstungsgütern und Investitionen in Immobilien sind lange dauernde Prozesse. Ein stabiler finanzieller Rahmen ist dafür entscheidend. Ist er nicht gegeben, werden Beschaffungen über Jahre verzögert oder es muss darauf verzichtet werden. Dies würde das Leistungsvermögen und die Bereitschaft der Armee beeinträchtigen.

Mit dem jährlichen Rüstungs- und Immobilienprogramm sowie mit dem alle vier Jahre beantragten Armeematerial beschliessen die eidgenössischen Räte die Verpflichtungskredite für die Armee. Die daraus entstehenden Verpflichtungen werden über das ordentliche Armeebudget finanziert. Der Zahlungsrahmen der Armee bildet dabei die Obergrenze der Voranschlagskredite über vier Jahre.

Der Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen 2025-2028 umfasst neben dem Finanzbedarf der Gruppe Verteidigung und von Armasuisse Immobilien erstmals sämtliche Bereiche des Bundesamtes für Rüstung. Um den Finanzbedarf der Armee zu decken, berücksichtigt der Bundesrat für die Jahre 2025 und 2026 ein reales Ausgabenwachstum von 3 Prozent. Für die Jahre 2027 und 2028 geht er von einem Wachstum von real 5,1 Prozent aus. Dies ist im Einklang mit dem Beschluss des Parlamentes vom 21.[NB]Dezember 2023 zum Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027.

Die Armee ist auf den beantragten Zahlungsrahmen angewiesen, um ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und Fähigkeitslücken schliessen zu können. Angesichts der sicherheitspolitisch instabilen und ungewissen Lage wäre ein Nichteintreten auf den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028 bedenklich. Die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit würde verzögert.

Ich bitte Sie, auf alle fünf Bundesbeschlüsse zur Armeebotschaft 2024 einzutreten und die Anträge auf Nichteintreten abzulehnen.