Amherd Viola · Bundesrat · 2024-09-19
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-09-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulates Vogler 16.4108, "Geologische Daten zum Untergrund", eine Anpassung des Geoinformationsgesetzes ausgearbeitet. Ziel des Postulates ist die Vereinfachung der Planung der Untergrundnutzung. Analog zur Oberfläche ergeben sich auch im Untergrund aufgrund zunehmender Aktivitäten Nutzungskonflikte. Für diesen Aspekt der Raumplanung fehlen heute die notwendigen raumbezogenen, dreidimensionalen geologischen Informationen.
Mit der Gesetzesänderung würden rechtliche Grundlagen geschaffen, damit künftig das vorhandene Wissen - nicht die Daten selbst - aus den bestehenden geologischen Daten für neue Nutzungen des Untergrunds zur Verfügung steht. Die Vorlage sieht vor, alle Dateninhaber zu verpflichten, ihre geologischen Daten, sofern diese den Behörden bei der Aufgabenerfüllung helfen, den Kantonen und dem Bund für die Raumplanung und die geologische Landesaufnahme zur Verfügung zu stellen. Die Dateninhaber verlieren die Rechte, ihre Daten wirtschaftlich zu nutzen, nicht. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht vorgesehen.
Durch eine einheitliche Handhabung der Untergrunddaten in der Schweiz werden die nationalen Bemühungen hinsichtlich vieler relevanter Herausforderungen in den Bereichen CO2, Geothermie und Grundwasser sowie bei Gas- und Wärmespeichern unterstützt. Diese und andere Fragestellungen bezüglich des Untergrunds machen nicht an der Kantonsgrenze halt, sondern müssen national betrachtet werden. Mit der hier beantragten Regelung würde der Nutzen bestehender und neuer Untergrunddaten stark erhöht, das Planungsrisiko reduziert und die Investitionssicherheit erhöht. Im Umkehrschluss wiederum profitiert die Privatwirtschaft, da sie bei der Ausführung dieser Projekte eine zentrale Rolle als potenzielle Auftragnehmerin einnehmen wird.
Der Ständerat hat am 6.[NB]Juni 2024 Nichteintreten beschlossen. Die Mehrheit der UREK des Nationalrates beantragt Rückweisung an den Bundesrat. Ich bedauere diese Entscheide, denn es war und ist wichtig, den Datenaustausch zwecks einer nachhaltigen und gezielten Nutzung des Untergrunds besser zu regeln. Lassen Sie mich das erklären.
1.[NB]Die Zuständigkeit für den Untergrund liegt grundsätzlich bei den Kantonen. Der Bund will mit dieser Gesetzesanpassung nicht in diese Kompetenz eingreifen. Die Mehrheit der Kantone weist hinsichtlich der Datenabgabe an den Kanton keine oder nur ungenügend ausgestaltete Gesetzgebungen auf. Eine nationale Regelung zur Datenabgabe und zum Datenaustausch zwischen Behörden würde gerade diesen Kantonen helfen, diese Lücken zu schliessen. Die kantonalen Fachstellen haben demnach in der Vernehmlassung mit grosser Mehrheit eine solche Gesetzesänderung begrüsst.
2.[NB]Der Verzicht auf die Gesetzesänderung erschwert den Austausch der Daten zwischen Bund und Kantonen. Das heutige nicht standardisierte, kostspielige und ineffiziente Verfahren müsste fortgeführt werden.
3.[NB]Es ist festzuhalten, dass einzelne Kantone heute schon weiter gehen als die Gesetzesanpassung und die Untergrunddaten im Rahmen ihrer Bewilligungen unentgeltlich einfordern.
4.[NB]Der Verzicht ist aus Sicht des Bundesrates auch sachpolitisch nicht gut. Andere politische Aufträge des Parlamentes, wie zum Beispiel die Motion Vogler 19.4059, die Motion 20.4063 der FDP-Liberalen Fraktion oder die Motion Z'graggen 23.4432, werden dadurch behindert. Die Ablehnung führt zu Mehrkosten für Bund und Kantone. Insbesondere ist eine doppelte Erhebung von Daten durch den Bund oder die Kantone nicht verhältnismässig.
5.[NB]Der Verzicht auf eine nationale Regelung zur Datenabgabe und zum Datenaustausch zwischen Behörden verkennt die Tatsache, dass in Zukunft für die Bewältigung der Raumplanung im Untergrund zunehmend Daten aus dem tiefen Untergrund benötigt werden.
Der Bundesrat bittet Sie, nicht dem Ständerat zu folgen und auf die Vorlage einzutreten. Am liebsten würden wir natürlich mit der Kommissionsarbeit fortfahren, aber wir können auch mit einer Rückweisung an den Bundesrat leben. Wichtig ist, dass wir die Arbeiten fortführen können, und wenn die Rückweisung an den Bundesrat erfolgt, werden wir eine überarbeitete Version zu gegebener Zeit nochmals vorlegen. So wie die Mehrheit in der nationalrätlichen Kommission nach wie vor von der Wichtigkeit dieser Gesetzesanpassung überzeugt ist, ist auch der Bundesrat überzeugt, dass eine nationale Regelung zur Datenabgabe und zum Datenaustausch [PAGE 1731] zwischen Behörden für eine nachhaltige Nutzung des Untergrunds dringend notwendig ist. Wenn die Vorlage jetzt zurückgewiesen wird, wollen wir mit der Überarbeitung den geäusserten Bedenken Rechnung tragen und gleichzeitig eine zukunftsgerichtete und für alle Betroffenen tragfähige Lösung vorlegen.
Im Namen des Bundesrates beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.