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Würth Benedikt · Ständerat · 2024-09-23

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-23

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und an unserem Beschluss aus der ersten Runde festzuhalten. Die Argumente der Mehrheit vermögen nicht zu überzeugen, sie sind insbesondere inhaltlich nicht begründet und unterlegt. Sie haben es vorhin vom Berichterstatter gehört: Man redet zwar von einem Konzept, dieses ist aber hauptsächlich dergestalt, dass man das, was man bei Artikel 3 einspart, einfach bei Artikel 1 wieder ausgibt. Das ist das Konzept. Inhaltlich ist es überhaupt nicht begründet. Inhaltlich müssen wir uns vielmehr am Gesetz orientieren, und dort heisst es ganz klar, dass der Bund 25 Prozent der Berufsbildung finanzieren soll.

Ich zitiere den Berichterstatter aus der ersten Runde. Er hat etwas gesagt, das ich vollumfänglich teilen kann: "Noch ein Punkt, der immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt: Im Gesetz steht als Richtwert, dass der Bund 25 Prozent der Berufsbildung finanzieren soll. Die Kantone monieren nun [PAGE 851] regelmässig, der Bund halte diese Vorgabe nicht ein. Warum? Sie rechnen anders. Sie rechnen die Ausgaben des Bundes für eigene Berufsbildungsprojekte oder Institutionen aus dem Gesamtkuchen heraus, insbesondere die Ausgaben für die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB). So kommt man auf andere Zahlen. Der Bund rechnet alles mit ein und rechnet die Ausgaben für die EHB an diese 25 Prozent an. Die Frage ist nun, welche Methode die richtige ist. Die Kommission hat sich auch damit befasst, und wir unterstützen die bundesrätliche Berechnung. Diese ist auch gesetzlich begründet. Das Bundesgesetz über die Berufsbildung besagt in Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe abis, dass der Zahlungsrahmen der EHB ein Teil des Gesamtkuchens Berufsbildung ist, der durch den Bundesanteil finanziert wird. Das Materielle ist dann in einem anderen Gesetz geregelt. Ich sage das hier, weil diese Diskussion immer wieder aufkommt. Das wurde schon bei der Beratung des EHB-Gesetzes diskutiert. Der Rat hat damals die bundesrätliche Auffassung bestätigt, wonach die Eigenkosten des Bundes für die Berufsbildung eben auch zum Gesamtkuchen gezählt und an die 25 Prozent angerechnet werden müssen." (AB 2024 S 740[NB]f.)

Das war damals die Haltung der Kommission. Dem ist eigentlich nichts beizufügen, die Haltung ist immer noch richtig.

Noch ein letztes Wort zur bundesrätlichen Medienmitteilung vom letzten Freitag in Sachen Haushaltssanierung: Diese Position ist auch aufgeführt. Die Gruppe Gaillard ist ja der Meinung, der Bund bezahle immer noch zu viel, konkret 20 Millionen Franken. Der Bundesrat hat nun am Freitag gesagt, dass man den gesetzlichen Richtwert einhalten will. Die Kürzung fällt gegebenenfalls geringer aus, das wird im Rahmen der Vernehmlassung sicher nochmals zu reden geben. Aber wenn Sie jetzt hier ohne inhaltliche Gründe einfach in eine andere Richtung marschieren, dann wird natürlich diese Haushaltssanierung sicher nicht gelingen.

Ich bin auch für die Stärkung der Berufsbildung. Ich lege hier meine Interessen offen: Ich bin Mitglied des Stiftungsrates der Hans-Huber-Stiftung. Aber wir können nicht einen Basar veranstalten und einfach aus angeblich konzeptionellen Gründen das eingesparte Volumen an der anderen Position wieder ausgeben.

Ich bitte Sie dringend, hier dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen und auf unserem Kurs aus der ersten Runde zu bleiben.