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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2003-06-05

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-05

Wortprotokoll

Wie bereits im letzten Jahr haben die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat gemeinsam während fünf Tagen mit allen Mitgliedern des Bundesrates und mit der Bundeskanzlerin die Geschäftsführung des vergangenen Jahres eingehend diskutiert. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich festhalten, dass die heutige Form des Geschäftsberichtes - mit dem Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung, der Darstellung der politischen Schwerpunkte, dem Überblick über die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit, die Erfüllung der Jahresziele und die departementalen Schwerpunkte - dafür ein sehr gutes Arbeitsinstrument darstellt. Neben einem Gesamtüberblick über die Tätigkeit von Bundesrat und Bundesverwaltung sowie Bundesgericht und Eidgenössischem Versicherungsgericht hatten die Kommissionen auch Gelegenheit, ganz verschiedene Themen vertieft zu behandeln. Wir können hier nicht alle aufgreifen. Kollege Schwaab und ich werden deshalb je einige unterschiedliche Schwerpunkte darlegen.

Vorab möchte ich aber betonen, dass die Arbeit der GPK natürlich nicht nur in der Prüfung des Geschäftsberichtes besteht. Das ganze Jahr über finden zahlreiche Kontrollen, Inspektionen, Dienststellenbesuche, vertiefte Abklärungen und vieles mehr statt. Sie erhalten auch regelmässig Kommissionsberichte über die behandelten Themen, die detaillierten Ergebnisse und die daraus zu ziehenden Lehren. Schliesslich überprüfen die Kommissionen auch mit Evaluationen oder Nachkontrollen die Wirksamkeit ihrer eigenen Arbeit.

Bevor ich zu den Schwerpunkten komme, noch zwei Bemerkungen in eigener Sache: Sie sind sich von den letzten Jahren gewohnt, jeweils gleichzeitig mit dem Geschäftsbericht des Bundesrates auch einen Jahresbericht der GPK zu erhalten. Dieser fehlt in diesem Jahr, und zwar aus folgendem Grund: Die beiden GPK haben beschlossen, ihn neu auf das Kalenderjahr auszurichten, wie dies üblicherweise der Fall ist. Für die Umstellung haben wir deshalb jetzt ein Langjahr, eine Periode von eineinhalb Jahren, und Sie werden unseren nächsten Jahresbericht in der Frühjahrssession 2004 erhalten. Dieser wird dann auch unabhängig vom Geschäftsbericht des Bundesrates breiter diskutiert werden können, als dies bis dahin der Fall war, was auch seiner Bedeutung entspricht.

Noch ein weiterer Spezialpunkt: Die GPK haben im Rahmen ihrer Arbeit immer auch den Stand der Erledigung der von beiden Räten überwiesenen Vorstösse sowie die Abschreibungsvorschläge des Bundesrates geprüft. Dies ist auch in diesem Jahr erfolgt, und die Kommissionen laden Sie ein, den Abschreibungsvorschlägen des Bundesrates vollumfänglich zuzustimmen. Ab dem kommenden Jahr wird nun das neue Parlamentsgesetz Änderungen in das bisherige Kontrollverfahren bezüglich der Umsetzung der parlamentarischen Vorstösse bringen. Sie finden das in unserem diesbezüglichen Bericht ausführlich dargelegt, wir kommen auch bei der Behandlung der eingereichten Anträge noch darauf zurück. Hier nur so viel: Um für den Übergang zur neuen Praxis gute Rahmenbedingungen zu schaffen und im Sinne eines einmaligen Vorgehens beantragt Ihnen die GPK einstimmig, sämtliche vor der Wintersession 1999 überwiesenen Motionen und Postulate abzuschreiben.

Damit komme ich zu einigen thematischen Schwerpunkten. Zuerst zum Bundesgericht: Am meisten Interesse besteht beim Stichwort Bundesgericht wohl am Bericht der speziell eingesetzten Arbeitsgruppe. Nun, ich kann Ihnen verraten, dass diese noch an der Arbeit ist; sie wird Sie nach Abschluss dieser Arbeit sofort und eingehend informieren - aber erst nach Abschluss dieser Arbeit. Im Übrigen konnte sich die GPK bei ihren Gesprächen mit Mitgliedern des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes davon überzeugen, dass die Arbeitslast zwar sehr hoch ist, die Arbeiten aber gut verlaufen. Probleme ergeben sich sowohl in Lausanne wie auch in Luzern insbesondere bei der Rekrutierung von anderssprachigem Personal.

Ein weiterer Aspekt des Themas Gerichte sind aber die in Entstehung begriffenen unterinstanzlichen Bundesgerichte; diese haben in der GPK nun allerdings mehr zu diskutieren gegeben. Einerseits erhielten wir dazu eine Eingabe unserer Gerichtskommission, welche ihre Besorgnis betreffend die Kostenbeteiligung der Standortkantone Tessin und vor allem St. Gallen zum Ausdruck brachte. Andererseits erörterte uns auch Bundesrätin Metzler die diesbezüglichen Probleme. Sie legte uns nämlich dar, dass diese Kantone der Auffassung seien, es bestehe kein Anspruch auf einen finanziellen Beitrag.

