preparatory:AB 345131
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-19
Wortprotokoll
Zumindest ist der Vorstoss mitten aus dem Leben gegriffen. Es geht um eine Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), mit der ich den Bundesrat beauftragen möchte.
Die LGV schreibt heute vor, dass die Konsumentinnen und Konsumenten bei vorverpackten Lebensmitteln, die mit Einsatz von Fernkommunikationstechniken - also auf gut Deutsch im Internet - angeboten werden, vor dem Kaufentscheid über die gleichen Angaben verfügen müssen wie diejenigen, die bei der Abgabe im Laden zur Verfügung gestellt werden müssen. Wenn man Lebensmittel im Laden kauft, dann muss ersichtlich sein, aus welchem Land ein Lebensmittel kommt. Ergo muss das auch im Internet ersichtlich sein, wenn ich dort Lebensmittel kaufe. Und das Land muss genau ersichtlich sein. Es dürfen nicht mehrere Länder aufgeführt sein, sondern nur ein Produktionsland.
Nun, wo liegt das Problem? Stellen Sie sich vor, Sie sitzen am Mittwochnachmittag hier im Saal, und die Debatte zur Armeebotschaft zieht sich etwas in die Länge. Deshalb denken Sie, Sie könnten ja fürs Wochenende noch Orangen bei der Migros bestellen. Sie bestellen also diese Orangen aus Italien für Samstag. Nun kommt ein anderer Kollege und bestellt ebenfalls Orangen aus Italien, und zwar für Freitag. Das Problem ist: Wenn dann Ihre Orangen am Samstag geliefert werden, sind jene aus Italien bei der Migros bereits weg. Sie würden nicht Orangen aus Italien, sondern solche aus Spanien erhalten.
Was hat die Migros für Möglichkeiten? Entweder sie liefert Ihnen falsche Orangen, also spanische statt die bestellten italienischen, oder sie liefert Ihnen keine Orangen, weil sie nicht das liefern kann, was sie versprochen hat, oder sie begeht einen Gesetzesbruch und schreibt vorher im Internet, es gibt Orangen aus Italien oder Spanien. Das sind drei schlechte Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen. Keine dieser drei befriedigt tatsächlich.
Der Bundesrat sagt in seiner Antwort, dass er das nicht ändern wolle; in der hochtechnologisierten Schweiz sei die Angabe des Produktionslands möglich. Sie ist aber nicht möglich, weil im Bestellvorgang oder während der Bestellung die Charge ändern kann, weil jemand dazwischen bestellt. Es ist schlicht und ergreifend nicht möglich, dass man immer nur ein Produktionsland angibt, aus dem die Produkte dann auch tatsächlich stammen, die man ausliefern kann. Deshalb mache ich die Aufforderung, die LGV so zu ändern, dass man auch mehrere Länder angeben kann.
Nun kommt natürlich der Teufelsadvokat und sagt, dann schreibt man einfach bei gewissen Lebensmitteln "Schweiz oder Deutschland", beim Schweinefleisch zum Beispiel. Man hat dann in der Regel deutsches Fleisch, aber hin und wieder auch Schweizer Fleisch. So kann man das wunderbar umgehen, etwas tricksen, den Konsumenten täuschen. Er hat dann halt - hurra, hurra - in der Regel deutsches Fleisch anstatt Schweizer Fleisch. Um diese Punkte geht es nicht. Es geht nicht um die Schweiz. Es geht um gewisse Lebensmittel, die zwingend importiert werden, bei denen man aber nicht weiss, welche Charge jetzt dran ist. Manchmal ist es halt tatsächlich relevant. Wenn ich Aprikosen aus Armenien bestelle und dann aserbaidschanische geliefert bekomme, dann werde ich wirklich stinksauer. Wenn ich aber lesen kann: "Armenien oder Aserbaidschan", dann bestelle ich die Aprikosen nicht. Der Konsument ist dann immer noch mündig zu sagen: Will ich das oder will ich das nicht?
Die ganz einfache Änderung, die man vornehmen muss in der LGV, nämlich, dass man auch mehrere Länder deklarieren darf, aus denen das entsprechende Lebensmittel stammen kann, ist im Interesse der Konsumenten. Sie wissen dann, was sie erhalten. Sie erhalten garantiert das, was sie bestellt haben, oder sie bestellen halt einfach nicht. Das ist im Interesse der Händler. Diese stehen nicht vor diesen drei schlechten Möglichkeiten, entweder falsch zu liefern, nicht zu liefern oder das Gesetz zu brechen. Es ist im Interesse von Konsumenten und Händlern.
Entsprechend bitte ich Sie, diesen Vorstoss anzunehmen.