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Durrer Regina · Nationalrat · 2024-09-19

Durrer Regina · Nationalrat · Nidwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-19

Wortprotokoll

Die WBK-N hat an ihrer Sitzung vom 18.[NB]September 2024 die noch bestehenden Differenzen zwischen Nationalrat und Ständerat innerhalb der Kulturbotschaft beraten. Das Positive vorweg: Die beiden Räte sind sich fast überall einig, was zeigt, dass wir eine ausgewogene, breit abgestützte Vorlage vor uns haben, die eine solide Grundlage für das kulturelle Schaffen der nächsten vier Jahre schafft.

Der Ständerat ist gleich wie der Nationalrat nicht auf Entwurf 2 zum Bundesgesetz über Natur- und Heimatschutz eingetreten, womit dieser Punkt erledigt ist. Bei Entwurf 4 zum Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer hat der Ständerat beschlossen, die Bearbeitung des Projekts auf das vierte Quartal 2024 zu verschieben. Dies ist möglich, da dieses Projekt keine Budgetrelevanz hat. Somit werden wir uns heute nicht mit diesem Beschluss befassen.

Die einzige Differenz besteht bei Entwurf 11 zum Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia in den Jahren 2025-2028. Aufgrund einiger Fragezeichen bezüglich der Arbeit und des Engagements von Pro Helvetia im Ausland hatte der Nationalrat entschieden, die vorgeschlagene Erhöhung des Finanzrahmens um 6,5 Millionen Franken nicht zu genehmigen. Der Ständerat hat im Gegensatz dazu dieser Erhöhung zugestimmt. Dies ist die einzige Differenz.

Nach eingehender Diskussion hat die Mehrheit der WBK-N entschieden, in diesem Punkt dem Ständerat zu folgen. Sie ist der Ansicht, dass die bereits getroffenen Massnahmen sowie die in Auftrag gegebene Strategie für die Entwicklung der Schweizer Kulturinstitute genügen. Weiter vertritt die Kommission die Meinung, dass Pro Helvetia mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden soll, um wertvolle Einrichtungen wie das Istituto Svizzero di Roma oder die Förderung aufstrebender Schweizer Kulturschaffender zu unterstützen. Eine Minderheit Freymond hält am Entscheid des Nationalrates fest, die Erhöhung um 6,5 Millionen Franken nicht zu genehmigen.

Wenn Sie der Mehrheit folgen wollen, muss zuerst die Ausgabenbremse gelöst werden. In dem Sinne empfiehlt Ihnen die Kommission, bei Bundesbeschluss 11 Artikel 1 die Ausgabenbremse zu lösen, der Mehrheit zu folgen und somit einen Zahlungsrahmen von 186,9 Millionen Franken zu genehmigen. Damit wäre die letzte Differenz zum Ständerat bereinigt.