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Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2024-09-18

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-18

Wortprotokoll

Gegenstand dieser parlamentarischen Initiative, das haben Sie gehört, sind ja die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft. Wir, die FDP-Liberale Fraktion, stimmen dem Minderheitsantrag Paganini auf Nichteintreten zu und folgen damit dem Ständerat. [PAGE 1676]

Die Argumente - wir haben sie bereits im Rahmen früherer Debatten vorgebracht, insbesondere in der Debatte vom 7.[NB]Juni 2023 - sind dieselben geblieben: Die Unterstellung unter die Lex Koller stellt unserer Ansicht nach einen massiven und insbesondere auch unverhältnismässigen Eingriff in die verfassungsmässig geschützten Rechte der Eigentumsgarantie und der Wirtschaftsfreiheit dar, und es wird in die Hoheit der Kantone und Gemeinden eingegriffen. Aber unabhängig davon ist festzuhalten, dass unserer Einschätzung nach eben kein Handlungsbedarf besteht. Die besagten Infrastrukturen sind zum grossen Teil im Eigentum und im Besitz der öffentlichen Hand. Dies hat zur Folge, dass mit sektorspezifischen Regelungen des Verwaltungsrechts - und zwar auf allen drei Ebenen: national, kantonal und kommunal - bereits in genügendem Mass sichergestellt ist, dass die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft der Kontrolle durch die Gemeinwesen eben nicht entzogen werden können.

Aber auch das an sich hehre Ziel der parlamentarischen Initiative wird verfehlt. Mit einer Unterstellung unter die Lex Koller kann die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet bzw. gestärkt werden. Im Gegenteil: Wenn wir ausländische Investitionen einschränken bzw. gar verbieten, ist die Gefahr gross, dass dies negative Auswirkungen auf unsere Versorgungssicherheit oder auch auf die Qualität unserer Infrastrukturen hat. Denn die Kapitalbeschaffung für Energieinfrastrukturen wird erschwert, das Investitionsvolumen kann sinken. Es besteht weniger Wettbewerb, was in der Regel höhere Refinanzierungskosten nach sich zieht. Dies belastet die öffentliche Hand als Eigentümerin der Energieanlagen. Sodann ist bekannt, dass derartige marktverschliessende Effekte die volkswirtschaftlichen und wettbewerblichen Rahmenbedingungen negativ beeinflussen.

Absehbar sind aber auch, das ist auch ein wichtiger Punkt, negative Konsequenzen für Beteiligungen von schweizerischen Energieunternehmen an Energieinfrastrukturen im Ausland, und zwar wegen zu erwartender Retorsionsmassnahmen. Ganz generell würden internationale Zusammenarbeit und internationale Kooperationen im Energiebereich nachvollziehbarerweise erschwert.

Doch damit nicht genug: Wenn wir ausländische Personen ausschliessen, könnten wir damit den Ausbau der erneuerbaren Energien gefährden. Denn wir verhindern damit die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Produktion, die Übertragung und die Verteilung von Energie, bzw. es entgehen uns durch den Ausschluss ausländischer Personen ohne Not mögliche Beiträge zum Unterhalt der bestehenden Infrastrukturen. Hinzu kommt, dass ein absehbarer hoher administrativer Aufwand auf uns warten würde. Sodann dürften mit einer Annahme der Vorlage nötig werdende Nachverhandlungen von völkerrechtlichen Verträgen und Freihandelsabkommen sehr schwierig bis unmöglich werden.

Kurzum, unserer Ansicht nach handelt es sich um eine klassische Überregulierung, die erst noch protektionistisch ist, ohne erkennbaren Nutzen. Bis heute sind keine Übernahmen bekannt, die uns in irgendeiner Form gefährdet hätten. Somit ist aus einer liberalen Warte festzustellen: Wo kein Gesetz nötig ist, ist es eben nötig, kein Gesetz zu erlassen. Wir wollen keine Abschottung der Schweizer Energiewirtschaft. Wir wollen Schutz, aber nicht so. Kritische Infrastrukturen brauchen primär Schutz vor illegalen Aktivitäten und nicht Schutz vor ausländischen Investoren.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag Paganini auf Nichteintreten zuzustimmen, wie wir das tun.