Die GPK ist ganz klar der Meinung, dass von den vom Parlament berücksichtigten Standortkantonen Tessin und St. Gallen die Einhaltung der gleichen Verpflichtungen verlangt werden muss, wie sie zuvor vom Bundesrat mit den Kantonen Freiburg und Aargau ausgehandelt worden sind. Es stimmt, es gab mit den neuen Standortkantonen keine entsprechende schriftliche Vereinbarung. Aber Bundesrätin Metzler hat in der Parlamentsdebatte immer wieder darauf hingewiesen, der Bundesrat gehe davon aus, dass diese Beteiligungen gegeben seien. Weder wurde dies in der Debatte infrage gestellt, noch wurde dem seitens der betroffenen Regierungen je opponiert. Die Haltung, die insbesondere der Kanton St. Gallen heute vertritt, ist deshalb nicht akzeptabel. Das Parlament ging beim Standortentscheid in Treu und Glauben immer davon aus, dass die gleichen Bedingungen gelten bzw. dass die gleiche Beteiligung an den Kosten gewährleistet sei, unabhängig vom Resultat des Standortentscheides. Es gibt heute keinen Grund, davon abzurücken. Die GPK werden dieses Geschäft deshalb weiterverfolgen und falls nötig wieder an Sie gelangen.

Ich komme zu einem weiteren Thema, welches die GPK intensiv beschäftigte: die Sparbemühungen des Bundesrates. [PAGE 860] Nach Auffassung der GPK ist es zwingend, dass gerade auch bei den heute nötigen Sparbemühungen die Gesamtschau über alle Aufgaben nicht verloren geht und eine entsprechende Prioritätensetzung erfolgt. Die Erfüllung wichtiger Aufgaben darf nicht infrage gestellt oder gar gefährdet werden.

Dies sei an einem Beispiel verdeutlicht: Die GPK unseres Rates begleitet die Arbeiten zur Umsetzung der so genannten Effizienzvorlage, d. h. des Projektes zur Verbesserung der Effizienz und Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung, und prüft auch die halbjährlichen Berichte des EJPD über den Stand des Projektes. Bei ihrer begleitenden Oberaufsicht musste die Kommission nun feststellen, dass das Projekt aufgrund finanzieller Probleme nicht mehr wie geplant weitergeführt werden kann. Dass die gesetzeskonforme Umsetzung der Effizienzvorlage aber aufgrund der vorgesehenen Kürzungen gefährdet ist, ist insbesondere auch aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich. Eine Reduktion der Aktivitäten des Bundes gerade in diesem Bereich wäre zudem in der aktuellen Lage ein falsches Zeichen, das sowohl im In- wie auch im Ausland nicht verstanden würde. Die GPK misst denn auch einer raschen, aber kontrollierten und verhältnismässigen Umsetzung der Effizienzvorlage höchste Bedeutung zu.

Die Kommission ist sich der grossen Probleme des Bundesfinanzhaushaltes und auch der bestehenden Zielkonflikte durchaus bewusst. Auf der anderen Seite steht aber die politische Verantwortung, die es wahrzunehmen gilt. Entsprechend ist es insgesamt nötig, eine weitsichtige Prioritätensetzung vorzunehmen. Dies erfordert eine Gesamtsicht der anstehenden Aufgaben und Erfordernisse und ist zweifellos eine der grossen Herausforderungen für den Bundesrat.

Schliesslich möchte ich noch einmal ein Problem aufgreifen, auf das ich bereits im letztjährigen Bericht hingewiesen habe: die Koordination mit den Legislativkommissionen. Eigentlich sind die Zuständigkeiten klar festgelegt, und die Abgrenzungen ergeben sich auch aus der jeweiligen Aufgabe. Dennoch muss die GPK leider immer wieder erleben, dass die Legislativkommissionen kurzfristig Themen aufgreifen, weil diese gerade interessant oder aktuell sind. Diese Themen werden dann auch ebenso schnell wieder fallen gelassen. Das erschwert aber die seriöse und nachhaltige Arbeit der GPK. Es ist unabdingbar, dass in Zukunft - auch mit Blick auf die Effizienz und Glaubwürdigkeit unseres Parlamentes - besser koordiniert wird und dass vor allem auch die Arbeiten und Arbeitsbereiche gegenseitig respektiert werden.

Last but not least möchte ich danken, in erster Linie dem Bundesrat und der Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit. Die grosse Leistung, die Tag für Tag erbracht wird, ist gerade in schwierigen Zeiten umso höher einzustufen. Wo gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht. Nun ist die GPK natürlich darauf spezialisiert, genau diese Fehler, Probleme und Mängel aufzudecken und immer auf die Schwachstellen zu zielen. Das soll aber die gute Leistung insgesamt nicht infrage stellen. Auch geht es ja nicht einfach darum, zu kritisieren, sondern wir haben letztlich alle das gleiche Interesse: ein gut funktionierendes Staatswesen. Daran zu arbeiten, ist unsere gemeinsame Aufgabe.

Mein besonderer Dank geht sodann auch an das Sekretariat der GPK unter der Leitung von Philippe Schwab. Ohne den grossen und unermüdlichen Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten wir unsere Aufgabe ganz einfach nicht erfüllen.

Namens der einstimmigen GPK beantrage ich Ihnen Zustimmung zum Geschäftsbericht des Bundesrates und zum Zusatzbericht der GPK.