Schilliger Peter · Nationalrat · 2024-09-18
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-18
Wortprotokoll
Die Finanzkommission des Nationalrates hat die Vorlage am 29.[NB]Mai in der Subkommission und am 6.[NB]und 13.[NB]Juni in der Plenarkommission beraten. Beim Bundesbeschluss 1 über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee bis 2035 handelt es sich nicht um eine Finanzierungsvorlage, weshalb wir nur Bemerkungen im Rahmen eines Mitberichtes nach Artikel 50 ParlG an die entsprechende Kommission, das ist die SiK, abgegeben haben. Da der Bundesrat mit den Entwürfen 2 bis 5 Finanzmittel im Umfang von rund 4,9 Milliarden Franken in Form von Verpflichtungskrediten sowie Zahlungsrahmen von 25,8 Milliarden Franken beantragt, haben wir Ihnen die Anträge der Finanzkommission direkt auf der Fahne deklariert. Nachfolgend werde ich die einzelnen Anträge zu den einzelnen Entwürfen begründen.
Beim Bundesbeschluss 2 geht es um die Beschaffung von Armeematerial für das Jahr 2024. Hier beantragt die Finanzkommission mit 17 zu 8 Stimmen, dem Entwurf die Zustimmung zu geben. Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Entwurf des Bundesrates, damit künftige Beschaffungen vorbereitet und das Armeematerial erneuert werden kann. Dies verschafft der Armee eine grössere Planungssicherheit. Die Minderheit Kälin will eine Reduktion von 10 Prozent; ihr Antrag wird später begründet, deshalb gehe ich jetzt nicht näher darauf ein.
Beim Bundesbeschluss 3 geht es um das Rüstungsprogramm 2024. Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die Finanzkommission, dem Ständerat zu folgen, und spricht sich für einen zusätzlichen Verpflichtungskredit in der Höhe von 660 Millionen Franken für die bodengestützte Luftverteidigung mittlerer Reichweite aus. Aus Sicht der Mehrheit soll in die bodengestützte Luftverteidigung mittlerer Reichweite investiert werden, insbesondere um die Lücke im Fähigkeitsbereich "Wirkung gegen Ziele in der Luft" früher zu schliessen. Beim Bundesbeschluss 3 gibt es zwei Minderheitsanträge seitens der Finanzkommission. Die Minderheit Andrey hält diese Aufstockung im Rüstungsprogramm für nicht angezeigt, und die Minderheit Wyss möchte die Flexibilität durch Kreditverschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten auf höchstens 5 Prozent - gegenüber 10 Prozent gemäss Entwurf des Bundesrates - beschränken. Auch diese beiden Minderheitsanträge werden später direkt begründet.
Beim Bundesbeschluss 4 geht es um das Immobilienprogramm VBS 2024. Auch hier beantragt die Finanzkommission mit 17 zu 8 Stimmen, dem Entwurf zuzustimmen. Die Kommission unterstützt den Entwurf des Bundesrates; die Armee soll eine gewisse Flexibilität haben, um künftige Teuerungen im Immobilienbereich bzw. bei den Bauprojekten auszugleichen. Bei diesem Bundesbeschluss gibt es eine Minderheit Zybach. Ihr Antrag wird dann noch begründet. Sie möchte, dass die Kreditverschiebungen zwischen einzelnen Verpflichtungskrediten auf höchstens 2,5 Prozent beschränkt sind, statt auf höchstens 5 Prozent gemäss Entwurf des Bundesrates.
Das Hauptthema ist selbstverständlich der Bundesbeschluss 5 über den Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028. Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt, den Zahlungsrahmen der Armee gegenüber dem Bundesratsentwurf um 4 Milliarden Franken und damit gemäss Beschluss des Ständerates aufzustocken. Weiter beantragt sie, dass die Betriebsausgaben der Armee durch Effizienzsteigerung zugunsten der Rüstungsinvestitionen gesenkt werden, dies im Umfang von jährlich 500 Millionen Franken ab 2028.
Das Kompensationskonzept des Ständerates lehnte die Finanzkommission einstimmig ab. Aus unserer Sicht sollten die für die Rüstungsinvestitionen benötigten Mittel durch die Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer, durch Kompensationen bei der internationalen Zusammenarbeit und durch Einsparungen beim Personalaufwand über alle Departemente hinweg finanziert werden. Die Effizienzsteigerung bei der Armee soll ebenfalls zur Mitfinanzierung der zusätzlich benötigten Mittel beitragen.
Der Antrag der Mehrheit entspricht damit dem Beschluss des Ständerates. Die Erhöhung um 4 Milliarden Franken soll dazu beitragen, dass die Zielvorstellung, 1 Prozent des BIP bis 2030, erreicht werden kann. Der Bundesrat, Sie wissen das, [PAGE 1682] vertritt die Linie, dass diese Sicherheitsinvestitionen auch erst bis 2035 getätigt werden können.
Auch zu diesem Bundesbeschluss gibt es verschiedene Minderheitsanträge. Die Minderheit I (Wettstein) möchte den Zahlungsrahmen lediglich um 2,8 Milliarden Franken steigern, die Minderheit II (Zybach) möchte sich dem Entwurf des Bundesrates anschliessen, und die Minderheit III (Kälin) möchte die Querschnittkürzungen des Bundesrates zusätzlich in schwach gebundenen Bereichen umsetzen, sodass die entsprechenden 1,4 Prozent des Zahlungsrahmens auch in den Spartopf kommen, parallel zu Querschnittkürzungen, die bei den anderen Departementen durchgeführt werden mussten.
Ein Hinweis auf zwei Konzepte, die zu Artikel 1a vorliegen, ist mir noch wichtig: Das Konzept der Mehrheit der Finanzkommission sieht vor, dass mit Effizienzmassnahmen beim Betriebsaufwand der Gruppe Verteidigung und der Armasuisse ab 2025 bis 2028 Erträge im Umfang von jährlich 500 Millionen Franken zugunsten der Investitionen erreicht werden. Die Minderheit Bürgin Yvonne beantragt ein zweites Konzept, nämlich dass bis 2028 insgesamt 500 Millionen Franken zugunsten der Investitionen eingespart werden sollen. Diese beiden Konzepte erhielten ähnlich viele Stimmen. Es ist ein bisschen ähnlich wie bei der SiK, wo die Entscheidungen sehr knapp waren. Beiden Konzepten ist aber gemeinsam, dass es eben um Effizienzsteigerung geht und dass es nicht einfach nur Sparen ist.
Der SiK-Sprecher hat von Sparen gesprochen. Hier haben wir eine Differenz. Denn Sparen bedeutet meistens, dass etwas, was man hinausschiebt, dann irgendeinmal später realisiert wird. Wir möchten, dass die Verteidigung eben effizienter wird und sich in diesem Sinne fit halten wird.
Im Namen der Finanzkommission bitte ich Sie, sich unseren Anträgen anzuschliessen. Ich bin gespannt, wie sich die Debatte anschliessend gestalten wird.