Stähelin Philipp · Ständerat · 2000-03-14
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-14
Wortprotokoll
Der vorliegende Gesetzentwurf verdient sicher Unterstützung. Bei den Grundsätzen der beruflichen Vorsorge für das Personal des Bundes wird die Ausführung weitgehend an den Bundesrat und die Kassenorgane delegiert. Dies ist durchaus sinnvoll.
Es stellt sich allerdings die Frage, weshalb bei einer solchen Rahmengesetzgebung nicht auch die Frage des Primates abschliessend - im Sinne eines Wechsels vom Leistungs- zum Beitragsprimat - geklärt wird. In der Gesetzesberatung im Nationalrat hat der Bundesrat durchschimmern lassen, dass ein Primatwechsel mindestens längerfristig überlegenswert sei. Auf Gesetzesstufe würde ein solcher Primatwechsel lediglich wenige Anpassungen benötigen.
So zukunftsweisend die neue Kassenorganisation wirkt, so wenig kann ohne Primatwechsel von einer modernen Vorsorgeordnung gesprochen werden, welche auch eine gewisse Vorbildfunktion übernehmen könnte. Die "NZZ" hat sehr zutreffend kommentiert, dass diese Kasse zwar mit einem neuen Gesetz, aber mit dem alten System werken würde. Tatsache ist, dass der Bund mit seinem Verbleib beim Leistungsprimat insbesondere für die öffentliche Hand nicht Trendsetter, sondern das Gegenteil ist. Die Kantone gehen laufend zum Beitragsprimat über. Unser Kommissionspräsident hat die eindrückliche Reihe geschildert; kein einziger Kanton hat den umgekehrten Weg gewählt. Auch in der Privatwirtschaft sind heute bereits mehr als doppelt so viele Personen nach Beitragsprimat versichert als nach Leistungsprimat. Der Bund sollte hier keinen Sonderweg gehen.
Die Zukunft gehört dem Beitragsprimat, weil es besser auf moderne Arbeitszeitmodelle, auf moderne Karrierenentwicklungen ausgerichtet ist. Stichworte sind hier: flexible Beschäftigungsgrade, Sabbaticals, Aus- und Wiedereinstieg, Altersentlastungen, Leistungskomponenten usw. Analoges gilt für moderne Organisationsformen der Verwaltung. All dies kann im Beitragsprimat administrativ wesentlich einfacher vollzogen werden und bleibt - wir haben es gehört - transparent. Die Arbeitswelt entwickelt sich heute in diese Richtung, und sie tut dies nicht zuletzt im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Bund wird sich diesen Entwicklungen nicht verschliessen. Zudem sind die neuen Arbeitsmodelle besser auf die Bedürfnisse gerade der Frauen ausgerichtet.
Die administrativ markant einfachere Handhabung des Beitragsprimates sollte gerade vom Bund mit den von ihm gemachten Erfahrungen nicht unterschätzt werden. Auch hier haben die Kantone gute Vorarbeit geleistet. Diverse kantonale Personalordnungen sind in der Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse dem Bund vorangegangen. Dieser Weg, der vom Personal der Kantone durchwegs unterstützt worden ist, kann durch ein starres Versicherungssystem behindert werden. Meine kantonalen Kassenverantwortlichen sagen mir, wir hätten in der thurgauischen Verwaltung die Einführung flexibler Arbeitsverhältnisse im letzten Jahr administrativ nicht bewältigen können, wenn wir nicht den Wechsel zum Beitragsprimat vor bereits fünf Jahren vollzogen hätten.
Die Vorteile des Beitragsprimates überwiegen also in meinen Augen klar. Allerdings kann auch ich mich einerseits der Argumentation nicht verschliessen, dass der Primatwechsel nur auf der Grundlage bereinigter Versicherungsverhältnisse der bisherigen Kasse durchgeführt werden kann. Offenbar benötigt dieser Prozess noch einige Zeit. Auf der anderen Seite darf diese Bereinigung aber auch nicht zu einem länger dauernden Prozess werden, der sich unter der neuen Gesetzesordnung schleichend fortsetzt. Es braucht hier einen Schlusspunkt, und dieser kann dann auch den Ausgangspunkt zum Übergang zum Beitragsprimat bilden, wie dies der von der Kommission beantragte neue Artikel 29a vorsieht. Die dort vorgesehene Befristung des Leistungsprimates drückt den festen Willen des Gesetzgebers aus, und zwar weit überzeugender als ein blosser parlamentarischer Vorstoss, in Bezug auf die Altersleistungen auf eine moderne Vorsorge umzustellen. Die klare Befristung im Gesetz ist entsprechend zu nutzen. Der Hinweis von Kollege Béguelin ist durchaus berechtigt. Der psychologischen Seite ist Rechnung zu tragen. Der Antrag der Kommissionsmehrheit kommt dem Anliegen jedoch, so meine ich, durchaus entgegen. Insbesondere erlaubt er es, den Weg auch mit dem Bundespersonal abzusprechen.
Heute stehen die Personalvertretungen dem Primatwechsel noch eher skeptisch gegenüber, das haben wir in den letzten Tagen vernommen. Das war zu Beginn des Prozesses in den Kantonen ähnlich, trotzdem wurde der Primatwechsel in der Folge von Personal und Gewerkschaften und Personalvertretungen in aller Regel mitgetragen. Das Beitragsprimat ist ja keineswegs arbeitnehmerfeindlich, ganz im Gegenteil. Es bringt, wie gesagt, auch den Arbeitnehmern insbesondere in der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse Vorteile. Ich bin davon überzeugt, dass der Weg zum zukunftsträchtigen Beitragsprimat gemeinsam gefunden wird. Der Antrag der Kommissionsmehrheit bringt die nötige Zeit hierfür. Es ist mir sehr wichtig, dass unser Bundespersonal mit einbezogen werden kann. Der Wechsel liegt meines Erachtens durchaus im wohlverstandenen Interesse unseres Personals selbst, muss von diesem aber natürlich auch so begriffen werden können. Das braucht einige Zeit.
Bereits heute ist aber das grundsätzliche Ziel des Weges verbindlich festzuschreiben. Nur so kann der Bund auch als Arbeitgeber längerfristig konkurrenzfähig bleiben.
Ich unterstütze den Antrag der Mehrheit zu Artikel 29a.
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