Brunner Toni · Nationalrat · 2003-06-05
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-05
Wortprotokoll
Zur Frage der Kostenbeteiligung der Kantone Tessin und St. Gallen beim Aufbau der unterinstanzlichen Gerichte, also des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes, möchte ich an dieser Stelle zuhanden des Amtlichen Bulletins doch noch einige Punkte klipp und klar festhalten. Immerhin wurde diese Frage bei der Bundesratsbefragung aufgegriffen, wurden verschiedene Briefe umhergeschickt und wurde die Frage auch heute hier im Rat von unserer Kommissionspräsidentin, Frau Gadient, aber auch den Herren Fasel und Janiak, aufgegriffen. Nur schon, dass die GPK zu diesem Zeitpunkt solche Fragen aufwirft und mancherorts Aufregung entsteht, rechtfertigt diese Klarstellung. Ich will ja niemandem unterstellen, dass man ein bisschen Unruhe gebrauchen kann, um einen demokratisch gefällten, aber noch nicht überall verdauten Beschluss zu torpedieren. Das will ich nicht.
Wie präsentiert sich aber die Situation betreffend Bundesstraf- und Bundesverwaltungsgericht, insbesondere auch diejenige der finanziellen Beteiligung? Es wurde heute verschiedentlich postuliert, die Standortkantone hätten die gleichen Verpflichtungen einzuhalten, wie sie mit Freiburg und Aargau vorher ausgehandelt worden waren. Ansonsten - dann wurde der Drohfinger erhoben - könnte man dann noch einmal darüber reden. Aber abgesehen davon, dass im Vorfeld des Parlamentsentscheides Absprachen und Verhandlungen nur mit den beiden anderen Kantonen, also Freiburg und Aargau, getroffen beziehungsweise durchgeführt wurden, jedoch nicht mit den Kantonen Tessin und St. Gallen, müssen wir uns in Erinnerung rufen, worüber wir, das Parlament, beim so genannten Erlass 7, dem Bundesgesetz über den Sitz des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes, überhaupt abgestimmt haben. Dort steht in Artikel 3 betreffend die Finanzierung schwarz auf weiss: "Der Bundesrat wird ermächtigt, mit den Kantonen Tessin und St. Gallen einen Vertrag über die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Errichtung des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes abzuschliessen." Also: Per Gesetz wird der Bundesrat ermächtigt.
Im Falle von St. Gallen - ich äussere mich dazu, weil ich diese Entwicklung sehr gut kenne - wurde nach dem definitiven Standortentscheid vonseiten des Kantons den Bundesbehörden unverzüglich das aus dem Bewerbungsdossier bereits bekannte Projekt St. Leonhardstrasse präsentiert. Eine Verzögerung entstand anschliessend, weil der angebotene Bau den Bundesbehörden zu wenig repräsentativ und zu schnell bezugsbereit erschien. Der Kanton St. Gallen hat in der Folge die Arbeiten für mögliche andere Standorte unverzüglich aufgenommen und dem Projektleiter des Bundes und auch dem Bundesamt für Bauten und Logistik sowie dem Bundesamt für Justiz Möglichkeiten unterbreitet. Für einen möglichen, sehr guten Standort in der Stadt St. Gallen wurde unterdessen bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, und - das ist erfreulich - es sollte noch vor den Sommerferien über den definitiven Standort entschieden werden können.
Dass die finanzielle Beteiligung der betroffenen Standortkantone, sei dies jetzt Tessin oder St. Gallen, erst genauer erörtert und ausgehandelt werden kann, wenn vonseiten des Bundes für die eben definitiven Standorte in den Städten Bellinzona und St. Gallen grünes Licht gegeben wird, versteht sich von selbst. Zudem haben sich der Bundesrat und Regierungsdelegationen der betroffenen Kantone bereits im letzten November getroffen und grundsätzlich eine angemessene Beteiligung der beiden Kantone vereinbart. Aber Standort, Besitzverhältnisse am Grundstück, auf dem gebaut werden soll, Umfang des zu errichtenden Gebäudes, aber auch Wünsche des Bundes sind letztlich alles entscheidende Faktoren, die die Höhe der Kantonsbeteiligung beeinflussen. Ich möchte hier auch festhalten: Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton ist gut. Aber auch das Parlament ist jetzt gefordert, damit rasch Klarheit über Planung und auch Umfang der neuen Gerichte besteht. Wir müssen sofort die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Das Bundesgerichtsgesetz sowie die darauf abgestimmten übrigen Gesetze harren einer speditiven Behandlung. Ich glaube, es wäre auch eine gute Geste des Parlamentes, wenn wir jetzt vorwärts machen würden.
Dass sich die betroffenen Standortkantone Mühe geben, zeigt sich z. B. in St. Gallen anhand einer Arbeitsgruppe, die sich für die zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich Wohnsitz, aber auch schulischer Fragen einsetzt und beratend zur Seite steht. Von mir aus gesehen ist es sicherlich auch lobenswert, dass die Rekurskommission St. Gallen bereits besucht hat und gemerkt hat, dass man dort durchaus hervorragende, lebenswerte Verhältnisse vorfindet und es in der Ostschweiz gar nicht so schrecklich ist, wie man [PAGE 872] immer geglaubt hat. Im Gegenteil: Man hat St. Gallen als attraktiven Wohnort, Arbeitsplatz und auch Freizeitort wahrgenommen. Also, ein Sturm im Wasserglas!