Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2024-09-23
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-23
Wortprotokoll
Bei der parlamentarischen Initiative Bregy - Sie konnten es von meiner Vorrednerin hören - geht es darum, das Verbandsbeschwerderecht unter engsten Bedingungen geringfügig einzuschränken.
In der vorberatenden Kommission konnten verschiedene Differenzen ausgeräumt werden. Über eine einzige ist nun noch zu befinden. Diese wurde ursprünglich von Kollegin Munz als Minderheitsantrag zu Artikel 12 Absatz 1bis eingereicht. Sie haben es gehört: Dieser Minderheitsantrag wurde nun zurückgezogen, wird aber ersetzt durch einen Einzelantrag Munz mit demselben Ziel, gesetzessystematisch allerdings nun eingebettet in den Literae b und c der besagten Bestimmung.
Der Hintergrund dazu ist folgender: Unser Rat hat hinsichtlich der Ausnahmen - also der Regelung, wann das Beschwerderecht bestehen bleibt, obschon es sich um Wohnbauten mit weniger als 400 Quadratmeter Geschossfläche handelt - geregelt, dass dies in Biotopen und bei Bauten innerhalb des Gewässerraums ungeschmälert erhalten bleibt. Das war die ursprüngliche Formulierung; ich verweise Sie auf Artikel 12 Absatz 1bis Buchstabe b.
Der Ständerat hat dann die Ausnahme hinsichtlich des Gewässerraums gestrichen. Ihre Kommission und auch wir als FDP-Fraktion wollen hier dem Ständerat folgen. Und zwar geht es dabei in keiner Form darum, eine doch grössere Öffnung hinsichtlich der Einschränkung zu machen. Vielmehr ist klar festzuhalten, dass weiterhin nur Wohnbauten innerhalb der Bauzone und nur solche mit einer Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmetern betroffen sein sollen.
Es ist unbestritten, dass innerhalb des Gewässerraums grundsätzlich keine Bauten zugelassen sind. Eine zusätzliche Regelung im Zusammenhang mit der vorliegenden Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts ist nun aber schlicht nicht nötig. Der Grund: Die Kantone definieren den Gewässerraum. Bei dieser Festlegung auf Ebene Kantone ist das Beschwerderecht in keiner Art und Weise eingeschränkt, und deshalb braucht es auch keine Einschränkung im Rahmen der vorliegenden parlamentarischen Initiative.
Die FDP-Liberale Fraktion hält sich hier an den Grundsatz, dass es, wenn keine gesetzliche Regelung nötig ist, auch nicht nötig ist, eine gesetzliche Regelung zu erlassen.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Einzelantrag Munz abzulehnen.