Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2000-03-14
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-14
Wortprotokoll
Aufgrund der bisherigen Diskussion kann wohl mit guten Gründen davon ausgegangen werden, dass ein Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat von der Sache her gesehen richtig ist. Die Argumente sind weitestgehend erwähnt worden. Ich möchte lediglich noch auf zwei Aspekte hinweisen:
1. Versichertengruppen mit kleineren Chancen in Bezug auf die Einkommensentwicklung erzielen im Beitragsprimat eine Altersrente, die - gemessen an diesem geringen Entwicklungspotenzial - höher ist als diejenige im Leistungsprimat.
2. Das Konzept des Beitragsprimates ist - das hat Herr Kollege Stähelin gesagt - besser auf die neuen Arbeitszeitmodelle zugeschnitten. Es ist aber auch besser auf die Abwicklungsmechanismen für die Auszahlungen im Zusammenhang mit der Förderung des Wohneigentums und bei Ehescheidung zugeschnitten.
Indes kann nicht alles, was von der Sache her richtig erscheint, politisch sogleich verwirklicht werden. Denn Politik hat auch aktuelle Befindlichkeiten und Stimmungen - kurz: psychologische Aspekte - zu berücksichtigen. In dieser Beziehung sind vor allem zwei Momente zu erwähnen, die in einem sehr engen Konnex zueinander stehen: Beitragsprimat versus Leistungsprimat suggeriert erstens bei vielen Betroffenen eine Verschlechterung gegenüber dem heutigen Zustand, einen Leistungsabbau; das Bundespersonal hatte und hat sich in jüngster Zeit zweitens mit verschiedenen, zum Teil substanziellen Neuerungen vertraut zu machen. Privatisierung, Teilprivatisierung, Auslagerung, Bundespersonalgesetz sind einige Stichworte hierfür. Dies alles schafft natürlich Verunsicherung und Ängste, denen angemessen Rechnung zu tragen ist. Wir würden - davon bin ich voll überzeugt - in diesem Sinne unverantwortlich handeln, wollten wir den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat sofort bewerkstelligen. Der Kommission - wir haben es gehört - hat ein solcher Antrag vorgelegen. Er wurde aber nach eingehender Diskussion nicht weiterverfolgt.
Indem Ihnen nun die Kommission beantragt, die einschlägigen Bestimmungen betreffend das Leistungsprimat bis Ende 2006 zu befristen und sie dannzumal durch Bestimmungen zu ersetzen, die für die Altersleistungen - das möchte ich betonen - eine Vorsorgeordnung nach dem Beitragsprimat vorsehen, wird aber dem erwähnten psychologischen Umfeld Rechnung getragen.
Rechtlich gesehen handelt es sich ja bei der Bestimmung von Artikel 29a um nichts anderes als um eine Absichtserklärung des Gesetzgebers, die natürlich eine gewisse Verpflichtung schafft - das ist klar -, die aber, was ebenfalls klar ist, einen späteren Gesetzgeber auch nicht binden kann.
Es bleiben im Zusammenhang mit der Berücksichtigung des psychologischen Umfeldes drei Dinge ausdrücklich zu erwähnen:
1. Leistungsprimat und Beitragsprimat sind nicht zwei völlig unterschiedliche und gegenseitig abgegrenzte Modelle. Es handelt sich um Grundkonzepte, die durchaus austauschbare Elemente enthalten. Insbesondere können und sollen auch die Risikoleistungen bei Invalidität und Tod weiterhin nach dem Leistungsprimat versichert werden.
2. Es verbleibt nach meiner Überzeugung eine genügend lange Zeit, um die Versicherten mit dem Systemwechsel und dessen Konsequenzen vertraut zu machen, was natürlich ein ganz wichtiges Element bildet.
3. Die Kosten sind mehrfach erwähnt worden; Experten sagen ja, dass der Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat ungefähr 5 Prozent des Deckungskapitals der Aktiven ausmachen würde. Wie auch in gewissen Kantonen könnten diese Umstellungskosten reduziert werden, indem sich die Versicherten die Differenz vom bisherigen Deckungskapital zum notwendigen höheren Anfangssparguthaben erst in künftigen jährlichen Teilschritten durch eine weitere Kassenzugehörigkeit bis zum Altersrücktritt erwerben würden - das wäre doch auch eine gewisse Sicherheit in dieser Beziehung.
Ich möchte Ihnen abschliessend ebenfalls Eintreten und Zustimmung zum Konzept gemäss Artikel 29a beantragen.